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Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die FGE Rhein

Am 22.12.2000 wurden mit dem Inkrafttreten der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie "Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik" (2000/60/EG, im Folgenden als EG-WRRL bezeichnet) umfangreiche Neuregelungen für den Gewässerschutz und die Wasserwirtschaft in Europa geschaffen.

Mit ihr wurde ein Großteil der bisherigen europäischen Regelungen zum Gewässerschutz in einer Richtlinie gebündelt und um moderne Aspekte des Gewässerschutzes ergänzt.

Die Umsetzung der EG-WRRL sieht zwei wichtige Planungsinstrumente vor: den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm.

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Der Bewirtschaftungsplan nach Artikel 13 EG-WRRL stellt das künftige Hauptinstrument der EG-WRRL dar. Er umfasst u. a. die Ergebnisse der Bestandsaufnahme der Oberflächengewässer und des Grundwassers sowie der Monitoring- und Maßnahmenprogramme. Auch die Diskussion zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen fließt in den Bewirtschaftungsplan ein. Darüber hinaus ist der Bewirtschaftungsplan das Instrument der Kontrolle und der Berichterstattung zu einer Reihe von Einzelregelungen (z. B. kostendeckende Wasserpreise). Ein besonderer Stellenwert kommt auch dem Maßnahmenprogramm nach Artikel 11 EG-WRRL zu. Auf der Grundlage der zuvor festgestellten Belastungen und Bewertungen der Oberflächengewässer sowie des Grundwassers und der konkretisierten Zielsetzungen werden dort die zur Zielerreichung notwendigen Strategien und Maßnahmen festgelegt.

Umsetzung der Berichtspflicht in der Flussgebietseinheit Rhein

Die Flussgebietseinheit (FGE) Rhein erstreckt sich über Teile der Hoheitsgebiete der EU-Mitgliedsstaaten der Republik Italien, der Bundesrepublik Österreich, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Frankreich, des Großherzogtums Luxemburg, des Königreichs Belgien und des Königreichs der Niederlande. Dabei hat die Bundesrepublik Deutschland den größten Anteil an der FGE Rhein.

Der Aufbau der Bewirtschaftungsplanung für die Flussgebietseinheit Rhein erfolgt daher in mehreren Stufen. In einem internationalen Plan – Teil-A – werden die übergeordneten Bewirtschaftungsaspekte in der FGE Rhein zusammenfassend dargestellt. Grundsatzfragen wie staatenübergreifende wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen und Bewirtschaftungsziele, die u. a. auch die Grundlage für die nationale Maßnahmenplanung bilden, werden angezeigt.

Der internationale Bewirtschaftungsplan für die FGE Rhein wurde federführend von der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) aufgestellt und ist auf der Homepage der IKSR eingestellt: www.iksr.de.

Im Rheineinzugsgebiet werden neun Bearbeitungsgebiete unterschieden. Der niedersächsische Anteil am Rhein gehört hierbei zum Bearbeitungsgebiet Deltarhein. Das Bearbeitungsgebiet Deltarhein ist ein grenzüberschreitendes Gebiet, von dem 90 % auf niederländischem Gebiet liegen, 7 % in Nordrhein-Westfalen (Ijsselmeer-Zuflüsse) und 3 % (Vechte) in Niedersachsen. Der internationale Bewirtschaftungsplan Deltarhein wird unter Federführung der Niederlande mit Zuarbeit der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen erstellt (B-Ebene). Der internationale Bewirtschaftungsplan Deltarhein ist ebenfalls auf der Homepage der IKSR zu finden.

Niedersachsen hat entsprechend für den niedersächsischen Teil an der FGE Rhein einen Beitrag für den Bewirtschaftungsplan und einen Beitrag das Maßnahmenprogramm in der FGE Rhein erstellt. Beide Beiträge geben einen zusammenfassenden Überblick über den Zustand der Gewässer und des Grundwassers im niedersächsischen Teil der FGE Rhein sowie über die Strategien und geplanten Maßnahmen zur Zielerreichung bis 2015.

Der Inhalt des Beitrags für den Bewirtschaftungsplan an der FGE Rhein ergibt sich aus Anhang VII der EG-WRRL und umfasst u. a. neben den Grundlagen der Bestandsaufnahme wie die signifikanten Belastungen, die Ergebnisse der Zustandsbewertung, die Bewirtschaftungsziele und Ausnahmen sowie die wirtschaftliche Analyse zum Wassergebrauch. Der niedersächsische Beitrag gibt Aufschluss darüber, welche Bewirtschaftungsziele konkret zunächst bis zum Jahr 2015 und darüber hinaus bis zum Jahr 2027 für erreichbar gehalten werden.

Der Beitrag für das Maßnahmenprogramm stellt die Strategien und Konzepte Niedersachsens für die Erfüllung der Ziele der EG-WRRL im niedersächsischen Teil der FGE Rhein für den ersten Bewirtschaftungszeitraum von 2010 bis 2015 vor. Darüber hinaus werden Aussagen zur Finanzierung getroffen. Durch die vorgesehenen Maßnahmen soll eine Bandbreite von Maßnahmen mit dem Ziel die Gewässer und das Grundwasser zu erhalten bzw. den Zustand zu verbessern initiiert werden.

Für den niedersächsischen Beitrag für das Maßnahmenprogramm in der FGE Rhein wurde gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Aufgabe der SUP ist es, die Umweltauswirkungen eines Plans oder Programms, dargestellt im Umweltbericht, zu ermitteln, zu beschreiben und zu bewerten und dem Entscheidungsträger deutlich zu machen, welche Auswirkungen seine Entscheidung auf die Umwelt hat und welche Alternativen vernünftigerweise möglich sind.

Die EG-WRRL sieht eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Daher lagen die Entwürfe zu den niedersächsischen Beiträgen für den Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für die FGE Rhein vom 22.12.2008 bis zum 22.06.2009 zur Stellungnahme aus. Stellungnahmen zum Umweltbericht konnten vom 22.12.2008 bis zum 31.03.2009 abgegeben werden. Ein Überblick über die eingegangenen Stellungnahmen ist auf der Seite "Ergebnisse der Anhörung - Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme" zu finden.

Die aufgrund der Öffentlichkeitsbeteiligung aktualisierten niedersächsischen Beiträge für die FGE Rhein finden Sie links in der Downloadliste. Bitte beachten Sie, dass die Dateien z. T. sehr groß sind und der Download etwas länger dauern kann.

Waldreicher Abschnitt der Neetze

Waldreicher Abschnitt der Neetze

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