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Hochwasserschutz an der Rögnitz zwischen Gudow und Dellien

Planfeststellungsbeschluss für den Aus- und Neubau des Hochwasserdeiches vom 22.01.2009


Mit dem nun genehmigten Plan für den "Aus- und Neubau des Hochwasserdeiches an der Rögnitz" (Deich-km 0+000 bis 4+185) wird erstmalig für den Bereich der gewidmeten Deiche an der Rögnitz ein Deich nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet. Er dient dem Schutz der Ortslage Rosien, die bislang durch Hochwasserereignisse gefährdet war.

Zur Ermittlung der Sollhöhe des neuen Hochwasserdeiches wurde von einem Bemessungswasserstand (BHW) von 680 cm am Pegel Boizenburg entsprechend 10,60 m über NN und geschlossenem Sudeabschlusswehr ausgegangen sowie zusätzlich ein Freibord in Höhe von 0,70 m im gesamten Planungsabschnitt berücksichtigt.

Im Zuge des Deichbaus wird ein Deichverteidigungsweg, der überwiegend auf der Deichkrone verläuft, in Betonbauweise hergestellt. Er ist für Schwerlastverkehr ausgelegt. In der Gemeinde Rosien dient die Gemeindestraße "Am Katzenschwanz" als Deichverteidigungsweg, die hier in Asphaltbauweise zu verstärken ist.

Zum Deichbau wird Material aus dem alten Deichkörper sowie Auelehmboden aus der genehmigten Bodenentnahmestelle in der Gemarkung Gülstorf und Sandboden aus Bodenentnahmen im Binnenland verwendet.

Für den geplanten Neubau des rd. 4.200 m langen Deiches wurden in der Umweltverträglichkeitsstudie verschiedene Trassen untersucht. Die Vorzugsvariante wurde durch den Planfeststellungsbeschluss genehmigt. Diese Trasse wird durch die geplante Rückdeichung und die Linienführung im Bereich des bebauten Grundstückes Flur 2, Flurstückes 338/80 um rd. 80 m länger.

Die Kosten für den Aus- und Neubau des Rögnitzdeiches betragen 3,5 Mio. Euro. Finanziert wird die Maßnahme aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen.

Da die Landesmittel aus dem Aufbauhilfefond zur "Beseitigung der Hochwasserschäden aufgrund des Augusthochwassers 2002 und Wiederherstellung der Deichsicherheit an der Elbe" stammen und diese Mittel bis Ende 2010 verbraucht sein müssen, war Eile geboten. Das Planfeststellungsverfahren wurde unter Beachtung aller gesetzlichen Fristen so zügig wie möglich durchgeführt.

Nähere Informationen hierzu sowie den Planfeststellungsbeschluss finden Sie nebenstehend.

Horneburg   Bildrechte: NLWKN

Rögnitz

Informationen

(nicht vollständig barrierefrei)

  Planfeststellungsbeschluss
(PDF, 0,51 MB)

  Presseinformation
(PDF, 0,02 MB)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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