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NLWKN ermittelt gefährdete Flächen an Ahauser Bach und Everser Bach // Knapp 127 Hektar betroffen

Hochwassergefahren frühzeitig kennen: Weitere Überschwemmungsgebiete in Landkreisen Rotenburg und Verden vorläufig gesichert


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Auf seinem Weg in die Wümme durchfließt der Ahauser Bach – hier bei Flusskilometer 2,5 – die Stauhaltung an der Ahauser Mühle und die Ortschaft Ahausen. Wo auf dieser Strecke im Hochwasserfall Gefahren drohen, hat der NLWKN nun ermittelt (Bild: NL

Verden/Rotenburg Gefahren frühzeitig erkennen, Schäden an Mensch, Hab und Gut von vornherein vermeiden: Mit der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten leistet der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) seit 2007 einen Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im angrenzenden Landkreis Verden hat der Landesbetrieb auf einer Strecke von rund 27 Kilometern nun zwei weitere Überschwemmungsgebiete ermittelt. Die Flächen an Ahauser Bach und Everser Bach gelten damit bis zur endgültigen Verordnung durch die unteren Wasserbehörden als vorläufig gesichert.

Grundlage der vorläufigen Sicherung durch den Landesbetrieb sind komplexe Messungen und Berechnungen. Sie machen sichtbar, wo bei einem statistisch alle hundert Jahre zu erwartenden Hochwasserereignis – dem sogenannten HQ 100-Fall - Ausuferungen in ufernahe Flächen zu befürchten sind. Warum eine derartige Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten grundlegend für den Hochwasserschutz ist, erklärt Harm Kuhlenkamp, zuständiger Ingenieur in der NLWKN-Betriebsstelle Verden: „Wer das im Hochwasserfall von Überschwemmung bedrohte Areal kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden wirksam reduzieren. Zum Beispiel durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“.

Schwere Hochwasser haben in den vergangenen Jahren die Bedeutung eines solchen vorbeugenden Hochwasserschutzes in Niedersachsen noch einmal unterstrichen. Seither sind an Flüssen auf einer Länge von mehr als 6.000 Kilometern Überschwemmungsgebiete vorläufig gesichert oder festgesetzt worden. Das nun vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Ahauser Baches beginnt in der Gemeinde Ahausen an der Mündung zur Wümme. Es erstreckt sich stromauf bis zum Naturschutzgebiet Großes und Weißes Moor und überdeckt eine Fläche von rund 102,6 Hektar. Im Betrachtungsgebiet durchfließt der Ahauser Bach die Stauhaltung an der Ahauser Mühle sowie die Ortschaft Ahausen.

Das ebenfalls durch den NLWKN vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Everser Baches beginnt in der Gemeinde Ahausen an der Mündung zum Ahauser Bach. Es erstreckt sich stromauf bis zum Naturschutzgebiet Wolfsgrund und überdeckt eine Fläche von rund 24,3 Hektar. Im Betrachtungsgebiet durchfließt der Everser Bach die Ortschaft Eversen und ragt bis in den angrenzenden Landkreis Verden hinein.

Der NLWKN arbeitet im Rahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes mit den Unteren Wasserbehörden eng zusammen. Diese sind für die endgültige Festsetzung der Überschwemmungsgebiete zuständig. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten werden von den jeweiligen Kommunen zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
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Artikel-Informationen

erstellt am:
07.06.2019

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

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