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Hintergrundinformationen: Jümme, Aper Tief, Barßeler Tief, Sagter Ems und Leda

Reizvolle Touren abseits der vielbefahrenen Routen


Brücke Roggenberg über den Dreyschloot.   Bildrechte: Daubenspeck/NLWKN
Brücke Roggenberg über den Dreyschloot.
Von Bremen kommend, über den Elisabethfehnkanal (EFK) oder von der Ems bei Leer aus sind reizvolle Törns in das Deutsche Fehngebiet möglich, z. B. nach Barßel, Stickhausen, Elisabethfehn, Rhauderfehn und Strücklingen oder durch den Nordgeorgsfehnkanal(NGFK) über Wiesmoor zum Ems-Jade-Kanal(EJK). Die von Segel- und Motorbooten nutzbaren Tidegewässer sind die Bundeswasserstraßen (Leda und der EFK), aber auch die hier näher beschriebenen Gewässer I. Ordnung nach Niedersächsischem Wassergesetz (NWG) - Jümme, Dreyschloot, Aper tief, Sagter Ems, und Nordloher-Barßler Tief - und II. Ordnung - Soeste und Hauptfehnkanal - sind befahrbar.

Kaum befahrbar ist wegen der Höhehnbegrenzung der Nordloher Kanal. Gewässer I. Ordnung werden von der Betriebsstelle Aurich des NLWKN unterhalten.

Als Befahrungsregelungen gelten auf den oben genannten Bundeswasserstraßen der WSV die „Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO)“ vom 08. Oktober 1998 (zuletzt geändert 19.12.2006), auf Jümme und Aper Tief die „Regelung des Gemeingebrauchs“ vom 29.6.1968 (zuletzt geändert 3.8.1995), und auf den anderen genannten Gewässern die „Allgemeinverfügung zur Regelung der Schifffahrt auf bestimmten Gewässern in den Gemeinden Barßel und Saterland für Wasserfahrzeuge“ vom 29.4.2010 Karte und für kleine Fahrzeuge (auch Jet-Ski) die „ Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs auf Gewässern in den Gemeinden Barßel, Saterland und Jümme für kleine Wasserfahrzeuge“ vom 15. 4. 2010. Die einzelnen Regelungen finden Sie auch zusammengefasst im nebenstehenden Überblick, der zudem durch eine Karte der fraglichen Gewässer auf Cloppenburger Kreisgebiet ergänzt ist. Keine Regelungen gibt es für die Wasserflächen des Nordloher-Barßeler Tiefs, die zum Landkreis Leer oder Landkreis Ammerland gehören (nördliche Hälfte).

Achtung: Alle Fahrwasser sind Tidegewässer mit zum Teil erheblichen Strömungen, dafür wird man mit reizvoller, unberührter Natur entschädigt! Skipper mit Flussfahrt-Erfahrung, die zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle sind, haben auch mit 140 cm Tiefgang keine Probleme. Über Leda, Dreyschloot und Jümme sind "Rundfahrten" möglich. Nochmals Achtung: Neben den Klappbrücken gibt es in Detern (Jümme) eine feste Betonbrücke, die bei Tidehochwasser mit ca. 1,6 m Durchfahrtshöhe und bei Tideniedrigwasser mit ca. 2,7 m Durchfahrtshöhe passierbar ist. Die Fahrtgeschwindigkeit ist mit Strom auf 10 km/h, gegen an auf 7 km/h begrenzt. Anlegemöglichkeiten bestehen nur in den zwölf Wassersportvereinen! Öffentliche Liegeplätze unterwegs gibt es nur seitens der Gemeinde Barßel am Nordloher-Barßeler Tief und als Warteanleger bei einigen Brücken. Bei beweglichen Brücken ist eine telefonische Anmeldung unbedingt erforderlich.

Fehngebiet: Brückenöffnungszeiten:

1. Klappbrücke Stickhausen (Jümme): Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr, Samstag und Sonntag nach Vereinbarung. Zuständig Mo. bis Fr. 08:00 – 12:00 Uhr Samtgemeinde Jümme: Tel. 04957- 97800 oder 04957 - 711 oder am Wochenende und außerhalb der Öffnungszeiten Handy: 0172 - 5312745

2. Klappbrücke Rabenbrücke (Hauptfehnkanal HFK nach Rhauderfehn): Öffnung nach Vereinbarung, Telefon 04952- 2469, zuständig NLStBV-GB Aurich

3. Klappbrücke Tobiasbrücke (HFK): Öffnung nach Vereinbarung. Telefon 04952- 5471

4. Klappbrücke Potshausen (Leda): zuständig: NLStBV-GB Aurich

Hauptsaison

01.04. - 31.10.

täglich,
auch an Feiertagen

10:00 - 12:00 Uhr

15:00 - 16:00 Uhr

17:00 - 20:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten bitte
unter Tel.: 04957 / 8203 anmelden.

Wintersaison

01.11. - 31.03.

montags - freitags

3 Tage im Voraus
unter Tel.: 04957 / 8203 anmelden.


5. Klappbrücke Roggenberg (Dreyschloot): Öffnung nach telefonischer Anmeldung bei Frau Dagmar Struck unter Telefon 0171/2604210 und 04957/912345, zuständig NLWKN Aurich

6. Brücke Osterhausen (Sagter Ems): Öffnung nach telefonischer Anmeldung 1 Tag vorher unter Telefon 0170 - 2291417, zuständig NLWKN Aurich

7. Schleuse u. Brücke Westrhauderfehn (HFK-Rajenwieke): Anmeldung 1 Tag vorher. Telefon 04952 - 1249

8. Schleuse Ostrhauderfehnkanal: Brücken oberhalb der Schleuse bis Wendehafen. Telefon 04952 - 5290 oder 4707, zuständig Gemeinde Ostrhauderfehn

9. Brücken und Schleusen Elisabethfehnkanal:

Schleusenzeiten für die Schifffahrt auf dem Elisabethfehnkanal

Für die Schleusen und Klappbrücken am / über den Elisabethfehnkanal werden folgende Betriebszeiten bekannt gegeben:

(Stand Februar 2019)


Einzelschleusungenzwischen 7:30 Uhrund 15:30 Uhr Durchgangsbeginn

Schleuse Osterhausen Osterhausen
in Richtung Küstenkanal
(ggf. tideabhängig)
Kamperfehn
in Richtung Leda
Vor- und Nachsaison

01.05. - 14.05. und 16.09. - 30.09.

Täglich, auch an Feiertagen!

HW Emden

+ 3 Std.



12.00 Uhr


8.00 Uhr
Hauptsaison

15.05. - 15.09.

Täglich, auch an Feiertagen!

HW Emden

+ 3 Std.


12.00 Uhr



8.00 Uhr


Wintersaison

01.10. - 30.04.

montags - freitags

HW Emden

+ 3 Std.


12.00 Uhr

8.00 Uhr





Einzelschleusungen in Osterhausen grundsätzlich nur mit Voranmeldung unter der Telefonnummer:

01590 - 4152272


Schleusungen außerhalb der Hauptsaison sind 3 Tage vorher (montags und donnerstags zwischen 7:00 Uhr und 16:00 Uhr, freitags zwischen 7:00 Uhr und 12:00 Uhr) bei der Gemeinde Barßel unter der Telefonnummer 01590 - 4152272 anzumelden.


Diese Informationen finden Sie auch im Internet unter:

www.barssel-saterland.de/


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