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Beiträge zum Fließgewässerschutz III

– Erfolgreicher Arten- und Biotopschutz in Heidebächen –


Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen

Heft 4/06, 36 S., vergriffen, Download als PDF in der Infospalte


Beiträge

Zu diesem Heft
In diesem Heft zum Arten- und Biotopschutz in Heidebächen wird über die Ergebnisse und Erfahrungen jahrzehntelanger Bemühungen zum Schutz der Flussperlmuschel und ihres niedersächsischen Lebensraums, dem Heidebach berichtet.
Bereits in den 1930er Jahren hat WELLMANN an den letzten Vorkommen in den Heidebächen Lachte und Lutter u. a. die besonderen Ansprüche der Muscheln an sehr sauberes Wasser herausgearbeitet. BISCHOFF und UTERMARK haben danach die komplizierte Vermehrungsbiologie der Flussperlmuschel erforscht und sie in aktive Artenschutzmaßnahmen umgesetzt.
Im Jahre 1977 übernahm ALTMÜLLER in der Niedersächsischen Fachbehörde für Naturschutz die Aufgabe des Flussperlmuschel-Schutzes. DETTMER führte Ende der 1970er Jahre als erster wissenschaftliche Untersuchungen zu den heimischen Großmuscheln durch. 1985 wurden die Artenschutzmaßnahmen mit dem Einsatz der Elektrofischerei durch ALTMÜLLER, BLANKE und DETTMER erweitert. Jetzt wurden wild lebende Bachforellen gefangen und mit Larven der Flussperlmuscheln infiziert.
Diese hinsichtlich des Erfolges optimale Methode hatte einen wesentlichen Nebeneffekt. Während der Elektrobefischung wurde der Unterlauf der Lutter auf langen Teilstrecken durchwatet. Hierbei wurden Erkenntnisse zu den strukturellen Eigenschaften des Baches gewonnen, die man vom Ufer aus niemals hätte erlangen können.
Insbesondere fiel der wandernde Sand auf, der in unterschiedlichster Schichtdicke zeitweise oder permanent die kiesige Gewässersohle bedeckte. Da Altmuscheln fast ausschließlich in kiesigen Strecken und Jungmuscheln überhaupt nicht gefunden wurden, schien der wandernde Sand eine wesentliche Beeinträchtigung für die Muscheln zu sein.
BUDDENSIEK konnte dann auch 1991 nachweisen, dass in der Kiessohle unter dem Sand für typische Bachbewohner lebensfeindliche Verhältnisse herrschen. Die unnatürlichen Feinsubstanzen (hier: Sand) sind die Schadfaktoren, die zur Verbesserung der Lebensraumbedingungen unbedingt beseitigt oder zumindest verringert werden müssen.
Die Gewässerunterhaltung war augenscheinlich eine wesentliche Ursache für Schädigungen des Bachgrundes und Ursache für den Sandeintrag. Verhindert oder wesentlich verringert konnte die Gewässerunterhaltung nur durch Flächenerwerb. Diese Möglichkeit bot sich seit 1989 mit dem Naturschutzgroßprojekt "Lutter". Über die im Lutterprojekt erreichten ökologischen Verbesserungen und Auswirkungen auf den Fischbestand und die Flussperlmuscheln wird in diesem Heft berichtet.
Aus den langjährigen Erfahrungen an der Lutter wurden auch Biotopschutzmaßnahmen im Oberlauf der Lachte entwickelt, in denen die Erkenntnisse umgesetzt und deren Effizienz anhand der Bachforellen-Bestandsentwicklung überprüft wurden (s. S. 205 - 213).
Die Erkenntnisse und Erfahrungen lassen sich wie folgt auch als Grundlage für andere Artenschutz- und Gewässerentwicklungsprojekte zusammenfassen.
Sauberes Wasser: Fließgewässer sind von Natur aus sauber und i. w. S. nährstoffarm. Schutzmaßnahmen müssen daher an erster Stelle dafür sorgen, dass der Nährstoffgehalt der Fließgewässer in Richtung auf Verhältnisse von Naturgewässern (= unbelastet) reduziert wird. Eine Möglichkeit der Nährstoffreduktion wird auf den Seiten 214 - 218 vorgestellt.
Überwiegend stabile Gewässersohle: Fließgewässer im norddeutschen Tiefland haben eine weitgehend stabile Sohle. Fließgewässerrenaturierungen müssen daher die Gewässersohlenverhältnisse dem Urzustand annähern, z. B. durch Kiesschüttungen. Über eine Renaturierung in diesem Sinne wird auf den Seiten 205-213 berichtet.
Geringer Gehalt an mobilen Feinstoffen: Die wichtigste neue Erkenntnis des Lutterprojekts ist die Tatsache, dass natürliche Fließgewässer arm an mobiler Feinsubstanz sind. Schutzmaßnahmen müssen somit unbedingt den Eintrag und die Mobilisierung von Feinsubstrat in Fließgewässern reduzieren. Hierzu müssen die Ursachen ermittelt und geeignete Maßnahmen ergriffen werden. Auch hierüber wird beispielhaft berichtet (S. 192-204).
Dr. Reinhard Altmüller

