NLWKN Niedersachsen klar Logo

Einigung im Hochwasserschutz Verden-Hönisch

Unstimmigkeiten in einem Güterichterverfahren ausgeräumt/ Pressemitteilung vom 18. Mai 2018


Verden/ Lüneburg – Die Deichertüchtigung zwischen Wahnebergen und der Allernordbrücke kann fortgesetzt werden. In einem Güterichterverfahren vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einigten sich der Stedorfer Deichverband und der NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) als Genehmigungsbehörde mit den Grundstückseigentümern über die konkrete Ausgestaltung des Hochwasserschutzes für die strittigen Deichabschnitte im Bereich Verden-Hönisch. Unter anderem sieht die Einigung am Mühlengrundstück eine Winkelstützmauer vor, an die sich zur Aller hin ein „grüner Deich“ anschließt. Im Bereich der Kreisstraße 14 und der Bundesstraße 215 erfolgt eine Rückverlegung des vorhandenen Deiches bis an die Straßen, um zusätzlichen Retentionsraum zu schaffen. Die dort ausgedeichten Flächen werden künftig über eine Deichüberfahrt zu erreichen sein. Der gefundene Kompromiss war Gegenstand eines Änderungsverfahrens, das in einen Planänderungsbeschluss mündete, der nun vom NLWKN erteilt wurde. Derzeit wird die Entscheidung den Beteiligten zugestellt. „Von da an läuft eine einmonatige Klagefrist. Wir rechnen jedoch nicht mit einer erneuten Klage, da die Planänderungen in intensiven Verhandlungen im Detail festgelegt wurden“, erklärte Claudia Wiens vom NLWKN in Lüneburg. Nach Ablauf der Klagefrist können die Schwachstellen im Deich angegangen werden.


Presseinformation Bildrechte: NLWKN

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.05.2018

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Am Sportplatz 23
26506 Norden
Tel: +49 (0)4931/947-228
Fax: +49 (0)4931/947-222

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln