NLWKN Niedersachsen klar Logo

25 Jahre Niedersächsisches Moorschutzprogramm – eine Bilanz

Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen

Heft 3/06, 40 S., 2,50 €, Download als PDF in der Infospalte

Beiträge

25 Jahre Niedersächsisches Moorschutzprogramm – eine Bilanz
herausgegeben vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) – Fachbehörde für Naturschutz –

Inhalt
1 Das Niedersächsische Moorschutzprogramms
2 Die Entstehung des Moorschutzprogramms

2.1 Konflikt Moorkultivierung, Torfabbau und Naturschutz
2.2 Der Arbeitskreis Moornutzung-Landespflege
3 Die Umsetzung des Moorschutzprogramms
3.1 Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete
3.2 Torfabbau und Renaturierung
3.3 Kleinsthochmoore
3.4 Naturbezogene Erholung
3.5 Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
3.6 Weitere Programmpunkte
3.7 Entwicklung von Flora und Fauna
3.7.1 Rahmenbedingungen
3.7.2 Landesweite Biotopkartierung in den Hochmooren
3.7.3 Entwicklung der Flora
3.7.4 Entwicklung der Fauna
4 Zusammenfassung
5 Literatur

Zusammenfassung
Das Niedersächsische Moorschutzprogramm wurde von der Landesregierung in zwei Teilen beschlossen: Teil I im Jahre 1981 und Teil II im Jahre 1986. Cirka 50.000 ha noch nicht abgetorfte und naturschutzwürdige Moorflächen sollten mit dem Moorschutzprogramm nachhaltig geschützt werden. Weitere etwa 31.000 ha sollten nach der Abtorfung renaturiert und ebenfalls als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden.
Die Fachbehörde für Naturschutz hat im Auftrag des Niedersächsischen Umweltministeriums den Stand der Umsetzung des Moorschutzprogramms zum Stichtag 31.12.2005 ermittelt. Das Ziel, 81.000 Hektar Hochmoor als Naturschutzgebiete auszuweisen, wurde bisher bereits zu rund 50 Prozent erreicht. Vollständig kann dieses Ziel erst nach Abschluss des genehmigten industriellen Torfabbaus, der teilweise bis 2050 reicht, umgesetzt werden. Das Ziel, keine Bodenabbaugenehmigungen mehr in den für den Naturschutz wertvollsten Hochmooren zu erteilen, wurde mit wenigen begründeten Ausnahmen umgesetzt.
Für rund 28.000 Hektar Hochmoor wurden Abtorfungsgenehmigungen erteilt. Bis Ende 2005 wurde auf rund 11.000 Hektar (ca. 40 %) davon die Renaturierung eingeleitet. Bis zum maximalem Abbauende um 2050 werden rund 23.000 Hektar (ca. 83 %) renaturiert sein. Dagegen waren noch Ende der siebziger Jahre nur 6 % für die Hochmoorregeneration vorgesehen, über 70 Prozent der Torfabbauflächen sollten landwirtschaftlich genutzt werden. Diese Entwicklung ist sicherlich der größte Erfolg des Moorschutzprogramms.
In mehr als 40 Mooren des Programms wurden Einrichtungen für Naturerleben, naturbezogene Erholung, Umweltbildung und Moor-Tourismus geschaffen oder verbessert.
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen wurden in vielen Mooren v.a. von den ehemaligen Bezirksregierungen und der Staatlichen Moorverwaltung durchgeführt. Erfolgskontrollen der durchgeführten Maßnahmen werden am Beispiel der Diepholzer Moorniederung dargestellt.
Bis heute sind Landesmittel von fast 30 Mio. Euro im Rahmen des Moorschutzprogramms eingesetzt worden.
Aus Sicht des Pflanzenartenschutzes kann das Moorschutzprogramm im Hinblick auf die untersuchten, für naturnahe Hochmoore typischen Arten insgesamt als positiv bewertet werden. Nicht wirksam sind die Maßnahmen des Moorschutzprogramms hingegen für einen Teil der hochgradig gefährdeten Moorarten, da die Vorkommen nicht innerhalb der 351 Gebiete des Moorschutzprogramms liegen. Zusätzliche Schutzmaßnahmen für Kleinstmoore sind deshalb zum Erhalt der Arten erforderlich.
Bei den Hochmoorinsekten zeigen sich Erfolge v.a. in wiedervernässten Hochmoorrandbereichen und bäuerlichen Handtorfstichen sowie bei der Wiedervernässung der Harzhochmoore, nicht hingegen auf überstauten Abtorfungsflächen. Für die typischen Amphibien- und Reptilienarten sind die Moore des Moorschutzprogramms ein wichtiger Lebensraum in Niedersachsen. Für verschiedene Vogelarten sind die noch vorhandenen geringen Restbestände an naturnahem Hochmoor sowie die unterschiedlichen Renaturierungsstadien (einschließlich größerer Flachgewässer in den Poldern) von besonderer Bedeutung.