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Erfolgreiche Artenschutzmaßnahmen für die Flussperlmuschel Margaritifera margaritifera L. durch Reduzierung von unnatürlichen Feinsedimentfrachten in Fließgewässern – Erfahrungen im Rahmen des Lutterprojekts
von Reinhard Altmüller und Rainer Dettmer

Successful species protection measures for the Freshwater Pearl Mussel (Margaritifera margaritifera) through the reduction of unnaturally high loading of silt and sand in running waters – Experiences within the scope of the Lutterproject -

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Inhalt
1 Einführung – Veranlassung
2 Gewässerunterhaltung als eine Ursache von unnatürlich hohen Feinsedimentfrachten in Fließgewässern am Beispiel des Endeholzer Grabens
3 Reduktion unnatürlicher Sandfrachten durch die Anlage von Sandfängen einschließlich fotografisch dokumentierter Effizienzkontrolle
4 Beschleunigte Reduktion der Feinsedimentfracht durch Nutzung eines Mühlenteiches als Sedimentfang
5 Erfolge für die Bachlebensgemeinschaft
5.1 Beispiel Elritzen
5.2 Beispiel Flussperlmuschel
6 Folgerungen und Ausblick
7 Verzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Artenhilfsmaßnahmen für die Flussperlmuschel
8 Zusammenfassung
9 Literatur

Zusammenfassung
Am Beispiel der Flussperlmuschel-Population in dem Heidebach Lutter wird aufgezeigt, dass eine sehr gute Wasserqualität für das Überleben dieser in der Lüneburger Heide einst in sehr großen Beständen vorkommenden Muschelart nährstoffarmer Fließgewässer allein nicht ausreicht.
Erst nachdem die in unnatürlicher Menge als Schadstoffe wirkenden Feinsedimente (Sand und Schluff) auf ein naturnahes Maß reduziert wurden, konnten sich typische Bachfische, wie die Elritzen, wieder natürlich vermehren. Die Artenschutzmaßnahmen für die Flussperlmuschel sind mit dem Heranwachsen von Jungmuscheln erfolgreich. Zwischenzeitlich wächst die nächste Generation Flussperlmuscheln ohne weitere menschliche Hilfe heran.
Mit der konsequenten Einrichtung von Sandfängen (= Sedimentfallen) in Entwässerungsgräben wurde beispielhaft eine Methode entwickelt und angewandt, die auch in anderen Gebieten das europaweit bestehende Problem mit unnatürlich hohen Feinsedimentfrachten in Fließgewässern verringern helfen kann.
Damit werden auch Wege aufgezeigt, wie eine Reihe von Zielen der FFH-Richtlinie und der EG-WRRL im Verbund erreicht werden können.

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Wiedereinbringung von Kies in Heidebäche und Erfolgskontrolle am Beispiel der Fischfauna
von Reinhard Altmüller, Rainer Dettmer, Norbert Horny und Günther Ratzbor

Inhalt
1 Einleitung und Problembeschreibung
2 Der Bachgrund von Heidebächen – stabil durch Steine und Kies aus der Grundmoräne
3 Renaturierung ausgebauter Gewässerstrecken durch Einbau von Kies
4 Erfolg versprechend – die Ergebnisse der Elektrobefischung
5 Diskussion und Fazit
6 Zusammenfassung
7 Literatur

