NLWKN Niedersachsen klar Logo

Deckwerk an der Elbe wird instand gesetzt: NLWKN genehmigt notwendige Arbeiten zwischen Geesthacht und Hamburg

NLWKN genehmigt notwendige Arbeiten zwischen Geesthacht und Hamburg


Seit zwei Jahrzehnten nagt die Tide an den Deckwerken entlang der Elbe. Mit Beschluss vom 22. Mai hat der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) nun die Instandsetzung von wichtigen Sicherungs- und Schutzbauwerken in verschiedenen Abschnitten am linken Flussufer genehmigt. Sie soll dafür sorgen, dass Anrainer zwischen Geesthacht und Hamburg (Elbe-Kilometer 585,800 bis 607,500) auch weiterhin zuverlässig vor Hochwasser geschützt sind.

Insbesondere an den nicht durch Vorland gesicherten Abschnitten des Hauptdeiches waren hier durch den zunehmenden Tidehub in der Vergangenheit überproportional viele Schäden im Uferdeckwerk aufgetreten. Erschwerend komme hinzu, dass an diesen Elbeabschnitten die Schifffahrtsrinne zudem direkt vor den Buhnenköpfen verlaufe, heißt es in einer NLWKN-Mitteilung. „Es ist zwar noch nicht zu Böschungsabbrüchen am Deichkörper gekommen. Dennoch ist eine ausreichende Standsicherheit nicht mehr gegeben“, betont Claudia Wiens, Juristin der Direktion im Geschäftsbereich Wasserwirtschaftliche Zulassungsverfahren am Standort Lüneburg. Ein nicht standsicherer Deichkörper stellt ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar: Bei einem Versagen auch nur eines Teilabschnittes des Hauptdeiches bestehe das Risiko umfassender Überschwemmungen, so die NLWKN-Expertin.

Die jetzt erteilte Genehmigung erlaubt dem Artlenburger und Harburger Deichverband sowie dem Deich- und Wasserverband Vogtei Neuland die Sicherung und Verstärkung des vor allem aus Schüttstein bestehenden Deckwerks. Die Baukosten werden mit rund 22 Millionen Euro veranschlagt.

Der Genehmigung durch den NLWKN war ein Verfahren mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung vorausgegangen. „Dieses konnte nun nach einer vergleichsweise geringen Verfahrensdauer von 10 Monaten abgeschlossen werden“, erklärt Claudia Wiens. Drei private Einwendungen von zwei Fischereigenossenschaften und einem Berufsfischer mussten dabei geprüft werden. Sie hatten negative Auswirkungen auf die Fischerei befürchtet. Im Erörterungs- sowie einem weiteren Ortstermin konnten Schritte definiert werden, um eventuelle Auswirkungen zu minimieren. „Um die Interessen der Fischer zu berücksichtigen, wird bewusst nicht in der Hauptlaichzeit und auch immer nur in höchstens drei Buhnenabschnitten gleichzeitig gebaut“, so Wiens.

Neben den Einwendungen werden bei dem Instandsetzungsvorhaben zudem auch die erforderlichen naturschutzfachlichen Maßnahmen berücksichtigt: So soll die Anlage von drei Prielen für den Schierlings-Wasserfenchel neuen Lebensraum schaffen. Bei der Wasserpflanze handelt es sich um eine stark gefährdete Art, die unter besonderem europäischen Naturschutz steht und von den notwendigen Arbeiten betroffen ist. „Die Priele wurden bereits hergestellt, da wir hierfür schon im Februar den vorzeitigen Baubeginn zulassen konnten“, heißt es beim NLWKN.

Der Planfeststellungsbeschluss sowie die Pläne selbst werden in der Zeit vom 30.Mai bis 12. Juni 2018 (einschließlich) in der Samtgemeinde Elbmarsch, der Stadt Winsen, der Gemeinde Stelle sowie der Gemeinde Seevetal zur allgemeinen Einsicht ausliegen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.05.2018
zuletzt aktualisiert am:
30.05.2018

Ansprechpartner/in:
NLWKN Pressestelle

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76a / Am Sportplatz 23
30453 Hannover / 26506 Norden
Tel: +49 (0)511 3034-3322 sowie +49 (0)4931/ 947 -173 und +49 (0)4931/ 947 -181
Fax: +49 (0)4931/947 - 222

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln