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Landschaftsschutzgebiet "Bodensteiner Klippen und Klein Rhüdener Holz"

Kennzeichen: LSG GS 061


Das ca. 3.140 ha große Schutzgebiet ist besonders gekennzeichnet durch das größte Silikatfelsvorkommen im Leine-Weserbergland, die Bodensteiner Klippen (Silikatfelsen mit Felsspaltenvegetation) und andere Sandsteinfelsen. Zum Schutz der Felsen und der dort gut entwickelten Felsspaltenvegetation aus Dornfarn, Tüpfelfarn und Moosen einschließlich ihrer typischen Tier- und sonstigen Pflanzenarten ist das Klettern ausschließlich auf den in der Kletterkonzeption Niedersachsen des Deutschen Alpenvereins (Stand Mai 2007) dargestellten Kletterrouten erlaubt.

Zudem prägen beispielsweise mesophile Kalkbuchenwälder, Hainsimsen- und Waldmeisterbuchenwälder mit ihrer biotoptypischen Ausstattung (z.B. Weiße Hainsimse, Hexenkraut, Waldmeister, Perlgras, Buschwindröschen, Waldveilchen, Waldziest, Frauen- und Eichenfarn) sowie strukturreiche Eichenwälder das Schutzgebiet. Gefährdete Arten wie Abendsegler, Zwergfledermaus, Bechsteinfledermaus, diverse Spechtarten, aber auch die Europäische Wildkatze, der Veilchen-Perlmutter- oder der Braune Würfelfalter sind dort zu finden.

Das LSG dient dem Schutz des FFH-Gebiets Nr. 120 "Hainberg, Bodensteiner Klippen".

Zuständig ist der Landkreis Goslar als untere Naturschutzbehörde.

Übersichtskarte des Schutzgebietes  


Bodensteiner Klippen   Bildrechte: Rainer Schlicht
Bodensteiner Klippen
Klein Rhüdener Holz   Bildrechte: Rainer Schlicht
Klein Rhüdener Holz
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Schutzgebietsverordnung


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Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: Landkreis Goslar
Übersichtskarte der Verordnung
Verordnungtext und -karten stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung:

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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