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"Landschaftsschutzgebiet des Landkreises Lüneburg"

Kennzeichen: LSG LG 001


Das Landschaftsschutzgebiet befindet sich in unterschiedlichen Landschaftsräumen mit ihren für den jeweiligen Bereich typischen Charakteristiken außerhalb des Biosphärenreservates „Niedersächsische Elbtalaue“. Nachstehend sind die Ostheide, die Luheheide, die historischen Waldstandorte, die Niederungen und die Marsch charakterisiert.

- Die Ostheide zwischen Elbetal und Lüneburg prägt mit deutlichen Erhebungen und stark reliefierten Tälern den Übergang zur Göhrde. Wälder, Hecken und Baumreihen umgeben die großen Ackerlagen. Die großen Wälder, teils auch historische Waldstandorte, leiten hier zum Waldgebiet Göhrde über und weisen auf Grund standörtlicher Gegebenheiten einen großen Anteil an Laub- und Laubmischbeständen auf. Darüber hinaus hat die Neetze mit ihren Zuläufen und den damit zusammenhängenden Niederungen die Landschaft geprägt. Die Neetze weist teilweise noch naturnahe bis natürliche Gewässerstrukturen auf, die gleichzeitig als Vorbild der Entwicklung naturfernerer Gewässerabschnitte dienen. Die deutlich in die Landschaft eingetieften Niederungen werden überwiegend als Grünland genutzt. Des Weiteren sind Auenwälder mit Übergängen zu trockenen Waldbereichen charakteristisch. Im Oberlauf bzw. Quellbereich der Zuflüsse sind Sumpfwälder in Übergängen zu Röhrichten und Sümpfen bestandsbildend. Auf trockenen Standorten herrscht Ackernutzung vor.

- Die Luheheide westlich und südwestlich von Lüneburg weist noch Relikte der kulturhistorischen Heidelandschaft mit Heide und Magerrasen auf. Große Teile hiervon sind mit Kiefer bestanden. Diese für den Landkreis typischen Waldgebiete, aber auch die Heide- und Magerrasenbereiche, haben eine große Bedeutung für die Erholungsnutzung und den Tourismus. Die Heiden und Magerrasen haben auch eine hohe Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes. Typisch ist auch die Schwinde mit Quelle und Versickerung.

- Große Waldbereiche auf historischen Waldstandorten haben insbesondere mit ihren ungestörten Bodenstrukturen und den dort lebenden Organismen eine besonders hohe ökologische Bedeutung.

- Die Niederungen der Luhe und Ilmenau sind mit ihren Lebensraumtypen teilweise FFH-Gebiet. Nördlich von Lüneburg wird die Ilmenauniederung vom Urstromtal der Elbe überprägt und ist daher landschaftlich der Marsch zuzuordnen. Das Feuchtgrünland ist Lebensraum für eine Vielzahl typischer Arten, die an hohe Grundwasserstände gebunden sind. Südlich von Lüneburg hat sich die Ilmenauniederung mit ihren Terrassenkanten deutlich in die Geest eingetieft. Gleiches gilt auch für die Luhe und die Zuflüsse von Luhe und Ilmenau.

- Für alle Teilbereiche des Landschaftsschutzgebietes sind die noch vorhandenen Hecken, Bäume, Feldgehölze und anderen Landschaftsstrukturen für sich einzeln und im Biotopverbund von besonderer Bedeutung. Sie gliedern die Landschaft und prägen in der jeweiligen Ausformung die unterschiedlichen Landschaftsräume von Marsch, Niederung und Geest.

Das LSG dient dem Schutz der FFH-Gebiete 071 "Ilmenau mit Nebenbächen", 212 "Gewässersystem der Luhe und der unteren Neetze" sowie 232 "Laubwälder am Einemhof und Kranichmoor".

Zuständig ist der Landkreis Lüneburg als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN


LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
Sonnenuntergang in der Lüneburger Heide
LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
Barnstedt-Mehlbecker Bach
LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
LSG LG 001   Bildrechte: LK Lüneburg
Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)   Bildrechte: LK Lüneburg
Gewöhnliche Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris)
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Schutzgebietsverordnung

Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: Lankreis Lüneburg
Übersichtskarte der Verordnung

Zum Drucken steht Ihnen auch die PDF-Version der Karte zur Verfügung.

Verordnungskarten 2011:

Verordnungskarten 1. Änderung 2020

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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