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Dümmer und Steinhuder Meer

Die großen Binnenseen in Niedersachsen - Lebensraum für Mensch, Tier und Pflanze


Die Wasserflächen in der Region Hannover dienen nicht nur als Lebensraum für die diversen Pflanzen und Tiere, sondern spielen auch als Erholungsräume für die Bevölkerung eine wichtige Rolle. Besonders wichtig sind als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen die beiden größten Binnenseen Niedersachsens, Dümmer und Steinhuder Meer.

Das Steinhuder Meer ist mit einer Wasserfläche von ca. 30 km² der größte Binnensee Niedersachsens. Die eingedeichte Seefläche des Dümmers beträgt ca. 16 km². Beide Seen sind recht flach. Die mittlere Wassertiefe des Steinhuder Meers beträgt 1,45 Meter, die höchste 2,90 Meter. Der Dümmer ist im Mittel 1,13 Meter tief, die größte Tiefe beträgt 1,50 Meter.

Um die aktuelle Situation der Seeuntergründe des Steinhuder Meeres und des Dümmers festzustellen, wurden im Jahr 2019 jeweils Tiefenvermessungen vorgenommen. Die erfassten Grundlagen sollen zur Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Seen sowie der Herleitung von Handlungsempfehlungen dienen. Die Ergebnisse und Erläuterungen sind rechts im grau hinterlegten Kasten zu finden

Die ökologische Funktion
Beide Gewässer sind Landschaftsschutzgebiete und als Feuchtgebiete internationaler Bedeutung anerkannt. Sie erfüllen wichtige Funktionen als Rast- und Rückzugsraum für viele Vögel.In der Dümmerregion befinden sich drei Naturschutzgebiete, in der Steinhuder Meer Region vier. Diese werden am Dümmer von der Naturschutzstation Dümmer und am Steinhuder Meer von der ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer betreut.

Die Freizeitfunktion
Gleichzeitig dienen die Gewässer vielen Bürgerinnen und Bürgern als Erholungsraum in deren Freizeit. Dementsprechend ist der Fremdenverkehr an Dümmer und Steinhuder Meer ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Ausgleich durch die Landesverwaltung
Ein Ausgleich dieser verschiedenen Nutzungsansprüche an die Gewässer ist erforderlich, aber nicht immer leicht. An dieser Stelle sollen nur drei Aspekte erwähnt werden:

Das Land als Eigentümer
Eigentümer beider Seen ist das Land Niedersachsen. Für das Land nimmt das Amt für regionale Landesentwicklung die Pflichten und Rechte als Grundstückseigentümer wahr. Lediglich die Insel Wilhelmstein ist beim Verkauf der ideellen Hälfte des Steinhuder Meeres an das Land Niedersachsen im Eigentum von Herrn Philipp-Ernst Fürst zu Schaumburg - Lippe geblieben.

Regelung der Gewässerunterhaltung
Beide Seen unterliegen den Regelungen des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) über die Gewässerunterhaltung. Sie sind als Gewässer II. Ordnung eingestuft.

Regelung der Gewässernutzung
Zur Regelung der verschiedenen Nutzungen (Baden, Befahren der Gewässer mit Wasserfahrzeugen und Eissport) wurde nach einem intensiven Meinungsaustausch unter Einbeziehung der Interessengruppen wie z. B. dem Naturschutz, Fremdenverkehr, Sport und Fischerei die Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs am Dümmer und Steinhuder Meer (DStMVO) erlassen.


Winter am Steinhuder Meer
Winter am Steinhuder Meer
Dümmer mit Flusseinlauf der Hunte

Dümmer mit Flusseinlauf der Hunte

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hans-Heinrich Schuster

NLWKN Sulingen
Am Bahnhof 1
27232 Sulingen
Tel: + 49 (0)4271/9329-61
Fax: +49 (0) 4271/9329-50

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