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Armleuchteralgen sind Kompass für den Erhalt von Ökosystemen

Neue Rote Liste des NLWKN: 77 Prozent der Armleuchteralgen sind gefährdet


NLWKN   Bildrechte: R. Becker
Die Raue Armleuchteralge (Chara aspera) hat ihren Verbreitungsschwerpunkt an der Küste und den großen Flusstälern des Tieflandes. Aufgrund von Eutrophierung und u.a. freizeitliche Nutzung wird sie als „Stark gefährdet“ eingestuft.

Hannover. Saubere, eher nährstoffarme und naturnahe Stillgewässer – das sind die bevorzugten Lebensräume der Armleuchteralgen. Wie keine andere Artengruppe zeigen diese Wasserpflanzen die Gefährdung dieser für Niedersachsen und Bremen prägenden Lebensräume an. In der aktuellen Roten Liste der Armleuchteralgen (Characeen) hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) diese Rolle besonders herausgestellt und auch Empfehlungen für notwendige Schutz- und Pflegemaßnahmen der Lebensräume aufgelistet.

„Durch die spezifischen ökologischen Ansprüche der Armleuchteralgen sind viele Arten hervorragende Indikatoren zur Bewertung des Zustands eines Gewässers. Aus dem Vorkommen beziehungsweise Fehlen bestimmter Arten lassen sich konkrete Maßnahmen für die Pflege und Wiederherstellung naturnaher Gewässer ableiten“, so Dr. Annemarie Schacherer, Autorin der Roten Liste und ehemalige NLWKN-Aufgabenbereichsleiterin „Landesweiter Artenschutz“. Der Schutz der Armleuchteralgen ist daher über die Arten hinaus naturschutzfachlich sinnvoll, da der gesamte Lebensraum und somit auch viele andere gefährdete Arten davon profitieren. Dazu zählen beispielsweise gefährdete Libellenarten und weitere aquatische Organismen. Die vorliegende Veröffentlichung ist somit mehr als eine Gefährdungseinstufung für einzelne Arten – sie ist ein Kompass für den Erhalt ganz besonderer Ökosysteme.

Armleuchteralgen sind mit bloßem Auge erkennbare, untergetaucht lebende Wasserpflanzen. Die neue, zweite Fassung der Roten Liste umfasst 27 in Niedersachsen und Bremen vorkommende Arten, von denen 20 (77 %) als gefährdet eingestuft wurden. Zwei Arten gelten als ausgestorben oder verschollen, fünf Arten wurden nach Jahrzehnten wiederentdeckt und fünf weitere erstmals im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Eine Art steht auf der Vorwarnliste, lediglich fünf Arten gelten als ungefährdet.

Die aktuelle Rote Liste wird durch eine umfangreiche Darstellung der Characeen und ihrer Lebensräume in den beiden Bundesländern ergänzt. „Das Autoren-Team hat einen einzigartigen Informationsschatz zusammengetragen und ausgewertet, um die aktuelle Situation der Armleuchteralgen und ihrer Lebensräume zu bewerten“, so Rahel Faber vom Landesweiten Artenschutz des NLWKN.

Unter den bewerteten Artengruppen weisen Armleuchteralgen sowohl in Niedersachsen und Bremen als auch in Deutschland den höchsten Anteil an gefährdeten Arten auf. „Dementsprechend haben wir in der Veröffentlichung ein besonderes Augenmerk auf Gefährdungsursachen und Empfehlungen für notwendige Schutz- und Pflegemaßnahmen der Lebensräume gelegt“, erläutert Dr. Ralf Becker, Experte für Armleuchteralgen und ebenfalls Autor der Roten Liste.

Das Autorenteam führt den hohen Gefährdungsgrad insbesondere auf Zerstörung oder Ausbau von Gewässern, Anreicherung von Gewässern mit Nährstoffen (Eutrophierung), Aufgabe extensiver (weniger intensive) Bewirtschaftung sowie intensive fischereiliche Nutzung zurück. Gleichzeitig werden unter anderem die Vermeidung von Nähr- und Schadstoffeinträgen, die Durchführung extensiver Pflegemaßnahmen sowie die Förderung eines gewässertypischen Fischbestands als dringend erforderliche Schutzmaßnahmen hervorgehoben.


NLWKN   Bildrechte: J. Fahr
Die Zerbrechliche Armleuchteralge (Chara globularis) ist die häufigste Art in Niedersachsen und Bremen und zählt zu den wenigen Ungefährdeten.
NLWKN-Logo Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
03.07.2026

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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