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Öffentlichkeitsbeteiligung

Zentraler Gedanke der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (HWRM-RL) ist die Information der Öffentlichkeit sowie die Einbindung von Interessengruppen in den Aufstellungsprozess der Hochwasserrisikomanagementpläne.

Die auf Grundlage der vorläufigen Bewertung bestimmten Risikogebiete wurden erstmalig im Niedersächsischen Ministerialblatt (Nds. MBl.) vom 4.4.2012 bekannt gemacht. Über die Veröffentlichung der Hochwassergefahren- und -risikokarten im Internet informierte der NLWKN mit Bekanntmachung vom 19.02.2014 (Nds. MBl. Nr. 7/2014 S. 166). Die Annahme der Hochwasserrisikomanagementpläne wurde ebenfalls im Niedersächsischen Ministerialblatt vom NLWKN bekannt gegeben (Nds. MBl. Nr. 48/2015 S. 1566).


Die im Nds. MBl. veröffentlichten Arbeitsschritte sind gemäß Artikel 10 Abs. 2 HWRM-RL (umgesetzt in § 79 Abs. 1 WHG) der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.

Darüber hinaus fördert der NLWKN als zuständige Behörde in Niedersachsen die aktive Beteiligung der interessierten Stellen bei der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Hochwasserrisikomanagementpläne. Die öffentlichen Akteure in den Risikogebieten mit Zuständigkeiten im Hochwasserrisikomanagement, wie z.B. Kommunen und Verbände, waren aufgefordert, ihre Maßnahmen, mit denen sie den nachteiligen Folgen eines Hochwassers begegnen wollen, in die Pläne einzubringen.

Während der Anhörungsphase der für Hochwasserrisikomanagementpläne obligatorisch vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung hatten die Öffentlichkeit und betroffene Behörden zudem die Möglichkeit, sich zu dem Umweltbericht und zu dem Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans zu äußern.

Ergänzend wurden in den Jahren 2013 und 2015 landesweit jeweils sechs Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dort hat der NLWKN über die einzelnen Arbeitsschritte der Richtlinie und die konkrete Vorgehensweise in Niedersachsen informiert.

Im aktuell laufenden, zweiten Zyklus der Richtlinie (2016 – 2021) wurde die vorläufige Bewertung erneut durchgeführt und die identifizierten Risikogebiete im Nds. MBl. vom 08.05.2019 bekannt gegeben. Auf drei Informationsveranstaltungen im November 2019 wurden die öffentlichen Akteure über den Stand der Arbeiten und den Ablauf der erforderlichen Maßnahmenmeldung informiert.

Weitere Informationen zu den Veranstaltungen sowie die gehaltenen Vorträge finden Sie in den nächsten Navigationspunkten.

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Wilfried Seemann

NLWKN Verden
Bgm.-Münchmeyer-Str. 6
D-27283 Verden (Aller)
Tel: +49 (0)4231/882-159
Fax: +49 (0)4231/882-111

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