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Landschaftsschutzgebiet "Kehdinger Marsch"

Kennzeichen: LSG STD 026


Das Landschaftsschutzgebiet „Kehdinger Marsch“ liegt im Ästuarbereich der Unterelbe und umfasst hier mit ca. 6.606 ha die eingedeichten Bereiche im Nordkehdinger Außendeich sowie auf Krautsand, Gauensiekersand und Asselersand. Die weite offene Landschaft wird besonders geprägt durch die systematisch angelegte Marschenflur mit Acker- und Grünlandflächen und den Röhricht gesäumten Gräben und Pütten. Kennzeichnend sind außerdem die naturnahen, unregelmäßig geformten Altpriele sowie das Beetgrünland, die alten Deichlinien, die Kopfweidenbestände sowie die Wurten auf Krautsand als kulturhistorisch bedeutsame Landschaftselemente.

Das Elbästuar ist seit Jahrhunderten durch die vielfältigen Nutzungen des Menschen geprägt. Trotz der neueren Eindeichungen und der damit verbundenen tiefgreifenden Veränderungen des Marschenlandes hat das Gebiet eine herausragende Bedeutung für die Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt.

Durch die Großräumigkeit und das Nebeneinander der unterschiedlichen Lebensräume stellt die Unterelbe eines der wichtigsten Brut- und Gastvogelgebiete Niedersachsens dar. So hat das Gebiet als Winterrastplatz für nordische Gänsearten sowie für verschiedene Wasservogel- und Limikolenarten eine herausragende internationale Bedeutung. Die Grünlandbereiche entlang der Unterelbe sind als Brutgebiet besonders für Vogelarten des Feuchtgrünlandes und der Röhrichte von höchster Wertigkeit.

Für das Naturerleben ist das Schutzgebiet durch ein Radwegenetz (Elbe-Radweg) und durch den „Vogelkiekerbus“ mit seinem Tourenangebot erschlossen.

Das LSG dient dem Schutz des EU-Vogelschutzgebietes V18 "Unterelbe" sowie des FFH-Gebietes 003 "Unterelbe".

Zuständig ist der Landkreis Stade als untere Naturschutzbehörde.

Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: NLWKN

 

  Bildrechte: Landkreis Stade
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Schutzgebietsverordnung

Der Verordnungtext steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Verordnungskarte des Gebietes   Bildrechte: Landkreis Stade
Zum Drucken stehen Ihnen auch die pdf-Versionen der Karten zur Verügung:

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.


GIS-Daten zu den Schutzgebieten gibt es hier.

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