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Staatlich anerkannte Laboratorien

Staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (§ 125 NWG, § 44 NAbfG)


Die Verordnung über die staatliche Anerkennung von Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung in Niedersachsen vom 23. April 2010 ist das rechtliche Instrumentarium für umweltanalytische Aufgaben bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus.

Das Qualitätssicherungssystem in den Laboratorien basiert in seinen Grundsätzen auf der Norm DIN EN ISO/IEC 17025:2018.

Weitere für die Notifizierung qualitätssicherungsrelevante Regelwerke sind die Fachmodule Wasser (Stand 18.10.2018) und Abfall (Stand Mai 2023). Sie regeln die Kompetenzfeststellung und Zulassung von Untersuchungsstellen für analytische Aufgaben im gesetzlich geregelten Umweltbereich.

Das Recherchesystem Messstellen und Sachverständigen (ReSyMeSa) ist eine umfangreiche Datenbank der notifizierenden Stellen der Bundesländer, die Informationen zu den erteilten Notifizierungen und zu den Ringversuchen für den Nutzer bereit hält. Hier ist außerdem die Verfahrensliste für die Notifizierung nach Fachmodul Abfall hinterlegt:

https://www.resymesa.de/ReSyMeSa/Stelle/Bereich?modulTyp=AbfallStelle

Nach Fachmodul Wasser akkreditierte und notifizierte Untersuchungsstellen sind verpflichtet, die Anforderungen der LAWA-AQS-Merkblätter zu erfüllen. Die LAWA-Merkblätter stehen kostenfrei auf der LAWA-Homepage über folgenden Link zum Download zur Verfügung:

https://www.lawa.de/Publikationen-363-AQS-Merkblaetter.html

Die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung erstreckt sich zurzeit in Niedersachsen auf die Untersuchungen von:

Abwasser im Rahmen der

  • behördlichen Einleiterüberwachung gem. § 101 WHG
  • Indirekteinleiterüberwachung gem. § 98 Abs. 2 NWG
Grundwasser, Sickerwasser und Oberflächenwasser bei der
  • Deponieüberwachung gem. § 44 NAbfG
Klärschlamm und Boden beim Vollzug der
  • Klärschlammverordnung § 3 (AbfKlärV)

Die Notifizierungen können für jeden Teilbereich der Fachmodule getrennt beantragt werden. Grundlage für die Notifizierung ist eine aktuelle Akkreditierung durch die DAkkS. Die nach den Fachmodulen Wasser und Abfall erteilten Notifizierungen gelten bundesweit.

Für die Anerkennung der Untersuchungsstellen, die ihren Geschäftssitz in Niedersachsen haben, ist der NLWKN zuständig. Untersuchungsstellen aus anderen Bundesländern können eine Notifizierung beantragen, sofern das Sitzland keine entsprechende Notifizierung anbieten kann.

Eine Untersuchungsstelle, die an mehreren Standorten Einrichtungen unterhält, wird in einem einheitlichen Verfahren notifiziert, sofern es sich um ein rechtlich und wirtschaftlich einheitliches Unternehmen handelt (Multistandortnotifizierung). Zuständig ist das Land, in dem sich der Geschäftssitz befindet.

Die Antragsunterlagen zur Notifizierung stehen zum Download in der Infospalte bereit. Der Antrag und die notwendigen Anlagen (wie z.B. die Verpflichtungserklärung) sind rechtsverbindlich zu unterzeichnen, d.h. manuelle Unterschrift mit Stempel. Sie können dann - wie auch alle weiteren Unterlagen (mit Ausnahme des Führungszeugnisses) - elektronisch eingereicht werden.

Kommunale Labore, die sich für die Feststellung der ausreichenden Qualität der Eigenkontrolle interessieren, finden die Voraussetzungen für die Antragstellung sowie den entsprechenden Antrag ebenfalls in der Infospalte.


Ihre Ansprechpartnerinnen:


Dr. Julia Roß
Tel: +49(0)5121/509-777
julia.ross@nlwkn.niedersachsen.de


Ulrike Lang
Tel: +49(0)5121/509-774
ulrike.lang@nlwkn.niedersachsen.de


NLWKN Direktion
An der Scharlake 39
31135 Hildesheim
Fax: +49(0)5121/509-196

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Ulrike Lang

NLWKN Direktion
An der Scharlake 39
D-31135 Hildesheim
Tel: +49 (0)5121/509-774
Fax: +49-(0)5121-509-196

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