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Speicherbecken Geeste: Wasserentnahmen aus Kanal bewilligt

Auslegung der Bewilligung in Lingen und Geeste ab 16. August


Lingen / Geeste / Oldenburg – Ende Juli erteilte der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) der Kraftwerksbeteiligungs-OHG der RWE Nuclear GmbH und der PreussenElektra GmbH (KWB-OHG) mit Sitz in Lingen (Ems) die Bewilligung zur Entnahme von Wasser aus dem Dortmund-Ems-Kanal zur Zwischenspeicherung im Speicherbecken Geeste.

Die Bewilligung sowie die dazugehörigen Antragsunterlagen – als Bestandteil der Bewilligung – werden vom 16. August bis einschließlich 29. August bei der Stadt Lingen (Ems) und der Gemeinde Geeste während der jeweiligen Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Interessierte haben darüber hinaus die Möglichkeit, sich die Unterlagen im Internetauftritt des Landesbetriebes unter www.nlwkn.niedersachsen.de anzusehen.

Die Bewilligung regelt die Wasserentnahme aus dem Dortmund-Ems-Kanal für die nächsten 30 Jahre: Demnach darf die KWB-OHG bei Kanal-Kilometer 154,218 zwischen November und April eines jeden Jahres während festgelegter Betriebsstunden jährlich knapp 23 Millionen Kubikmeter Wasser entnehmen und dem Speicherbecken Geeste zuführen. Sollte die Ems Niedrigwasser führen, kann Wasser aus dem Speicherbecken über den Dortmund-Ems-Kanal in den Fluss geleitet werden, um dort den Wasserspiegel zu erhöhen. Die Erhaltung von Mindestwasserständen in der Ems bzw. dem Dortmund-Ems-Kanal dient der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs. Darüber hinaus wird über dieses Reservoir auch gewährleistet, dass im Kanal genügend Wasser für den Betrieb der nahegelegenen Kraftwerke zur Verfügung steht.

Gegenüber der früheren Bewilligung wurde nunmehr die maximale jährliche Entnahmemenge aus dem Kanal auf die Hälfte reduziert und eine Staffelung der Entnahmen in Abhängigkeit vom Abflussgeschehen in der Ems sowie der Tageszeit festgeschrieben. Neben der Wasserentnahme selbst und den damit zusammenhängenden wasserwirtschaftlichen Fragen erörterten die Beteiligten im wasserrechtlichen Verfahren auch gewässerökologische und naturschutzfachliche Themen. Den vorgetragenen Stellungnahmen und Einwendungen konnte, soweit sie nicht als unbegründet zurückgewiesen wurden, durch die Verfügung von Nebenbestimmungen Rechnung getragen werden.

Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.08.2018

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