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Strahlenschutz in Niedersachsen

Auszug aus dem NLWKN-Film "Der Zukunft verpflichtet"; hier: Strahlenschutz

- Was macht der NLWKN? -

Der NLWKN nimmt im Auftrag des Landes Niedersachsen hoheitliche Aufgaben im Strahlenschutz wahr. Die daraus resultierenden Arbeitsfelder beziehen sich sowohl auf die ionisierende Strahlung, die z. B. beim Zerfall radioaktiver Nuklide entsteht, als auch die nichtionisierende Strahlung wie z. B. elektromagnetische Felder und optische Strahlung.

Das Aufgabenspektrum im Bereich ionisierender Strahlung umfasst:

  • die Emissions- und Immissionsüberwachung kerntechnischer Anlagen
  • die Überwachung der Umweltradioaktivität als Maßnahme der Strahlenschutz­vorsorge
  • die Sachverständige Stelle für sonstige radioaktive Stoffe
  • die Unterstützung von Katastrophenschutzbehörden bei Lagen mit radiologischem Hintergrund
  • die Vorhaltung einer Einsatzgruppe für die nuklearspezifische Gefahrenabwehr (NGA)
  • den Betrieb eines radiochemischen Labors

Der NLWKN ist die zuständige Stelle für die Überwachung der Einleitung radioaktiver Stoffe nach Wasserrecht.

Zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung werden im Rahmen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes und der Produktsicherheit Messungen und Bewertungen von

  • optischer Strahlung (UV, sichtbares Licht, IR)
  • hochfrequenter Strahlung (z.B. Radar, Mobilfunk, Rundfunk)
  • niederfrequenten Feldern (z.B. aus der Stromversorgung)

für die niedersächsischen Aufsichtsbehörden durchgeführt.


- Hintergründe der Strahlenschutzüberwachung -

Strahlung ist in unserer Umwelt allgegenwärtig. Ohne natürliche Strahlenquellen wie z. B. die Sonne oder radioaktive Stoffe in der Erdkruste (z. B. Uran und Kalium) gäbe es kein Leben auf der Erde. Für alle Strahlungsarten gilt auch die Erkenntnis des Paracelsus: „All Ding’ sind Gift und nichts ohn’ Gift; allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Damit die „Strahlendosis“ nicht zum „Gift“ wird, hat der Gesetzgeber für den Umgang mit natürlichen und künstlichen Strahlenquellen Grenzwerte erlassen. Diese gesetzlichen Grenzwerte genügen dem Grundsatz des Strahlenschutzes „alle Strahlen­expositionen oder Strahlungsrisiken müssen so niedrig wie vernünftiger­weise möglich gehalten werden“.

Für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist zunächst der Betreiber der jeweiligen Strahlenquelle verantwortlich, egal ob es sich um ein Kernkraftwerk, eine Mobilfunkbasisstation oder einen Laser handelt. Zusätzlich zu dieser sogenannten Eigenüberwachung wird von der zuständigen Aufsichtsbehörde eine unabhängige Messstelle (z.B. der NLWKN) mit der behördlichen Überwachung bezüglich der Einhaltung von Genehmigungswerten beauftragt.

Der NLWKN bietet den niedersächsischen Aufsichtsbehörden ein flexibles und leistungsfähiges Instrument der unabhängigen messtechnischen Strahlenschutz­überwachung. Für die kerntechnischen Anlagen führt der NLWKN eine kontinuierliche messtechnische Überwachung durch. Sonstige Anlagen in denen mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, werden im Auftrag der staatlichen Gewerbeaufsicht stichprobenartig messtechnisch überwacht. Außerdem ist der NLWKN im Rahmen von Genehmigungs- und Aufsichtsverfahren als behördlicher Sachverständiger tätig. Bei der Überwachung der Einleitung in Gewässer agiert der NLWKN als Aufsichtsbehörde gemäß niedersächsischem Wasserrecht.


Überwachungsraum mit Computern und Landkarten im Lagezentrum der Betriebsstelle Hildesheim   Bildrechte: NLWKN
Radiologisches Lagezentrum an der Betriebsstelle Hildesheim
Obere Ansicht eines Abspannmastes   Bildrechte: NLWKN
Abspannmast am Umspannwerk Dörpen
Rot-gelbe Lasershow in Aktion   Bildrechte: NLWKN
Lasershow

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2013
zuletzt aktualisiert am:
13.07.2022

Ansprechpartner/in:
Dr. Kirsten Rupprecht

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-308

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