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Landschaftsschutzgebiet "Meerdorfer Holz"

Kennzeichen: LSG PE 010


Das Landschaftsschutzgebiet liegt in den Gemeinden Wendeburg und Edemissen im Landkreis Peine. Es umfasst das gesamte FFH-Gebiet 'Meerdorfer Holz' sowie umliegende Flächen, in der Regel bis zum nächstgelegenen Weg.

Die Standortverhältnisse im Wald sind heterogen (von mäßig basenreich bis kalkreich und von frisch bis nass). Daher ist das Gebiet sehr artenreich. Es herrschen Buchen-Eichen-Mischwälder vor, stellenweise feuchter Eichen-Hainbuchenwald und Erlen-Eschenwald. Die Krautschicht ist meist gut ausgeprägt. Im südlichen Waldteil befindet sich auf einer Lichtung eine Pfeifengraswiese. Weitere Feuchtwiesen wurden umliegend in das LSG mit einbezogen. Im Gebiet liegen einige Kleingewässer, von denen mehrere Kammmolch-Vorkommen bekannt sind.

Etwa die Hälfte des Gebietes ist Landesforst; die andere Hälfte wird von Forstgenossenschaften bewirtschaftet. Der Erhaltungszustand der FFH-Lebensraumtypen (vgl. Schutzgebiets-Verordnung) ist überwiegend gut.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes Nr. 349 "Meerdorfer Holz".

Zuständig ist der Landkreis Peine als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Schutzgebietes  


Meerdorfer Holz, bodensaurer Buchenwald   Bildrechte: Büro Aland
Meerdorfer Holz, bodensaurer Buchenwald
Meerdorfer Holz, Kalkbuchenwald   Bildrechte: Büro Aland
Meerdorfer Holz, Kalkbuchenwald
Meerdorfer Holz, Eichen-Hainbuchenwald   Bildrechte: Büro Aland
Meerdorfer Holz, Eichen-Hainbuchenwald
Meerdorfer Holz, Eichen-Mischwald   Bildrechte: Büro Aland
Meerdorfer Holz, Eichen-Mischwald
Meerdorfer Holz, Erlenbruch   Bildrechte: Büro Aland
Meerdorfer Holz, Erlenbruch
Meerdorfer Holz, Sumpfwald   Bildrechte: Büro Aland
Meerdorfer Holz, Sumpfwald
Meerdorfer Holz, Schweineweide   Bildrechte: Landkreis Peine/ U. Köhler
Meerdorfer Holz, Schweineweide
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Schutzgebietsverordnung


Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: Landkreis Peine
Zum Drucken stehen Ihnen auch die PDF-Versionen der Karten zur Verfügung:

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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