Zusammenfassung
Der Oberlauf der Lachte ist im 19. Jahrhundert ausgebaut worden, um die Talsohle als Grünland zu nutzen. Im Zuge des Ausbaus und der später erforderlichen regelmäßigen Unterhaltung wurde der ursprünglich kiesig-steinige Gewässergrund vollständig beseitigt.
In der Folge fehlte dem Bach der für die Lebensgemeinschaft erforderliche lückige Gewässergrund aus Hartsubstraten. Die typische Bachfauna, aufgezeigt am Beispiel der Fische, konnte sich nicht mehr oder nur noch in eingeschränktem Maße reproduzieren. Der Fischbestand ging sehr stark zurück, Mühlkoppe (Cottus gobio) oder Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera) fehlen völlig.
Um die obere Lachte als Jagdgebiet für den Fischotter zu verbessern, sollten durch Wiedereinbringung standorttypischen Kiesmaterials die Laich- und Aufwuchsbedingungen für die Bachforelle verbessert werden. Gleichzeitig sollte dadurch die Grundlage für einen Wiederansiedlungsversuch für die Flussperlmuschel gelegt werden.
Der Erfolg dieser Renaturierungsmaßnahme wurde mit Hilfe der Elektrobefischung untersucht. Die mit Kies und Steinen in den Jahren 2000 und 2001 renaturierte Gewässerstrecke erwies sich als hervorragende Reproduktions- und Aufwuchsstrecke für die Bachforelle. Der hohe Bachforellenbestand kann sowohl vom Fischotter als auch vom Schwarzstorch genutzt werden.
Für die Wiederbesiedlung der renaturierten Bachstrecke z.B. durch Mühlkoppen muss erst ein unterhalb dieser Strecke befindliches Stauwehr fischpassierbar umgestaltet werden.
Für eine Erfolgskontrolle hinsichtlich der Wiederansiedlungsversuche von Flussperlmuscheln ist es derzeit noch zu früh. Aufgrund des langsamen Wachstums sind die evtl. vorhandenen Jungmuscheln noch zu klein und daher praktisch unauffindbar im Interstitium versteckt.
Durch die Renaturierung sind sowohl Ziele der FFH-Richtlinie als auch der EG-WRRL erreicht worden.

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Auswirkung einer Fließgewässer-Renaturierung auf den Nährstoffeintrag in das Gewässer
von Reinhard Altmüller

Inhalt
1 Einleitung
2 Die Lutter im Oberlauf vor der Renaturierung
3 Maßnahmen und Auswirkungen

3.1 Problem
3.2 Problemlösung
3.3 Effizienzkontrolle 1
3.4 Effizienzkontrolle 2
4 Diskussion
5 Zusammenfassung
6 Literatur

Zusammenfassung
Im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Lutter in den Landkreisen Celle und Gifhorn (Niedersachsen) werden seit 1989 erhebliche Aufwendungen zur Renaturierung eines ganzen Fließgewässersystems unternommen mit dem vorrangigen Ziel, das letzte Vorkommen der Flussperlmuschel im norddeutschen Tiefland zu erhalten und günstige Voraussetzungen für eine eigenständige Entwicklung der Population zu schaffen. Wichtig ist hierfür besonders sauberes, nährstoffarmes Wasser.
Im Oberlauf war die Lutter in der zweiten Hälfte des 19ten Jahrhunderts ausgebaut worden. In der von Niedermoor geprägten Talaue begann aufgrund der herbeigeführten Bodenbelüftung eine Mineralisierung der Torfe und ein Teil der frei gesetzten Nährstoffe gelangte in den Bach.
Im Zuge von Renaturierungsmaßnahmen wurde die Lutter hier vollständig zurückgebaut. Sie durchfließt seitdem, z. T. aufgezweigt in mehrere kleine Fließe, oberflächennah die wieder völlig vernässte Talaue. Das vorgegebene Profil hat sie in vielen Bereichen verlassen. Durch diese Wiedervernässung konnte der Stickstoffgehalt im Lutterwasser von im Mittel 2,1 mg/l NO3-N auf im Mittel 1,6 mg/l NO3-N reduziert werden.
Parallel zur Reduzierung des Nährstoffaustrags entwickelte sich die Aue zu einem großen Laichgebiet vom Grasfrosch (Rana esculenta) sowie zum Brutgebiet von Kranich (Grus grus) und Waldwasserläufer (Tringa ochropus).
Somit diente die Renaturierung der Lutter im Oberlauf zugleich mehreren Zielen der Europäischen Umweltpolitik und der europarechtlichen Vorgaben von Naturschutz und Wasserwirtschaft.

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Die Forellenbox – ein Hilfsmittel zum schonenden Sammeln von Fischen bei der Elektrobefischung in kleinen Bächen
von Günter Ratzbor, Reinhard Altmüller und Rainer Dettmer

Inhalt
1 Einleitung
2 Fang und Sammeln der Bachforellen
3 Diskussion
4 Zusammenfassung
5 Literatur

Zusammenfassung
Die Forellenbox ist zum sehr schonenden Sammeln und kurzfristigen Transportieren von Fischen in kleinen Bächen hervorragend geeignet. Dieses im Rahmen von Artenschutzmaßnahmen für die Flussperlmuschel entwickelte Gerät kann auch für andere Zwecke genutzt werden, bei denen Fische sehr schonend eingesammelt und transportiert werden müssen. Dies gilt in besonderem Maße für Bestandsaufnahmen, z. B. in Zusammenhang mit den Berichtspflichten im Rahmen der FFH-Richtlinie und der EG-WRRL.

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Erlensterben durch Phytophthora alni – Vorsichtsmaßnahmen gegen die weitere Ausbreitung der Krankheitserreger
von Reinhard Altmüller

Situationsbeschreibung
Seit einigen Jahren führt die 1993 in England entdeckte Phytophthora-Erkrankung von Erlen (Alnus glutinosa) zu erheblichen Verlusten in Erlenbeständen (SCHUMACHER et al. 2005). Angesichts der großen Bedeutung von Erlen insbesondere als Ufergehölze entlang kleiner Fließgewässer müssen alle mit dem Schutz von Fließgewässern befassten Personen sehr bewusst mit dieser Problematik umgehen.

Für das Ökosystem Fließgewässer haben Erlen eine besondere Bedeutung:
- Erlen stabilisieren die Ufer durch Hineinwachsen ihrer Wurzeln auch in das fließende Wasser.
- Erlenwurzeln strukturieren die Ufer, indem sie in das Fließgewässer hineinwachsen und es dabei einengen. Hierdurch fließt das Wasser im Bereich der Wurzeln unterschiedlich schnell. Hohe Strömungsgeschwindigkeit im Anstrombereich, sehr niedrige Fließgeschwindigkeit im Strömungsschatten unterhalb sind die Folge.
- Erlenwurzeln bilden Unterstände für Fische und bieten Besiedlungsunterlagen für einen großen Teil der Bachlebensgemeinschaft.
- Erlen können mit Hilfe von Knöllchenbakterien Luftstickstoff zur Eiweißsynthese verwenden. Daher ist Erlenlaub besonders eiweißreich und stellt damit die wichtigste Nahrungsgrundlage für die Fließgewässerfauna.
Eine Zusammenfassung der möglichen ökologischen Folgen vom Erlensterben finden sich bei WERRES et al. (2001).

