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Überschwemmungsgebiet der Schunter neu ermittelt und vorläufig gesichert

Hochwasserschutz: Gefährdete Fläche größer als bisher bekannt


Braunschweig/Wolfsburg Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hat das Überschwemmungsgebiet der Schunter im Raum Braunschweig und Wolfsburg sowie in den Landkreisen Gifhorn und Helmstedt neu berechnet. Hintergrund der Neuberechnung sind verbesserte Erkenntnisse über das Hochwasserrisiko in der Region. Die gefährdete Fläche ist größer als bisher bekannt, so das Ergebnis der Experten.

„Sich rasch weiterentwickelnde Techniken wie die Laserscanbefliegung und verbesserte Mess- und Berechnungsmethoden erlauben heute ein deutlich genaueres Bild vom Verhalten des Wassers in der Fläche, als dies z.B. noch 2009 der Fall war“, erklärt Keith Hummel vom Hochwasserkompetenzzentrum des NLWKN. Damals war das Überschwemmungsgebiet der Schunter in Braunschweig und der Samtgemeinde Papenteich (Landkreis Gifhorn) zuletzt festgesetzt worden. Es muss nun genauso neu festgesetzt werden wie das 2010 vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet der Schunter in Wolfsburg und im Landkreis Helmstedt. „In beiden Fällen haben die neuen Erkenntnisse eine größere Ausdehnung der gefährdeten Areale ergeben“, so Hummel.

Das neu ermittelte Überschwemmungsgebiet der Schunter erstreckt sich von der Mündung in die Oker in Schwülper (Landkreis Gifhorn) über das Gebiet der Stadt Braunschweig und weiter über die Gemeinde Lehre, die Stadt Königslutter am Elm und die Samtgemeinde Nord-Elm (Landkreis Helmstedt) sowie auf eine Fläche zwischen Wolfsburg-Heiligendorf bis zur Landesstraße L 626 bei Süpplingen.

Mit den landesweit vorangetriebenen Berechnungen leistet der NLWKN seit 2007 einen Beitrag, um Gefahren durch Hochwasser frühzeitig erkennen und Schäden an Mensch, Hab und Gut vermeiden zu können. „Die Grenze der ermittelten Überschwemmungsgebiete ergibt sich dabei aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist“, erklärt Keith Hummel. Der NLWKN liefert den Unteren Wasserbehörden die ermittelten Erkenntnisse und sichert die Gebiete vorläufig. Die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch.

NLWKN-Logo Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
05.05.2021

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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30453 Hannover / 26506 Norden
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