Überschwemmungsgebiete werden ausgewiesen, damit die oberirdischen Gewässer genug Raum haben, um bei Hochwasser über die Ufer zu treten, ohne größeren Schaden anzurichten. Es soll öffentlich bekannt sein, welche Gebiete Hochwasser gefährdet sind, damit sich alle potenziellen Nutzerinnen und Nutzer der Fläche darauf einstellen können. In Überschwemmungsgebieten darf nicht gebaut werden und es gibt weitere Nutzungseinschränkungen, damit der Wasserabfluss nicht behindert und Bodenabschwemmungen vermieden werden. Überschwemmungsgebiete werden durch behördliche Verordnungen nach § 76 WHG festgesetzt. Zuständig sind seit 2005 die unteren Wasserbehörden; dem NLWKN wurden mit der Zuständigkeitsverordnung zum Wasserrecht (ZustVO-Wasser) einige bestimmte Gebiete zur Festsetzung zugewiesen.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Nachstehend finden Sie die Verordnungstexte der vom NLWKN festgesetzen Überschwemmungsgebiete mit den dazugehörigen Übersichtskarten.
- Böhme (PDF, 4202 KB)
- Delme (PDF, 1397 KB)
- Elbe (PDF, 9883 KB)
- Emmer (PDF, 3152 KB)
- Gelbbach und Sedemünder Mühlbach (PDF, 5887 KB)
- Grawiede (PDF, 2462 KB)
- Grenzaa und Twister Aa (PDF, 4618 KB)
- Große Aue (PDF, 3646 KB)
- Hamel und Fluthamel (PDF, 5613 KB)
- Hamme und Beek (PDF, 3580 KB)
Niedersachsen Portal
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