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Wasserschutzgebiet für die Brunnen Niedermark I und II

Anhörungsverfahren geht in eine neue Runde


Die Gemeinde Hagen a. T. W. hat für das Einzugsgebiet der Brunnen Niedermark I und II die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes bei der Bezirksregierung Weser-Ems, beantragt. Zuständige Behörde für die Durchführung dieses Festsetzungsverfahrens ist nach Auflösung der Bezirksregierungen der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Direktion, Standort Braunschweig, Rudolf-Steiner-Straße 5, 38120 Braunschweig.

Das festzusetzende Wasserschutzgebiet liegt ausschließlich auf dem Gebiet der Gemeinde Hagen a. T. W. (Landkreis Osnabrück). Es liegt in etwa zwischen den Ortschaften Leeden im Nordwesten, Gellenbeck im Südosten, Sudenfeld im Süden und Schollbruch im Südwesten. Im Norden reicht die Grenze des Wasserschutzgebietes bis zum Goldbach.

Nachdem das bereits 2004 begonnene Anhörungsverfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes infolge nicht unerheblicher Änderungen der rechtlichen und technischen Vorgaben bisher nicht abgeschlossen werden konnte, wurde ein erneutes Anhörungsverfahren erforderlich.

Dem jetzt vorliegenden Verordnungsentwurf liegen neben den aktuellen rechtlichen Vorgaben, im Wesentlichen landesweite Standards, unter Berücksichtigung der individuellen Schutzbedürftigkeit des Einzugsgebiets, zu Grunde. Zusätzlich wurden Änderungen der Abgrenzung gegenüber dem ursprünglichen Antrag vorgenommen, die in Abstimmung zwischen den jeweiligen Einwendern und dem NLWKN, erfolgten.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Träger öffentlicher Belange und der Fachbehörden ist inzwischen abgeschlossen und die Stellungnahmen und Einwendungen werden derzeit in Vorbereitung auf den Erörterungstermin ausgewertet.

Der Erörterungstermin wird anberaumt auf:

Dienstag, den 18.10.2016 um 11:00 Uhr
Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

Raum 2091


Die Unterlagen der Auslegung sowie weitere Informationen finden Sie nachstehend:

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Frau Dorothea Klein

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