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Bewirtschaftungsplan & Maßnahmenprogramm für die FGE Ems

Die Flussgebietseinheit (FGE) Ems erstreckt sich über Teile des Königreichs der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland. Die Bewirtschaftungsplanung für die Flussgebietseinheit Ems erfolgt daher auf mehreren Ebenen.

In einem internationalen Plan – Teil-A – werden die übergeordneten Bewirtschaftungsaspekte in der FGE Ems zusammenfassend dargestellt. Auf internationaler Ebenen werden Grundsatzfragen wie staatenübergreifende wichtige Wasserbewirtschaftungsfragen und Bewirtschaftungsziele, die u. a. auch die Grundlage für die nationale Maßnahmenplanung bilden, abgestimmt. Die internationale Zusammenarbeit in der Flussgebietseinheit Ems zwischen dem Königreich der Niederlande und der Bundesrepublik Deutschland erfolgt in internationalen Gremien unter Einbeziehung des Bundes und der Ständigen Deutsch-Niederländischen Grenzgewässerkommission.

Auf nationaler Ebene haben sich die beiden im Emseinzugsgebiet liegenden Bundesländer, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen zur Flussgebietsgemeinschaft Ems (FGG Ems), bestehend aus dem Emsrat und der Geschäftsstelle Ems, zusammengeschlossen. Die Geschäftsstelle Ems unterstützt die länderübergreifende Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene.

Der internationale Bewirtschaftungsplan für die FGE Ems mit Anhang sowie das nationale Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2027 einschließlich der strategischen Umweltprüfung und Umwelterklärung sind auf der Homepage der FGG Ems unter der Rubrik Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) eingestellt. Die genannten WRRL-Beiträge finden Sie hier. Der Textteil zum aktuellen internationalen Bewirtschaftungsplan sowie das nationale Maßnahmenprogramm für den deutschen Teil der FGE Ems steht ergänzend zur Einsicht und zum Download in der rechten Infospalte für Sie bereit.

Ergänzend hat Niedersachsen für die niedersächsischen Anteile der vier Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen erarbeitet. Beide Beiträge geben einen zusammenfassenden Überblick über den Zustand der Oberflächengewässer und des Grundwassers in den niedersächsischen Flussgebietsanteilen sowie über die Strategien und geplanten Maßnahmen zur Zielerreichung. Der Inhalt des Beitrags zu den Bewirtschaftungsplänen ergibt sich aus Anhang VII der EG-WRRL. Der Beitrag zu den Maßnahmenprogrammen stellt die Strategien und Konzepte Niedersachsens für die Erfüllung der Ziele der EG-WRRL in den niedersächsischen Anteilen der Flussgebiete vor. Die aktualisierten niedersächsischen Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein 2021 bis 2027 finden Sie über den eingebundenen Link in der rechten Downloadliste.

Die EG-WRRL sieht eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung vor. Daher lagen auch die Entwürfe der niedersächsischen Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein 2021 bis 2027 vom 22.12.2020 bis zum 22.06.2021 zur Stellungnahme aus. Die Ergebnisse der Anhörung zu den niedersächsischen Beiträgen finden sie hier .
Bildrechte: FGG Ems, NL, NW, NI
Vorkommen der Seekanne Bildrechte: Stiller

Vorkommen der Seekanne

Internationaler Bewirtschaftungsplan und nationales Maßnahmenprogramm 2021 für die FGE Ems

(nicht vollständig barrierefrei)

  Internationaler Bewirtschaftungsplan für die FGE Ems (für den Zeitraum 2021-2027)
(PDF, 14,35 MB)

  Maßnahmenprogramm der FGG Ems (für den Zeitraum 2021-2027)
(PDF, 12,28 MB)

Nds. Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen 2021 bis 2027

Für die Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein

Nds. Beiträge zu den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen 2015 bis 2021

Für die Flussgebiete Elbe, Weser, Ems und Rhein

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Hermann Hebbelmann

NLWKN Betriebsstelle Meppen
Haselünnerstraße 78
D-49716 Meppen
Tel: +49 (0)5931 406-142

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