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Neustadt am Rübenberge: Stadt beantragt Hochwasserschutzmaßnahme im Bereich Silbernkamp

Antragsunterlagen auf Planfeststellung liegen ab 12. Juni aus


Hannover/Neustadt am RübenbergeUm die Wohnbebauung im Bereich Silbernkamp besser vor dem Wasser der Leine zu schützen, plant die Stadt Neustadt am Rübenberge den Bau eines Hochwasserdeiches. Die Kommune in der Region Hannover hat nun beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Planfeststellung für die Hochwasserschutzmaßnahme beantragt. Der Landesbetrieb ist für die Prüfung entsprechender Vorhaben zuständig.

Konkret plant die Stadt, im Bereich des Wohngebiets Silbernkamp einen linienhaften technischen Hochwasserschutz in Form eines Hochwasserdeiches umzusetzen. Auf einer Gesamtlänge von etwa 1100 Metern soll er mit einer Maximalhöhe von bis zu 3,5 Metern zum Schutz des hochwassergefährdeten Bereichs im Süden der Kernstadt beitragen. Zum Ausgleich der durch den Deich zu erwartenden Einengung des Fließquerschnittes der Leine sind darüber hinaus Vorlandabgrabungen vorgesehen. Die Maßnahme ist Teil des Gesamtkonzepts "Rahmenentwurf zum Hochwasserschutz an der Unteren Leine im Bereich der Stadt Neustadt am Rübenberge."

Das Planungsgebiet liegt in der Region Hannover im Südosten der Stadt Neustadt am Rübenberge und erstreckt sich vom Klinikum der Region Hannover (Röntgenstraße / Robert-Koch-Straße) im Süden bis zur historischen Festungsmauer des Schlosses Landestrost im Norden (Marschstraße / An der Leutnantswiese).

Nähere Einzelheiten zum beantragten Vorhaben können Interessierte den detaillierten Antrags- und Planunterlagen entnehmen. Sie liegen in der Zeit vom 12. Juni bis zum 12. Juli 2019 bei der Stadt Neustadt am Rübenberge zur Einsicht aus. Daneben kann der Antrag mit den Planunterlagen während des Auslegungszeitraums auch im Internet eingesehen werden: Auf der Internetseite des NLWKN (www.nlwkn.niedersachsen.de, Navigationspunkt „Aktuelles / Öffentliche Bekanntmachungen“) sowie unter https://uvp.niedersachsen.de/ stehen die entsprechenden Dokumente zur Verfügung.

Bis zum 14. August kann jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, Äußerungen zu den Umweltauswirkungen und sonstige Einwendungen gegen den Plan schriftlich oder zur Niederschrift erheben.

Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.06.2019
zuletzt aktualisiert am:
12.06.2019

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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