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EU-Vogelschutzgebiet V23 Untere Allerniederung

DE3222-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Untere Allerniederung“ erstreckt sich entlang des Verlaufs der Aller zwischen Schwarmstedt und der Einmündung in die Weser bei Verden. Die Niederung besteht aus weiträumig offenen, unterschiedlich intensiv genutzten Grünlandflächen, die stellenweise durch Hecken gegliedert sind. Verstreut finden sich Flutmulden und Altarme mit Röhrichtbeständen, Auwaldresten und Gehölzgruppen. Die Aller verläuft im Gebiet teilweise stark mäandrierend in der fast vollständig eingedeichten Niederung.

Die Allerniederung ist ein bedeutender Lebensraum für Brut- und Gastvögel. Wiesenbrüter wie Schafstelze und Wachtelkönig finden geeignete Brutplätze in extensiv genutzten Abschnitten der Auengrünländer. Auch das Braunkehlchen als Besiedler halboffener Lebensräume ist hier anzutreffen. Positiv entwickeln sich die Bestände von Rotmilan und Weißstorch. Der Weißstorch ist im Vogelschutzgebiet in erster Linie Nahrungsgast, der die Wiesen auf der Suche nach Kleintieren von Nestern außerhalb der Schutzgebietsgrenzen aufsucht. Wertbestimmend ist auch der Schwarzmilan, der bevorzugt in Gehölzbeständen in Gewässernähe brütet.

In Abhängigkeit von Hochwasserereignissen spielen die dadurch entstehenden Wasserflächen in der Niederung eine wichtige Rolle für rastende Wasservögel, insbesondere für Zwerg- und Singschwäne.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz der Vogelwelt bedeutend, sondern auch für Lebensraumtypen und Arten gemäß der FFH-Richtlinie. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum FFH-Gebiet 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“.


Wachtelkönig - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: M. Varesvuo / blickwinkel.de
Wachtelkönig - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Weißstorch - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Weißstorch - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Braunkehlchen - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Braunkehlchen - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V23   Bildrechte: BIOS Tasso Schikore
V23   Bildrechte: BIOS Tasso Schikore
V23   Bildrechte: BIOS Tasso Schikore
V23   Bildrechte: BIOS Tasso Schikore
V23   Bildrechte: BIOS Tasso Schikore
V23   Bildrechte: BIOS Tasso Schikore
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Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementpläne Landkreise Celle und Verden werden noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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