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EU-Vogelschutzgebiet V06 Rheiderland

DE2709-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Rheiderland“ setzt sich zusammen aus mehreren Teilflächen innerhalb des ausgedehnten, binnendeichs gelegenen Marschlands westlich von Leer im Mündungsbereich der Ems in den Dollart. Das Gebiet liegt überwiegend unterhalb des Meeresspiegels und wird durch ein verzweigtes Grabensystem über Siele und Schöpfwerke entwässert. Die Marsch wird intensiv als Grünland mit früher Mahd und anschließender Beweidung genutzt. Im westlichen Bereich der jungen Marsch finden sich jedoch auch Ackerflächen. Entlang der Gräben sowie an den vereinzelten Abgrabungsgewässern sind teilweise Röhrichtbestände vorhanden.

Das Gebiet steht insbesondere mit den benachbarten Vogelschutzgebieten V01 „Niedersächsisches Wattenmeer und angrenzendes Küstenmeer“ und V10 „Emsmarsch von Leer bis Emden“ in enger ökologischer Wechselbeziehung.

Zahlreiche Wat- und Wasservögel nutzen die weiträumigen, gehölzfreien Marschflächen als Brut- oder Rastgebiet. Es handelt sich um eines der bedeutendsten Rast- und Überwinterungsgebiete für nordische Gänse in Niedersachsen. Die Individuenzahlen von Blässgans, Graugans und Weißwangengans erreichen regelmäßig internationale Bedeutung. Von nationaler Bedeutung sind regelmäßig die Rastzahlen des Goldregenpfeifers.

Für wiesenbrütende Limikolen wie Kiebitz und Uferschnepfe ist das Rheiderland eines der wichtigsten niedersächsischen Brutgebiete. Gerade diese Arten profitieren von extensiver Grünlandbewirtschaftung und hohen Grundwasserständen, wenn sie weit ins Frühjahr bestehen. Darüber hinaus dient das Gebiet Watvögeln des benachbarten Wattenmeeres während des Tide-Hochwassers als Hochwasserrastplatz. Umgekehrt nutzen viele Vögel, die im Rheiderland Nahrung suchen, die Wasserfläche des Dollarts im Wattenmeer als Schlafplatz.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“ und bis 2024 Teil des LIFE+ Natur-Projektes „Wiesenvögel.


Blässgans - besonders geschützt sowie im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie wichtige Zugvogelart   Bildrechte: G.-M. Heinze
Blässgans - besonders geschützt sowie im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie wichtige Zugvogelart
Goldregenpfeifer - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Goldregenpfeifer - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Uferschnepfe - streng geschützt sowie im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie wichtige Zugvogelart   Bildrechte: T. Krüger
Uferschnepfe - streng geschützt sowie im Rahmen der EU-Vogelschutzrichtlinie wichtige Zugvogelart
V06 Weitläufiges Grünland   Bildrechte: H.-J. Zietz
Grünland und Graben im Teilgebiet Wymeerer Hammrich   Bildrechte: Volker Bohnet
Grünland und Graben im Teilgebiet Wymeerer Hammrich
Weener Sieltief im Teilgebiet Stapelmoorer Hammrich   Bildrechte: Volker Bohnet
Weener Sieltief im Teilgebiet Stapelmoorer Hammrich
Weidenutzung   Bildrechte: Johannes Melter/Bernd-Olaf Flore
Weidenutzung
V06 Graben und weitläufiges Grünland (30.12.2016)   Bildrechte: H.-J. Zietz
V06 Rastende Weißwangengänse   Bildrechte: H.-J. Zietz
V06  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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