Überlegungen zur Infektionsvermeidung
Die Ausbreitung des Erlensterbens kann nur wirksam verhindert werden, wenn deren Ursachen bekannt sein. Nach dem heutigen Kenntnisstand wird das Erlensterben von drei voneinander abgrenzbaren Unterarten des wirtsspezifischen Krankheitserregers Phytophthora alni sp. nov., also einer neuen Art, hervorgerufen (SCHUMACHER et al. 2005). Dieser pilzähnliche Mikroorganismus wird mit dem Wasser verbreitet. Die begeißelten Sporen sind beweglich und infizieren auf dem Wasserwege die lebende Rinde bzw. das Kambium der Bäume am Stammanlauf. Die Sporen werden z. B. mit dem fließenden Wasser abwärts transportiert und gelangen so an unterhalb stehende Uferbäume oder sie werden bei Hochwasser in der gesamten Überschwemmungsfläche verteilt. Ist der Erreger erst einmal in ein Gewässersystem eingebracht, so wird er nach heutigem Kenntnisstand alle abwärts wachsende Erlen befallen.
Die wichtigste Aufgabe ist daher zu vermeiden, dass sich die Krankheit in befallsfreie Gebiete ausbreitet.
Die bedeutsamste Infektionsquelle ist befallenes Pflanzgut. Deshalb muss beim Kauf äußerst penibel darauf geachtet werden, dass nur gesundes, einwandfreies Pflanzgut erworben wird. Als Alternative bietet sich z. B. für Unterhaltungsverbände an, in nicht befallenen Gebieten Erlen durch Naturverjüngung selbst heranzuziehen, indem an geeigneten Stellen im Herbst Rohbodenbereiche als Keimbetten für die Erlensaat hergerichtet werden. Das Pflanzgut ist nach spätestens zwei Sommern einsetzbar. Eine weitere, noch sicherere Alternative ist, den spontanen Aufwuchs von Erlen abzuwarten. Durch kleinräumige Bodenverwundung kann die Keimung unterstützt werden. Die Jungerlen sind bei der nächsten Ufermahd unbedingt zu schonen.
Eine weitere nicht zu unterschätzende Übertragungsmöglichkeit der Krankheitserreger stellen Fahrzeuge und Maschinen dar. Nach SCHUMACHER (mdl.) können die Phytophthora-Sporen sehr lange Zeit im Boden überleben. Deshalb können die Krankheitserreger auch durch Maschinen verbreitet werden, die bei der Gewässerunterhaltung und/oder bei der Holzernte eingesetzt und dabei mit Sporen tragendem Boden verschmutzt werden. Durch sorgfältiges Abspritzen der Fahrzeuge nach dem Arbeitseinsatz kann die Verbreitungsgefahr zumindest verringert werden.
Neben größter Umsicht mit befallenen Erlenbeständen bedarf es der aufmerksamen Beobachtung derartiger Bestände und des gegenseitigen Informationsaustauschs über Erfahrungen mit Vorsichtsmaßnahmen, um die weitere Ausbreitung der "Wurzelhalsfäule der Erle" (HARTMANN 1995) zumindest zu bremsen. Darüber hinaus bedarf es dringend weiterer Forschung und zielorientierter Beratung aller, die von der Problematik betroffen sind.

Literatur
HARTMANN, G. (1995): Wurzelhalsfäule der Schwarzerle (Alnus glutinosa) – eine bisher unbekannte Pilzkrankheit durch Phytophthora cambivora. – Forst und Holz 50: 555-557.
SCHUMACHER, J., S. LEONHARD & S. RUST (2005): Phytophthora- und Pythium-Isolate im Pathogenitätstest mit dreijährigen Erlenpflanzen (Alnus glutinosa) – Erregervirulenz und Wirtsreaktionen. – Nachrichtenbl. Deut. Pflanzenschutzd. 57 (10): 193-199.
WERRES, S., G. DUSSATR & C. ESCHENBACH (2001): Erlensterben durch Phytophthera spp. und die möglichen ökologischen Folgen. – Natur und Landschaft 76 (7): 305-310.

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Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft im NLWKN
von Peter Sellheim und Hubertus Schültken

Sie ist oft völlig selbstverständlich, vielerorts nicht immer einfach, manchmal sicher verbesserungswürdig – und in vielen Fällen unerlässlich in Zeiten fachübergreifender Anforderungen und Aufgaben: Die Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz im NLWKN.
Die Umsetzung von Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) einerseits sowie Natura 2000, also FFH- und Vogelschutz-Richtlinien (VS-RL) andererseits als zukünftige Kernaufgaben von Wasserwirtschaft und Naturschutz in Niedersachsen erfordert nicht nur ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz, sondern auch eine starke integrative Herangehensweise im praktischen Vollzug der europarechtlichen Vorgaben. Ein Kurzbericht zur Lage.

Umsetzung des Niedersächsischen Fließgewässerprogramms in Zeiten der WRRL
Die fachliche Begleitung des erfolgreichen gemeinschaftlichen Förderprogramms war immer schon interdisziplinär angelegt, eine gemeinsame Programmumsetzung und -abstimmung läuft seit über 15 Jahren.
Diese Tradition der gegenseitigen Beteiligung und landesweiten fachlichen Abstimmung bei Projekteinplanung und Förderung von Maßnahmen der Naturnahen Gewässergestaltung wird auch im NLWKN fortgeführt. Dazu soll das Zusammenwirken von Wasserwirtschaft und Naturschutz im NLWKN konzeptionell weiterentwickelt und die Abstimmungs- und Beteiligungspraxis z.B. bei der Projektbewertung noch effizienter organisiert werden.

