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EU-Vogelschutzgebiet V13 Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor

DE3408-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Dalum-Wietmarscher Moor und Georgsdorfer Moor“ besteht aus zwei Teilgebieten nordwestlich von Lingen (Ems) zwischen Ems und niederländischer Grenze. Es handelt sich um überwiegend abgetorfte Restflächen am südlichen Rand des ehemals großflächig zusammenhängenden Hochmoorkomplexes Bourtanger Moor.

Seit 2016 ist im gesamten Vogelschutzgebiet der industrielle Torfabbau beendet. Abschnittsweise wurde bereits zuvor über viele Jahre in zunehmend mehr Poldern aus Torfdämmen eine Renaturierung der vegetationslosen Torfflächen durch Wiedervernässung eingeleitet. Entsprechend unterschiedlich zeigen sich die Sukzessionsstadien. Den größten Flächenanteil nehmen flach aufgestaute Wasserflächen ein. Die so entstandene Gewässerlandschaft ist für Hochmoore untypisch, bietet jedoch als Nahrungsfläche und als Schlafplatz verschiedenen Vogelarten, wie z. B. der Krickente, wertvolle Ersatzlebensräume. In älteren Abschnitten konnten sich bereits Wollgräser und Torfmoose etablieren. Vielfach dominieren jedoch auch dichte Pfeifengras- und Moorheidestadien, die zum Schutz vor aufkommenden Birkenbewuchs regelmäßig durch Pflegemaßnahmen und Schafbeweidung freigehalten werden.

In den Randbereichen finden sich neben pfeifengrasreichen Moorwäldern mit Birken und Kiefern sowie Brachflächen mit jungen Gehölzen auch extensiv genutztes Grünland, Intensivgrünland und Ackerflächen.

Die beiden Moore sind ein wichtiges Brutgebiet für Vogelarten der Hochmoore und der Feuchtwiesen. Wertbestimmende Arten des Vogelschutzgebietes sind auch die Wat- und Wiesenvögel Brachvogel, Kiebitz und Rotschenkel. Alle diese Arten weisen im Gebiet Bestandsrückgänge auf. Beispielsweise ist dies auf Lebensraumveränderungen im Zuge der Wiedervernässung zurückzuführen. Die aufkommenden hochwüchsigen Pfeifengrasfluren verdrängen die für die Brut günstigeren frühen Sukzessionsstadien mit lückiger Vegetation und die häufig zu trockenen Frühjahre erschweren die Nahrungssuche durch Verlust feuchter, stocherfähiger Böden. Aber auch überregionale Abwärtstrends der Wiesenbrüterpopulationen durch Landschaftsveränderungen mit Rückgang geeigneter Feuchtwiesenlebensräume, verstärkte Prädation und Schwund der Insekten als Nahrungsgrundlage tragen zu dieser Entwicklung bei.

Andere, nicht wertbestimmende Arten, wie die Feldlerche, profitieren hingegen im Vogelschutzgebiet von der Entwicklung zu trockenerer und dichterer Bodenvegetation.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“.


Rotschenkel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Rotschenkel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Kiebitz - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Kiebitz - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Brachvogel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Brachvogel - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V13   Bildrechte: H.-J. Zietz
Renaturierungsflächen in verschiedenen Sukzessionsstadien
V13   Bildrechte: H.-J. Zietz
Flache Wasserflächen
V13   Bildrechte: H.-J. Zietz
V13   Bildrechte: H.-J. Zietz
Torfdamm zur Stauung von Wasser
V13   Bildrechte: H.-J. Zietz
Aufkommende Birken
V13   Bildrechte: H.-J. Zietz
Birken-Moorwald
V13  

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

(Maßnahmen-/Managementplan Landkreis Grafschaft Bentheim wird noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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