Artikel-Informationen
Ansprechpartner/in:
Ole Schwerin
Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-210
Die Sonnenbrille, die fast jeder während der Sonnenzeit des Jahres verwendet, dient als persönliche Schutzausrüstung. D. h. als persönlicher Augenschutz muss eine Sonnenbrille nicht nur ein modisches Accessoire sein, sondern einiges weiter leisten können. Sie soll den Träger vor schädlichen Einflüssen der solaren Ultravioletten-Strahlung (UV) schützen (Kennzeichnungen auf der Brille: UV 100%: UV-Schutz ab 380 nm; UV 400: UV-Schutz ab 400 nm), vor Blendung bewahren und die richtige Farbe des Filters für diese Schutzfunktion besitzen. Für den Einsatz im Straßenverkehr darf die Sonnenbrille nicht zu dunkel sein, d.h. die Filterkategorie 3 nicht überschreiten, damit die anderen Verkehrsteilnehmer und Warnsignale rechtzeitig und im vollen Umfang wahrgenommen werden können.
Daher kann der NLWKN zusammen mit den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern diese direkt vor Ort mit einem mobilen Prüfgerät überprüfen.
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Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
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