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Verfahren zum Naturschutzgebiet Tideweser beginnt

Öffentliche Auslegung der Unterlagen ab 28. Mai


Oldenburg –Große Bereiche der Außen- und Unterweser zwischen der Gemeinde Berne und der Nordsee sollen unter Naturschutz gestellt werden. Das dafür erforderliche Verfahren wird in Kürze mit der Auslegung der Planunterlagen eingeleitet.

Zentrale Ziele der Unterschutzstellung sind die rechtliche Sicherung mehrerer Gebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Hierzu gehört das nach der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)Richtlinie gemeldete Gebiet „Unterweser“ zur Gänze sowie Teile der FFH-Gebiete „Nebenarme der Weser mit Strohauser Plate und Juliusplate“ und „Teichfledermaus-Gewässer im Raum Bremerhaven/Bremen“. Einige Teile des Schutzgebietes gehören gleichzeitig zum EU-Vogelschutzgebiet „Unterweser“.

Der Verordnungsentwurf mit den dazugehörigen Karten liegt vom 28. Mai bis einschließlich 29. Juni einschließlich in den Städten Brake, Elsfleth und Nordenham, in den Gemeinden Berne, Hagen, Loxstedt, Schwanewede und Stadland, bei den Unteren Naturschutzbehörden Cuxhaven, Osterholz und Wesermarsch sowie beim NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) in der Betriebsstelle Brake-Oldenburg aus. Er kann zudem im Internet unter der Adresse www.nlwkn.niedersachsen.de/naturschutz/152633.html eingesehen werden.

Alle Bürgerinnen und Bürger können während der Auslegungszeit Anregungen und Bedenken vorbringen.

Die Zuständigkeit für die Ausweisung des ca. 4000 ha großen Naturschutzgebietes wurde aufgrund des hohen Anteiles von Wasserflächen (rd. 60% %) auf den NLWKN als Landesbehörde übertragen. Die Behörde hat in den zurückliegenden anderthalb Jahren bereits eine umfangreiche Vorabbeteiligung durchgeführt. Ein Ergebnis dieses Vorverfahrens besteht darin, dass Teile der vorgenannten FFH-Gebiete in einem separaten Verfahren vom Landkreis Wesermarsch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Hierbei handelt es sich um Wasserflächen vor Nordenham, Brake und Lemwerder.

Der NLWKN weist darauf hin, dass sich aus der bevorstehenden Schutzgebietsausweisung unter anderem keine Einschränkungen bei der Nutzung bestehender Badestrände ergeben. Auch das Befahren der Bundeswasserstraße einschließlich des „Rechten Nebenarms der Weser“ wird ebenfalls nicht eingeschränkt.

Das vorgesehene Naturschutzgebiet (NSG) beginnt im Süden im Bereich der Gemeinde Berne und erstreckt sich mit Unterbrechungen flussabwärts bis in die Nordsee hinein. Dort grenzt das geplante NSG direkt an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer. Zum weit überwiegenden Teil liegen die Schutzgebietsflächen außendeichs, so dass der Deich und sein Bestick nicht Bestandteil des NSG sind. An das Land Bremen grenzende Bereiche des NSG enden auf der überwiegend in der Weser verlaufenden Landesgrenze zum Stadtstaat.

Besonders wichtige Lebensraumtypen im geplanten NSG sind neben dem sogenannten „Ästuar“ – dem Mündungsbereich des Flusses – auch Auenwälder, vegetationsfreie Schlick-, Sand- und Mischwattflächen, feuchte Hochstaudenfluren und naturnahe Stillgewässer mit Tierarten wie der Finte, dem Flussneunauge, der Teichfledermaus und dem Fischotter.

Im Bereich des geplanten NSG gibt es einige bereits bestehende Schutzgebiete, die zum Teil in dem neuen NSG aufgehen. Dies sind zum Beispiel das NSG „Neuenlander Außendeich“ und das NSG „Rechter Nebenarm der Weser“.

Die beiden Naturschutzgebiete „Strohauser Vorländer und Plate“ und „Juliusplate“ im Landkreis Wesermarsch hingegen bleiben als solche bestehen. Sie grenzen direkt an das geplante NSG Tideweser an.

Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgt das Beteiligungsverfahren der Träger öffentlicher Belange. Sie erhalten ebenfalls die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 29.06.2018.

Presse Bildrechte: MF

Artikel-Informationen

erstellt am:
09.05.2018

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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