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FFH-Gebiet 038 Wümmeniederung

EU-Nr.: DE-2723-331


Das FFH-Gebiet „Wümmeniederung“ umfasst den Lauf der Wümme von der kleinen Ortschaft Wintermoor im Landkreis Heidekreis bis zur Stadtgrenze Bremens. Zum Gebiet gehören außerdem einige kleine Nebenbäche wie untere Veerse und Walle, Rodau und Wiedau sowie die angrenzende Niederungslandschaft. Die obere Wümmeniederung – einst als Sander vor den Gletschern der Saale-Kaltzeit entstanden – ist in weiten Bereichen durch Hoch- und Niedermooren gekennzeichnet. Ab Rotenburg finden sich entlang des Flusses vermehrt Binnendünen. Bei Ottersberg fächert sich die Wümme in mehrere Arme auf; dieses sogenannte Binnendelta liegt inmitten einer von weiten Grünlandflächen geprägten Landschaft.

So verschieden das Erscheinungsbild des Wümmelaufs, so vielfältig sind auch die flussbegleitenden Habitate. Bis Scheeßel wird die Wümme insbesondere von Biotopen der Hoch- und Niedermoore sowie von kleinen Eichenwäldern und Erlen-Eschen-Auenwäldern begleitet. Insbesondere im Ekelmoor sowie im Hemslinger Moor an der Veerse haben sich naturnahe Moorbiotope erhalten: Renaturierungsfähige, degradierte, vereinzelt auch lebende Hochmoore, lichte Moorwälder sowie dystrophe Stillgewässer und Übergangs- und Schwingrasenmoore, zumeist in ehemaligen Torfstichen, sind bedeutende Habitate für seltene Tier- und Pflanzenarten wie die Große Moosjungfer, eine streng geschützte Libellenart, und den Moorfrosch.

Auf den nährstoffarmen Sanden der Binnendünen wachsen vor allem Eichenwälder mit Stieleiche sowie kleinflächig auch trockene Sandheiden mit Besenheide und Ginster. Flussabwärts von Rotenburg fließt die Wümme in einer zunehmend grünlandgeprägten Landschaft. Magere Flachland-Mähwiesen, die in großen Beständen auch an der Walle liegen, nährstoffreiche Nasswiesen und Intensivgrünland sind von nur mehr kleinen Beständen aus Erlen und Eschen oder Weiden durchsetzt.

Zahlreiche nährstoffreiche Stillgewässer, Gräben und kleine Bachläufe sind unter anderem für den Schlammpeitzger, einen an sauerstoffarme Gewässer angepassten Fisch, geeignete Habitate. Auch die Wümme selbst und ihre Nebenbäche sind wertvolle Lebensräume: Über weite Strecken entsprechen sie dem Lebensraumtyp der Fließgewässer mit flutender Wasservegetation. Insbesondere anadrome, das heißt zum Laichen vom Meer in die Binnengewässer wandernde Arten wie Fluss- und Meerneunauge profitieren von dem naturnahen Fließgewässernetz mit Anbindung an das Flusssystem der Weser. Aber auch das dauerhaft im Süßwasser lebende Bachneunauge, Steinbeißer und Groppe sowie die Grüne Flussjunger kommen im Gebiet vor, ebenso wie Biber, Fischotter und Teichfledermaus.

Das Gebiet ist nicht nur für den Schutz von Lebensraumtypen und Arten der FFH-Richtlinie wichtig, sondern auch für die Vogelwelt gemäß der EU-Vogelschutzrichtlinie von Bedeutung. Eine Beschreibung hierzu findet sich auf der oben verlinkten Webseite zum EU-Vogelschutzgebiet V22 „Moore bei Sittensen“ bzw. zum EU-Vogelschutzgebiet V36 „Wümmewiesen bei Fischerhude“. Die Vor-Ort-Betreuung der Natura 2000-Gebiete gewährleistet die Naturschutzstation Wümme.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“ und des IP-LIFE - Projektes "Atlantische Sandlandschaften".

Quelllauf der Wümme im NSG "Obere Wümmeniederung"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Quelllauf der Wümme im NSG "Obere Wümmeniederung"
Staustrecke der Wümme oberhalb eines Wehres   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Staustrecke der Wümme oberhalb eines Wehres
Magere Nasswiese mit der Faden-Binse (Juncus filiformis)   Bildrechte: O. v. Drachenfels
Magere Nasswiese mit Faden-Binse (Juncus filiformis)
LRT 2330 - Offene Grasflächen mit Silbergras und Straußgras auf Binnendünen in den Voßbergen   Bildrechte: O. v. Drachenfels
LRT 2330 - Offene Grasflächen mit Silbergras und Straußgras auf Binnendünen in den Voßbergen
LRT 7120 - Renaturierungsfähiges, degradiertes Hochmoor im Ekelmoor   Bildrechte: Landkreis Rotenburg (Wümme)
LRT 7120 - Renaturierungsfähiges, degradiertes Hochmoor im Ekelmoor
Meerneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)   Bildrechte: A. Hartl / blickwinkel.de
Meerneunauge - besonders geschützt sowie Art gemeinschaftlicher Bedeutung (Anhang II der FFH-Richtlinie)
FFH038  

Erhaltungsziele des Gebietes

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Lebensraumtypen und Arten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben. Einige Hinweise werden zurzeit überarbeitet.)

 

Gebietsspezifische Maßnahmen-/Managementpläne
(Maßnahmen-/Managementpläne für Teilgebiete im Landkreis Rotenburg werden noch erstellt.)

(Steht eine Einbindung der betroffenen Flächeneigentümer zu den konzipierten Maßnahmen noch an, ist die konzipierte Maßnahme als vorläufig zu betrachten und entsprechend gekennzeichnet.)
Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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