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Überschwemmungsgebiete: Nonnenbach im Blick

Hochwasserschutz im Landkreis Osnabrück – weitere Flächen vorläufig gesichert


Osnabrück/Cloppenburg Gefahren frühzeitig erkennen, Hochwasserschäden an Mensch, Hab und Gut effizient vermeiden: Mit der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz an Niedersachsens Wasserläufen. Für den Nonnenbach im Landkreis Osnabrück hat der Landesbetrieb eine weitere, bisher nur als Überflutungsbereich geführte Fläche vorläufig gesichert. Das rund 1.000 Quadratmeter große Areal ergänzt ein bereits 2004 festgesetztes Überschwemmungsgebiet. Es gilt damit bis zur endgültigen Verordnung durch die unteren Wasserbehörden als festgestellt.

„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Dr. Romuald Buryn von der NLWKN-Betriebsstelle Cloppenburg. Schwere Hochwasserereignisse haben in den vergangenen Jahren die Bedeutung eines vorbeugenden Hochwasserschutzes in Niedersachsen noch einmal deutlich unterstrichen. Seither sind an Flüssen auf einer Länge von mehr als 6.000 Kilometern Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert oder festgesetzt worden. Grundlage der vorläufigen Sicherung durch den Landesbetrieb sind komplexe Messungen und Berechnungen. Für den aktuell im Fokus stehenden Nonnenbach im Landkreis Osnabrück war bereits im Jahr 2004 das statistisch einmal in hundert Jahren auftretende Hochwasserereignis – der sogenannte HQ 100-Fall - als Überschwemmungsgebiet festgesetzt worden. „In der damaligen Verordnung wurden die Siedlungsgebiete nur nachrichtlich als Überflutungsbereich dargestellt. Von der Festsetzung selbst waren sie ausgenommen“, so Buryn.

Da im Hochwasserfall Ausuferungen in ufernahe Flächen indes auch hier zu befürchten sind, werden auch diese bisher ausgenommenen Siedlungsgebiete nun vorläufig gesichert. Im Rahmen der Erweiterung des Überschwemmungsgebiets Nonnenbach kommt so eine Fläche von knapp 1.000 Quadratmeter auf dem Gebiet der Gemeinde Rieste hinzu. Die ursprüngliche Verordnungsfläche erfasste auf einer Gewässerlänge von rund zehn Kilometern ein 3,6 Quadratkilometer großes Überschwemmungsgebiet. Es reicht von der Einmündung in die Tiefe Hase bis zur Kreuzung Dörferfeldweg in der Gemeinde Rieste. Der NLWKN arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden, die für die endgültige Festsetzung dieser Überschwemmungsgebiete zuständig sind, eng zusammen. Landkreise, kreisfreie sowie große selbstständige Städte können auf Basis der Berechnungen des Landesbetriebs ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durchführen. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten werden von den jeweiligen Kommunen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
30.11.2018

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