AG WRRL – Natura 2000 im NLWKN
Das neu gegründete interdisziplinär besetzte Gremium soll v.a. als zentrale Infobörse und Drehscheibe für alle Fragen der Zusammenarbeit der verschiedenen Geschäftsbereiche von Wasserwirtschaft und Naturschutz bei der Umsetzung von WRRL, FFH- und VS-RL im NLWKN dienen und wird zukünftig die weiteren Aktivitäten und Vorhaben auf diesem Gebiet innerhalb des Landesbetriebes koordinieren.

Erhaltungsziele für wasserabhängige Arten und Lebensraumtypen
Ein Großteil niedersächsischer Bach- und Flussauen sind Natura 2000-Gebiete. Als Schutzgebiete nach gemeinschaftlichem Recht ist durch die WRRL zu gewährleisten, dass die Ziele für diese Gebiete bis 2015 erreicht werden, soweit der Standortfaktor Wasser Grund für die Unterschutzstellung ist. Durch diese geforderte integrierte Bewirtschaftungsplanung der WRRL müssen beispielsweise die Ziele und Anforderungen der FFH-Richtlinie in den Maßnahmenprogrammen der WRRL berücksichtigt werden. In wasserabhängigen Natura 2000-Gebieten ist daher eine Abstimmung von Bewirtschaftungszielen nach WRRL und Erhaltungszielen der FFH- und VS-RL erforderlich. Dazu müssen die gewässer- und gebietsbezogenen Erhaltungsziele für wasserabhängige Arten und Lebensraumtypen in den benannten Natura 2000-Gebieten möglichst präzise herausgearbeitet und dargestellt werden. Die Arbeit dazu hat begonnen.

Mitarbeit in Fachgruppen und Monitoringkonzept Oberflächengewässer
Zur landesweiten Begleitung der Umsetzung der WRRL in Niedersachsen und Bremen wurden drei Fachgruppen eingerichtet (Grundwasser, Oberflächengewässer, Küsten- u. Übergangsgewässer), in denen das Land Bremen, das Niedersächsische Umweltministerium und der NLWKN zusammenarbeiten. In diesen Fachgruppen ist auch der Geschäftsbereich Naturschutz des NLWKN vertreten.

Modellprojekte
Die gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Wasserwirtschaft und Naturschutz und die erforderlichen konkreten Abstimmungs- und Verfahrensschritte sollen an Modellprojekten in ausgewählten Bearbeitungsgebieten beispielhaft erprobt und weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Bewirtschaftungsziele nach WRRL und Erhaltungsziele der Natura 2000-Gebiete abzustimmen und daraus Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen abzuleiten, die in die Bewirtschaftungspläne nach WRRL und in die Managementpläne des Naturschutzes eingehen.
Im Rahmen des LIFE-Projektes WAgriCo werden in Modellgebieten spezielle Programme und spezifische Maßnahmen des Naturschutzes im ländlichen Raum analysiert. Ziel ist es, mögliche Synergien zwischen den Naturschutzmaßnahmen und den Zielen und Maßnahmen des Wasserschutzes aufzuzeigen und das Zusammenwirken zu optimieren.

Naturschutz-Ansprechpartner für die Umsetzung der WRRL
In den 4 Betriebsstellen des Geschäftsbereiches Naturschutz des NLWKN sind "betriebsstellenverantwortliche Naturschutzvertreter" benannt worden, die in erster Linie Ansprechpartner für die Wasserwirtschaft und die Gebietskooperationen für alle Fragen des Naturschutzes sind. Sie sollen bedarfsweise Naturschutzbelange in die Arbeit der Kooperationen einbringen sowie den Umsetzungsprozess der WRRL kommunizieren.
Die für die Umsetzung der WRRL relevanten Daten und Informationen des Naturschutzes liegen zwischenzeitlich aufbereitet und zusammengestellt als CD vor (FFH-Fließgewässerkomplexe, Überschneidungen mit VS-Gebieten, Überschneidungsbereiche von Seen größer 50 ha mit Natura 2000-Gebieten usw.). Damit ist eine landesweite Daten- und Arbeitsgrundlage geschaffen, die auch auf der Ebene der Gebietskooperationen nutzbar ist.

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Beiträge zum Fließgewässerschutz III   Bildrechte: NLWKN
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Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

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