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Überschwemmungsgebiete in der Region Hannover: NLWKN stärkt Wissen um Hochwassergefahren

Gebiete in Barsinghausen, Gehrden und Seelze vorläufig gesichert


Hildesheim/Hannover Gefahren frühzeitig erkennen, Hochwasserschäden an Mensch, Hab und Gut effizient vermeiden: Mit der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seit 2007 einen zentralen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz an Niedersachsens Wasserläufen. An Bullerbach, Kirchdorfer Mühlbach, Levester Bach, Reitbach, Stockbach, Büntegraben, Haferriede und Mösecke hat der Landesbetrieb nun weitere Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert. Die Flächen in der Region Hannover gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die unteren Wasserbehörden als festgestellt.

Grundlage der vorläufigen Sicherung durch den Landesbetrieb sind komplexe Messungen und Berechnungen. Sie machen sichtbar, wo bei einem statistisch alle hundert Jahre zu erwartenden Hochwasserereignis – dem sogenannten HQ 100-Fall - Ausuferungen in ufernahe Flächen zu befürchten sind. Warum eine derartige Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten grundlegend für den Hochwasserschutz ist, erklärt Stephanie Gudat, Aufgabenbereichsleiterin in der NLWKN-Betriebsstelle Hannover-Hildesheim: „Vor hundert Jahren wusste man in Preußen bereits: Wer das im Hochwasserfall von Überschwemmung bedrohte Areal kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden wirksam reduzieren. Zum Beispiel durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Schwere Hochwasser haben in den vergangenen Jahren die Bedeutung eines solchen vorbeugenden Hochwasserschutzes in Niedersachsen noch einmal deutlich unterstrichen. Seither sind an Flüssen auf einer Länge von mehr als 6.000 Kilometern Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert oder festgesetzt worden.

Bei den nun in der Region Hannover gesicherten Arealen handelt es sich um Überschwemmungsgebiete im Gebiet der Städte Barsinghausen, Gehrden und Seelze. Bebaute Bereiche sind insbesondere am Bullerbach in Barsinghausen selbst und in Grossgoltern/Nordgoltern, am Stockbach in Egestorf und Langreder sowie an der Haferriede in Lathwehren-Dunau betroffen.

Der NLWKN als Landesbetrieb arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden, die für die endgültige Festsetzung dieser Überschwemmungsgebiete zuständig sind, eng zusammen. Er versteht sich als Dienstleister, der mit seiner fachlichen Expertise die sogenannte HQ 100-Linie liefert. Sie zeigt an, bis zu welcher Stelle im Ernstfall Gefahren durch Hochwasser drohen. Landkreise, kreisfreie sowie große selbstständige Städte können auf dieser verlässlichen Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durchführen. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten werden von den jeweiligen Kommunen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.

Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.11.2018

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30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
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