nach oben

Ersatzzahlung in Niedersachsen 2004 und 2005 – Umfrageergebnisse –
von Wilhelm Breuer, Ute Killig & Manfred Weyer

Inhalt
1 Ersatzzahlungen nach der Eingriffsregelung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
2 Befragung der Naturschutzbehörden
3 Anzahl Eingriffe
4 Anzahl der Fälle nach § 12a NNatG
5 Anzahl der Fälle nach § 12b NNatG
6 Art der Fälle
7 Höhe der Ersatzzahlung
8 Ersatzzahlung bei Mobilfunkmasten
9 Ersatzzahlung bei Windenergieanlagen
10 Verwendungszweck
11 Zusammenfassung
12 Danksagung
13 Literatur
14 Anhang

Zusammenfassung
Die niedersächsischen Naturschutzbehörden waren 2005 an schätzungsweise 12.000 Eingriffen beteiligt. Das sind 220 Eingriffe je UNB.
2005 wurden in 0,5% der Fälle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durch die Naturschutzbehörde durchgeführt; in 1,8% der Fälle wurde eine Ersatzzahlung festgelegt.
Die Ersatzzahlung war in einem Drittel der Fälle erforderlich, weil Ersatzmaßnahmen nicht möglich waren, in zwei Dritteln der Fälle, weil die für Kompensationsmaßnahmen benötigten Grundstücke nicht mit verhältnismäßigen Aufwendungen zu beschaffen waren.
Rechnet man die für 2004 ermittelten Ersatzzahlungen hinzu, wurden in den Jahren 2004 und 2005 Ersatzzahlungen in Höhe von ca. 3,7 Mio. € festgesetzt.
Im Durchschnitt der Fälle waren es 2005 bezogen auf die Kosten für Planung und Ausführung der Eingriffsvorhaben 2,5%, in 40% der Fälle weniger als 1%, in weniger als 10% der Fälle mehr als 5% und in keinem Fall mehr als 8%.
Die Praxis der Ersatzzahlung soll auch weiterhin mit Hilfe einer jährlichen Befragung der Naturschutzbehörden beobachtet werden.
Rückschlüsse auf die Höhe der Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Gesamtheit der Eingriffe in Niedersachsen lassen sich aus den dargestellten Ergebnissen schon aus zwei Gründen nicht ziehen: Zum einen werden längst nicht in allen Fällen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgelegt, denn in vielen Fällen führt die Anwendung der Eingriffsregelung zu einer Modifizierung der Vorhaben, so dass Beeinträchtigungen vermieden werden und sich Kompensationsmaßnahmen erübrigen. Zum anderen dürften die Kosten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Höhe der Ersatzzahlungen tendenziell eher unterschreiten. Jedenfalls ist in die Ersatzzahlung nach § 12b Abs. 1 Nr. 1 NNatG den besonders schweren Eingriffen vorbehalten, die insofern eine hohe Ersatzzahlung rechtfertigen. Demgegenüber dürfte die Vielzahl der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit deutlich geringeren Aufwendungen verbunden sein.

nach oben

Erhalt der Biodiversität von Kormophyten in Niedersachsen und Bremen: Datengrundlagen, Prioritätensetzung und Artenschutzmaßnahmen
von Eckhard Garve, Dissertation an der Fakultät für Architektur und Landschaft der Universität Hannover.

Die vorliegende Arbeit hat den Erhalt der Artenvielfalt von Farn- und Blütenpflanzen (Kormophyten) in den Bundesländern Niedersachsen und Bremen zum Thema. Um dieses Ziel des botanischen Artenschutzes zu erreichen, werden vor allem folgende Fragen untersucht:

  • Wie können die notwendigen Grundlagendaten zur Flora erhoben werden?
  • Welche Bedeutung haben Florenliste, Rote Liste und Verbreitungsatlas für die Erhaltung der Biodiversität und welche Anforderungen sind an sie zu stellen, damit sie im Artenschutz bestmöglich genutzt werden können?
  • Welche Gesichtspunkte müssen für eine Prioritätensetzung im Artenschutz berücksichtigt werden?
  • Welche verschiedenen Muster von Artenschutzmaßnahmen sind realisierbar?

