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Wasserschutzgebiete

Wasserschutzgebiete sind für die öffentliche Trinkwasserversorgung von größter Bedeutung. Dabei geht es sowohl um die Qualität des Wassers als auch um ausreichende Wassermengen, bezogen auf das Grundwasser und oberirdische Gewässer. In Wasserschutzgebieten sind bestimmte Handlungen und Nutzungen verboten oder nur eingeschränkt möglich, um die Wasserqualität und -menge auf einem hohen Niveau zu erhalten. Wasserschutzgebiete werden durch behördliche Verordnungen nach § 51 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) festgesetzt; dabei gibt es eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung. Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden; dem NLWKN wurden mit der Zuständigkeitsverordnung zum Wasserrecht (ZustVO-Wasser) einige bestimmte Gebiete zur Festsetzung zugewiesen.


Festgesetzte Wasserschutzgebiete

Nachstehend finden Sie die Verordnungstexte der vom NLWKN festgesetzen Wasserschutzgebiete mit den dazugehörigen Übersichtskarten.


(nicht vollständig barrierefrei)

 

Bild des Verkehrszeichens für Wasserschutzgebiete Bildrechte: Foto: OOWV aus der Broschüre "Trinkwasser vom OOWV", Juni 1995

Wasserschutzgebiet

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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