Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Marc Daniel
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
21337 Lüneburg
Tel: +49 (0)4131/8545-508
Fax: +49 (0)4131/8545-503
Die Ausweisung des niedersächsischen Teils der Elbmündung als Naturschutzgebiet (NSG) konnte jetzt abgeschlossen werden. Die Naturschutzgebietsverordnung wurde am 21.11.2018 im Nds. Ministerialblatt veröffentlicht und ist am darauffolgenden Tage in Kraft getreten.
Das NSG ist Teil des Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Gebietes 003 „Unterelbe“ und Teil des Europäischen Vogelschutzgebietes V18 „Unterelbe“ und damit Bestandteil des europaweiten ökologischen Netzes "Natura 2000". Aufgrund gemeinschaftsrechtlicher Verpflichtungen sind solche Gebiete zwingend als Schutzgebiet zu sichern.
Das Naturschutzgebiet umfasst Watt- und Wasserflächen der niedersächsischen Elbmündung. Es übernimmt eine ökologische Verbindungsfunktion zwischen dem Wattenmeer und der tidebeeinflussten Unterelbe. Das Gebiet grenzt an bestehende bzw. noch auszuweisende Schutzgebiete der Landkreise Cuxhaven und Stade und an Schutzgebiete des Landes Schleswig-Holstein an.
Die ausgedehnten Watt- und Wasserflächen des NSG beherbergen viele ästuartypische Lebensräume und Arten und stellen ein bedeutendes Nahrungs-, Aufzucht-, Sammlungs- und Mausergebiet für zahlreiche Wat- und Wasservögel dar. Für wandernde Fischarten sowie Schweinswal und Seehund ist das Gebiet als Teillebensraum von Bedeutung.
Nähere Informationen über das Gebiet finden Sie hier.
Zusammenfassung der Abwägung
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind zahlreiche Anregungen und Bedenken eingegangen. Diese Stellungnahmen wurden seitens des NLWKN sorgfältig abgewogen und haben in verschiedenen Fällen dazu geführt, dass der Entwurf der Schutzgebietsverordnung geändert wurde. Gleiches gilt für die Begründung zur Schutzgebietsverordnung.
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