Zur Lösung dieser Fragen zeigt die Arbeit Möglichkeiten auf, wie Farn- und Blütenpflanzen als Teil der Biodiversität erfasst, bewertet und erhalten werden können:

  • Niedersächsisches Pflanzenarten-Erfassungsprogramm
  • Florenliste der Farn- und Blütenpflanzen (Stand 2004)
  • Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen (Stand 2004)
  • Verbreitungsatlas der gefährdeten Farn- und Blütenpflanzen (1982-1992)
  • Prioritätensetzung im Pflanzenartenschutz
  • Artenschutzmaßnahmen für gefährdete Arten.

Für die Zukunft gilt es, die einzelnen Bausteine konsequent weiterzuentwickeln und anzuwenden: Fortführung der Datenerhebung mit Hilfe des Pflanzenarten-Erfassungsprogramms, Aktualisierung von Florenliste, Roter Liste und Prioritätensetzung sowie verstärkte Umsetzung von Artenschutzmaßnahmen.
Der vollständige Text der 232 Seiten starken Dissertation ist über folgenden Link als PDF-Datei verfügbar: Universitätsbibliothek Braunschweig

nach oben

Die Naturschutzgebiete Niedersachsens im Internet
– Landesweite Übersicht und Detailinformationen auf einen Blick –

Seit November 2006 sind die niedersächsischen Naturschutzgebiete (NSG) im Internet des NLWKN zu finden (Stand: 31.12.2005). Die landesweit einheitliche Darstellung der Gebiete ist zugleich ein Beitrag zur Umsetzung des Ende 2006 in Kraft getretenen Niedersächsischen Umwelt-Informationsgesetzes. Dieses verpflichtet die Behörden u.a. dazu, die Öffentlichkeit systematisch in angemessener Form über die Umwelt zu unterrichten – und zwar möglichst in elektronischer Form. Die wesentliche Grundlage der Darstellung der NSGs im Internet ist die von der Fachbehörde für Naturschutz geführte landesweite Schutzgebietsdokumentation.
Über die Einstiegsseite gelangt man auf verschiedenen Wegen zu den einzelnen Gebieten, soweit die Detailinformationen bereits fertig eingestellt sind:

  • Übersichtskarte von Niedersachsen mit den Naturschutzbehörden zum anklicken
    • für jede UNB eine Karte mit den NSGs zum anklicken (soweit Details vorhanden)
  • Liste der Naturschutzbehörden mit Statistik zum anklicken
    • Listen für jede UNB mit den NSGs zum anklicken (soweit Details vorhanden)
  • Listen aller NSGs in Niedersachsen sortiert nach Namen zum anklicken (soweit Details vorhanden)
  • Listen aller NSGs in Niedersachsen sortiert nach Kennzeichen zum anklicken (soweit Details vorhanden).

So kann ein NSG entweder geografisch (welche NSGs gibt es in meiner Gegend: Karte, Liste der UNBs) oder über Name bzw. Kennzeichen (Gesamtlisten) gefunden werden.
Für den Bezirk Weser-Ems sind die wesentlichen Detaildaten für die einzelnen Gebiete bereits fertig gestellt. Dies betrifft ca. 220 Gebiete von landesweit insgesamt 717, also knapp ein Drittel. Für diese Gebiete lassen sich zusätzlich detaillierte Informationen abrufen:

  • Kurzbeschreibung
  • Übersichtskarte
  • Link zur zuständigen Naturschutzbehörde
  • meist ein Foto des Gebietes
  • Steckbrief
  • Literaturhinweise
  • Text der Schutzgebietsverordnung
  • Link zum Datenserver MU (GIS-Daten)
  • Die Verordnungskarten werden zur Zeit eingescannt und im Laufe der Zeit hinzugefügt.

Für die restlichen Gebiete des Landes werden diese Detailinformationen nach und nach vervollständigt und ins Netz gestellt.
Bei den bereits eingestellten, aber auch bei den noch fehlenden NSGs fehlen tw. noch Fotos, einige Fotos könnten auch aussagekräftiger sein. Darum eine Bitte: Wenn Sie diese Lücken schließen können und über Fotos der entsprechenden Gebiete verfügen, würden wir und freuen, wenn Sie uns diese zur Verfügung stellen. Wir werden sie dann – natürlich unter Nennung der Bildrechte – ins Netz stellen.

Und so sind die Naturschutzgebiete Niedersachsens zu finden:
www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de

nach oben

25 Jahre Niedersächsisches Moorschutzprogramm - eine Bilanz   Bildrechte: NLWKN
NLWKN-WebShop

Hier gibt es die lieferbaren gedruckten Veröffentlichungen des NLWKN:

PDFs zum Download

Hier gibt es den Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen als PDF:

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Veröffentlichungen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3305
Fax: +49 (0)511 / 3034-3501

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln