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Anforderungen aus der WRRL an die Übergangs- und Küstengewässer

Die Wasserrahmenrichtlinie unterscheidet bei den Oberflächengewässern die Süßwasser führenden Durchgängigkeit von Sielen, Etablierung von Brackwasser-Lebensräumen von den Übergangsgewässern und Küstengewässern.

Übergangsgewässer sind die Bereiche der Flussmündungen. Sie sind zwar noch im Wesentlichen von Süßwasserzuströmen beeinflusst, weisen aber einen gewissen, in Richtung Meer zunehmenden Salzgehalt auf.

Die marin geprägten Küstengewässer schließen sich seewärtig an und reichen bis 1 Seemeile in die Hoheitsgewässer hinein. Der Bereich außerhalb der Küstengewässer bis an die Hoheitsgrenze (12-Seemeilen-Grenze) wird als Küstenmeer bezeichnet. Der Geltungsbereich der Wasserrahmenrichtlinie reicht bis zur 1 Seemeilengrenze (Küstengewässer), im Hinblick auf die Bewertung des chemischen Zustands auch bis zur Hoheitsgrenze (Küstenmeer).

Die niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer erstrecken sich vom Emsgebiet an der niederländisch-deutschen Grenze im Westen bis in das Gebiet der Tideelbe im Osten. Das chemisch zu bewertende Gesamtgebiet hat eine Fläche von ca. 5.500 km², der ökologisch zu bewertende Bereich – ohne das Küstenmeer - umfasst eine Fläche von ca. 3.300 km².

Die Übergangs- und Küstengewässer werden aufgrund bestimmter Eigenschaften definierten Gewässertypen zugeordnet und nach ergänzenden Merkmalen in Wasserkörper geteilt. Der Wasserkörper stellt die kleinste Bewertungs- und Bewirtschaftungseinheit innerhalb einer Flussgebietseinheit dar, siehe auch Einteilung der Wasserkörper.

Ziele

Auch im Hinblick auf die Übergangs- und Küstengewässer zielt eine nachhaltige Wasserpolitik und Gewässerbewirtschaftung nach Maßgabe der WRRL auf das Erreichen eines guten chemischen und ökologischen Zustands und die Verhinderung einer Verschlechterung ab.

Das bedeutet auch, dass die signifikanten Belastungsquellen identifiziert und ihre Auswirkungen überwacht werden müssen. Das gilt für Einträge und Einleitungen von Schad- und Nährstoffen ebenso wie für hydromorphologisch wirksame Eingriffe. Welche Problematiken für einen Wasserkörper von Bedeutung sind, wird im jeweiligen Bewirtschaftungsplan hinterlegt. Auch der Bericht „Wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen“ gibt hierüber Auskunft.

Sollte ein Wasserkörper das Qualitätsziel verfehlen, wird im Maßnahmenprogramm geregelt, welche Maßnahmen zu einer Verbesserung ergriffen werden sollen.

Ein Beispiel zur Maßnahmenplanung wird mit dem Projekt "Durchgängigkeit von Sielen, Etablierung von Brackwasser-Lebensräumen" beschrieben.

Überwachung

Durch regelmäßige meeresbiologische und chemische Überwachungsuntersuchungen wird überprüft, ob die niedersächsischen Übergangs- und Küstengewässer die hochgesteckten Ziele der WRRL erreichen, welchen Einfluss menschliche Aktivitäten auf den Naturhaushalt und die Wasserqualität haben und ob ggf. eingeleitete Maßnahmen die gewünschten Effekte erzielen. Darüber hinaus liefern die Ergebnisse der Überwachung eine wichtige Grundlage für wasserwirtschaftliche und naturschutzfachliche Planungen und Entscheidungen.

Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Navigationspunkt „Monitoring

Ermittlung und Darstellung des Zustandes

Der Status eines Wasserkörpers wird mit Hilfe eines Bewertungssystems ermittelt, das nach den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie entwickelt wurde.

Weitere Informationen zur Bewertung der Wasserkörper finden Sie unter dem Navigationspunkt „Bewertung nach EG-WRRL“.

Bildrechte: Obert, Norderney

Das Wattenmeer aus der Vogelperspektive (Zwischen Elbe u. Weser)

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Jürgen Knaack

Brake-Oldenburg
Aufgabenbereichsleiter
Heinestraße 1
D-26919 Brake (Unterweser)
Tel: +49 (0)4401/926-124

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