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Naturschutzgebiet "Unterems"

Kennzeichen: NSG WE 292


Das gut 2.000 ha große Naturschutzgebiet umfasst den Unterlauf der Ems mit seinen Vordeichsflächen und wenigen zusätzlichen Flächen in der Ledamündung. Es beginnt etwas südlich von Leer und endet bei der Mündung des Flusses in den Dollart.

Der außerordentlich hohe Wert der bei höheren Wasserständen teilweise überfluteten Deichvorländer für den Naturschutz ist unter anderem in den hier anzutreffenden typischen und eng miteinander verzahnten ästuarinen Biotoptypen begründet. Hierbei handelt es sich um Röhrichte, Brack- und Salzmarschen mit ihren salzwasserangepassten Pflanzengesellschaften, ungenutzte Flächen mit Auwäldern und Staudenfluren sowie Priele und naturnahe Kleingewässer. Das Naturschutzgebiet ist auch als potenzieller Lebensraum für den Fischotter von besonderer Bedeutung. Die vorgelagerten Watt- und Flachwasserzonen sind Lebensraum für Fische und die charakteristischen Arten des Makrozoobenthos (z.B. Garnelen).

Die – teils extensiv – als Grünland bewirtschafteten Vorlandbereiche haben eine bedeutende Funktion als Brut-, Nahrungs- und Rastbiotop für zahlreiche Vogelarten. In Verbindung mit dem Rheiderland, dem Dollart und den rechtsemsischen Marschen ist das NSG ein herausragendes Überwinterungs-, Nahrungs- und Rastgebiet für nordische Gänse; ihm kommt in dieser Hinsicht internationale Bedeutung zu. Es ist darüber hinaus ein bedeutendes Brutgebiet für Säbelschnäbler, Wachtelkönig, Blaukehlchen, Rohrweihe sowie verschiedene Wiesenvogelarten.

Im naturschutzfachlichen Zielkonzept des Gebietes steht die Förderung typischer Strukturen der „Ästuare“ (also des Übergangs vom Fluss ins Meer) wie Flachwasserzonen, Röhrichte und Auwälder gleichberechtigt neben der Erhaltung und Entwicklung der Funktionen für die Wiesenvögel auf anderen Flächen. Diese Zielsetzung betrifft schwerpunktmäßig Bereiche der Deichvorländer bei Petkum, Nendorp, Oldersum, Midlum, Nüttermoor und Bingum, die Emsinsel Bingumer Sand sowie die Salzwiesenstandorte.

Das Naturschutzgebiet dient dem Schutz des FFH-Gebietes 002 „Unter- und Außenems“ sowie des EU-Vogelschutzgebietes V10 „Emsmarsch von Leer bis Emden“.

Zuständig sind der Landkreis Leer und die Stadt Emden als untere Naturschutzbehörden.

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Tagesanbruch am Großsoltborger Sieltief   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Tagesanbruch am Großsoltborger Sieltief
Vorland an der Unterems bei Jemgum   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Vorland an der Unterems bei Jemgum
Vorland an der Unterems mit Grünland und schilfbewachsenen Gräben   Bildrechte: NLWKN
Vorland an der Unterems mit Grünland und schilfbewachsenen Gräben
Uferbereich der Unterems bei Jemgum   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Uferbereich der Unterems bei Jemgum
Sommermorgen an der Unterems bei Jemgum   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Sommermorgen an der Unterems bei Jemgum
Der Unterlauf der Ems bei Critzum   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Der Unterlauf der Ems bei Critzum
Karte   Bildrechte: NLWKN

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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Naturschutzgebiet "Unterems"

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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