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Einteilung der Wasserkörper

Nach WRRL sind die zu betrachtenden Oberflächengewässer in „nicht unbedeutende einheitliche Abschnitte“, die sogenannten Wasserkörper, zu unterteilen. Dabei spielen folgende Kriterien eine Rolle:

  • Abgrenzung beim Übergang von einer Gewässerkategorie - Fließgewässer ab einem Einzugsgebiet größer 10 km², stehende Gewässer mit einer Oberfläche von mehr als 50 ha -zur nächsten,
  • Abgrenzung von unterschiedlichen Gewässertypen entsprechend der geologischen, morphologischen und hydrologischen Eigenschaften. Die Typisierung der Fließgewässer und Seen wurde nach System B (Anhang II, 1.2, WRRL) durchgeführt. In Niedersachsen kommen 21 Fließgewässertypen und neun Seentypen vor. Es dominieren die sand- und kiesgeprägten Tieflandbäche, gefolgt von den sand- und lehmgeprägten Tieflandflüssen und den kleinen und mittelgroßen Gewässern der Marschen. Bei den Seen dominieren die Typen der Tieflandseen.

Ausgehend von den Oberflächengewässertypen in Verbindung mit weiteren Kriterien, wie z. B. Einzugsgebiet, Gewässergüte, Struktur, werden Abschnitte eines Oberflächengewässers, die einen ökologisch funktionsfähigen Raum abgrenzen und eine sinnvoll zu bewirtschaftende Einheit darstellen, als Wasserkörper definiert.

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Unterscheidung zwischen natürlichen, erheblich veränderten oder künstlichen Wasserkörpern. Laut WRRL wird ein Oberflächenwasserkörper, der durch physikalische Veränderungen durch den Menschen in seinem Wesen erheblich verändert wurde, als „erheblich veränderter Wasserkörper“ eingestuft. Daneben gibt es die „künstlichen Wasserkörper“ die nicht auf natürliche Weise entstanden sind, sondern durch den Menschen geschaffen wurden. Ein Gewässer wird als erheblich veränderter oder künstlicher Oberflächenwasserkörper eingestuft, wenn die zum Erreichen des guten ökologischen Zustands notwendigen hydromorphologischen Maßnahmen die Nutzung der Gewässer erheblich einschränken würden. Das Ziel für die erheblich veränderten und künstlichen Wasserkörper ist daher das sogenannte gute ökologische Potenzial. Die Ausweisung der Gewässer als erheblich verändert oder künstlich erfolgt nach einem von der EU festgelegten Ausweisungsverfahren und ist als Teil der Bestandsaufnahme alle sechs Jahre zu überprüfen. Einen Überblick über erheblich veränderte und künstliche Gewässer finden Sie im niedersächsischen Beitrag zu den Bewirtschaftungsplänen und im Kartendienst Wasserrahmenrichtlinie des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Das Terborger Sieltief   Bildrechte: NLWKN

Das Terborger Sieltief gehört zum Gewässertyp „kleine und mittelgroße Gewässer der Marschen (22.1)“. Es ist als künstlicher Wasserkörper eingestuft

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
N.N.

NLWKN Betriebsstelle Lüneburg
Adolph-Kolping-Straße 6
D-21337 Lüneburg
Tel: +49 (0) 4131 / 2209-168

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