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Öffentlichkeitsbeteiligung zu Managementmaßnahmen von invasiven gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung

Unterlagen für zwei weitere Arten seit dem 9. Oktober 2023 im Internet verfügbar


Seit 1. Januar 2015 ist die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Auf Grundlage des Artikel 4 dieser Verordnung wurde eine Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung aufgestellt.

Diese sogenannte „Unionsliste“ ist am 03.08.2016 mit 37 Tier- und Pflanzenarten in Kraft getreten (Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141). Mit Aktualisierungen wurde die Unionsliste am 02.08.2017 zunächst um 12 Arten (Durchführungsverordnung (EU) 2017/1263) und am 15.08.2019 um weitere 17 auf 66 Arten ergänzt (Durchführungsverordnung (EU) 2019/1262).

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203, welche am 22.10.2022 in Kraft getreten ist, wurde die Unionsliste um weitere 22 Tier- und Pflanzenarten ergänzt.

Für Arten der Unionsliste, die bereits als weit verbreitet gelten, sind nach Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Managementmaßnahmen festzulegen. Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden oder erstmalig auftreten, sind gegenüber der EU-Kommission nach Artikel 16 zu notifizieren und nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 zu beseitigen.

Das Bundesamt für Naturschutz hat eine Methodik entwickelt, um zwischen weit verbreiteten Arten und Arten, die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden, zu unterscheiden. Danach gelten folgende Arten der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1203 als weit verbreitet:

Ameiurus melas
Schwarzer Zwergwels
Koenigia polystachya
Flieder-Knöterich


Der Öffentlichkeit wird nach Artikel 26 Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 die Möglichkeit gegeben sich an der Vorbereitung, Änderung oder Überarbeitung von Managementmaßnahmen frühzeitig zu beteiligen.

Mit Bekanntmachung des NLWKN vom 20.09.2023, welche im niedersächsischen Ministerialblatt Nr. 34/2023 vom 20.09.2023 veröffentlicht wurde, ist für Niedersachsen folgendes Verfahren bezüglich der Anhörung zu Managementmaßnahmen für invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung festgelegt worden:

Unter der Internetadresse www.anhoerungsportal.de sind seit dem 9. Oktober 2023 alle benötigten Unterlagen zu finden.

Bei den zur Verfügung gestellten Unterlagen handelt es sich neben den Maßnahmenblättern für weit verbreitete Arten der ersten Unionsliste auch um eine weiterführende erklärende Einleitung, die Differenzierung von weit verbreiteten Arten sowie Arten die sich in einer frühen Phase der Invasion befinden sowie Angaben zur Verbreitung in Niedersachsen. Unter der Internetadresse ist es darüber hinaus möglich, direkt Stellung zu nehmen. Die Frist zur Auslegung endet am 9. November 2023, der Onlinezugang zu den Unterlagen wird jedoch im Sinne der Bürgerfreundlichkeit auch während der Äußerungsfrist weiterhin möglich sein. Die Frist zur Äußerung endet am 11. Dezember 2023.

Zeitgleich erfolgt eine Auslegung dieser Unterlagen beim NLWKN zu den üblichen Dienstzeiten an den nachfolgenden Standorten:

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Brake-Oldenburg / Standort Oldenburg
Im Dreieck 12
26127 Oldenburg

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim / Standort Hannover
Zimmer Nr. 108
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Lüneburg
Foyer
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg

Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Süd / Standort Braunschweig
Zimmer Nr. 6
Rudolf-Steiner-Straße 5
38120 Braunschweig

Auch hier werden bis zum Ende der Äußerungsfrist am 11.12.2023 Anregungen und Bedenken schriftlich entgegengenommen.

Abschließend ist anzumerken, dass für den Rundblättriger Baumwürger (Celastrus orbiculatus) und den Wassersalat (Pistia stratiotes) ebenfalls Managementmaßnahmen anzuwenden wären, die Listung aber erst ab dem 02.08.2027 bzw. 02.08.2024 gilt und daher die Erstellung dieser Management- und Maßnahmenblätter erst erfolgt, wenn die Listung Gültigkeit erlangt.

Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas)   Bildrechte: Emőke Dénes (wikimedia.org/CC BY-SA 2.5 DEED)

Schwarzer Zwergwels (Ameiurus melas)

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