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Landschaftsbilderfassung und -bewertung

Die Ziele für das Landschaftsbild im besiedelten und unbesiedelten Bereich werden - ausgehend von den menschlichen Wahrnehmungsabläufen und den Möglichkeiten ihrer Operationalisierung - auf der Grundlage der gesetzlichen Zielvorgaben entwickelt. Die gesetzlich verwendeten Merkmale des Landschaftsbildes werden dabei wie folgt interpretiert:

  • Eigenart: als Ausdruck der Identität einer Landschaft, ihre historische Kontinuität
  • Vielfalt: im Sinne einer naturraumtypischen Struktur-, Aspekt- und Artenvielfalt
  • Schönheit: als Ausdruck harmonischer Strukturen in der Landschaft, die sich in Übereinstimmung befinden mit der individuellen emotionalen Situation des Wahrnehmenden.

Den methodischen Ablauf der Erfassung und Bewertung von Landschaftsbildern zeigt die folgende Abbildung:

Fließschema  
Die Schönheit erscheint in diesem Schema weder als Kriterium noch als Indikator. Landschaft wirkt i.d.R. harmonisch und dann auch schön, wenn sie natürlich wirkt und eine historische Kontinuität der Nutzungen und der Gestalt der Landschaft vorhanden ist. Natürlichkeit und historische Kontinuität sind jedoch als Indikator für das Kriterium Eigenart bereits methodisch erfasst.

Das Ergebnis einer derartigen Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes wird in der Landschaftsplanung in einer Karte mit erläuterndem Text dargestellt. Für die Darstellung in niedersächsischen Landschaftsrahmenplänen sind im Informationsdienst Naturschutz Niedersachsen, Heft 3/01, Planzeichen vorgegeben. Die Musterlegende der Karte 2 "Landschaftsbild" des Landschaftsrahmenplans mit diesen Planzeichen können Sie sich hier herunterladen:

 

(nicht vollständig barrierefrei)

Naturnaher Bach Bildrechte: Hullen

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Alexander Harms

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Betriebsstelle Hannover-Hildesheim
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover
Tel: +49 (0)511 / 3034-3017
Fax: +49 (0)511 / 3034-3507

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