Gemäß Artikel 4 der EG-Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (EG-HWRM-RL), umgesetzt im §73 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), ist die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bis zum 22.12.2011 abzuschließen. Auf Grundlage dieser Bewertung sind gemäß Artikel 5 EG-HWRM-RL diejenigen Gebiete (Risikogebiete) zu bestimmen, bei denen davon auszugehen ist, dass ein potentiell signifikantes Hochwasserrisiko besteht oder für wahrscheinlich gehalten werden kann.
Vorgehen bei der Bewertung von Hochwasserrisiken in Niedersachsen
Die Bewertung von Hochwasserrisiken erfolgte gemäß Art. 4 Abs. 2 EG-HWRM-RL „auf der Grundlage verfügbarer oder leicht abzuleitender Informationen". Für die Gewässer im Binnenland wurden die Risikogebiete daher auf Basis der Gewässerkulisse für die Überschwemmungsgebietsausweisung (gemäß § 115 Abs. 1 NWG) ermittelt. Innerhalb dieser Kulisse wurden die Gewässer betrachtet, die den Anforderungen aus der EG-HWRM-RL und den dazu von der EU-Kommission veröffentlichten Berichtsformularen entsprechen. Hauptkriterium war, dass signifikante nachteilige Folgen durch ein historisches Hochwasser belegt sind. In kleineren Einzugsgebieten sind Beschreibungen historischer Hochwasser häufig nicht verfügbar oder leicht abzuleiten. Im Rahmen des ersten Managementzyklus erfolgt das Augenmerk daher primär auf Gewässer mit einem größeren Einzugsgebiet. Bei Vorliegen der Kenntnisse von historischen Hochwassern gemäß Artikel 4 Abs. 2 der EG-HWRM-RL ist hier aufgrund der übergeordneten Bedeutung von einer besonderen Signifikanz auszugehen.
Darüber hinaus sind nach Artikel 4 der EG-HWRM-RL verschiedene Faktoren bei der Bewertung des Hochwasserrisikos zu berücksichtigen. Diese signifikanten Auswahlkriterien wurden mit der Gewässerkulisse verschnitten, so dass im Ergebnis einzelne Gewässerabschnitte mit einer besonderen Hochwassergefahr identifiziert werden konnten.
Risikogebiete in Niedersachsen
Die Bewertung der Hochwasserrisiken ist für Niedersachsen abgeschlossen. Für das Binnenland wurden 29 Gewässer gemeldet. Diese Gewässer decken etwa 2.300 km Gewässerlänge ab. Im Küstengebiet wurden die deichgeschützten Gebiete sowie kleinräumig nicht ausreichend geschützte Gebiete als Risikogebiete im Sinne der EG-HWRM-RL gemeldet, da hier grundsätzlich ein Hochwasserrisiko vor Sturmfluten besteht. Die Summe der gemeldeten Gewässerstrecke entspricht an der niedersächsischen Küste etwa 690 km. In der Summe wurden also rund 3.000 km als Risikostrecken für Niedersachsen identifiziert.
Die Information der Öffentlichkeit gemäß §79 Abs. 1 WHG über die Ergebnisse der Bewertung der Hochwasserrisiken erfolgte im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 4.4.2012.
Daten und Karten hierzu können Sie sich in der Info-Spalte herunterladen.
Darüber hinaus werden die Karten der vorläufigen Bewertung flussgebietsbezogen auf Ebene der Flussgebietsgemeinschaften Ems, Weser und Elbe veröffentlicht.
Eine deutschlandweite Darstellung der Ergebnisse der vorläufigen Bewertung finden Sie auf der Internetplattform „WasserBLIcK", die von der Bundesanstalt für Gewässerkunde im Auftrag der Wasserwirtschaftsverwaltungen des Bundes und der Länder betrieben wird.
Innerhalb der Risikogebiete hat die Landesregierung gemäß § 76 Abs. 2 WHG durch Rechtsverordnung Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Diese unterliegen einer Fristsetzung bis zum 22.12.2013.
Ansprechpartner:
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