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Besondere Überwachungen des Umgangs mit radioaktiven Stoffen

Firmen mit industriellen Anlagen zur Fertigung von medizinischen und technischen Produkten, die radioaktive Stoffe enthalten, verarbeiten ein großes Spektrum verschiedener radioaktiver Nuklide. Die GAV erteilt den Firmen gemäß StrlSchV umfangreiche Auflagen, damit der Arbeitsschutz, der Umweltschutz und der Schutz von Einzelpersonen der Bevölkerung im Rahmen der Eigenüberwachung sichergestellt ist. Zusätzlich wurde die Sachverständige Stelle Strahlenschutz von der GAV beauftragt, die Firmen zum Teil stichprobenartig zu überprüfen (z. B. Freigaben von radioaktiven Stoffen, Emissionsmessungen an den Kaminen) und zum Teil durchgehend zu kontrollieren (z. B. Dosismessungen an der Grundstücksgrenze des Firmengeländes). Die Sachverständige Stelle Strahlenschutz erstellt für die GAV Berichte, die die Ergebnisse der beauftragten Messungen nach StrlSchV bewerten.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Dr. Markus Knauer

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Tel: +49 5121 509-213

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