NLWKN Niedersachsen klar Logo

Aufgaben des Landeslabors

Gefährliche und schädliche Wasserinhaltstoffe sind nicht ohne weiteres erkennbar. Deshalb steht die Arbeit des Landeslabors unter dem Motto:

"Unsichtbares sichtbar machen"

.

Aufgaben im Rahmen von Verträgen und der Umweltgesetzgebung

Die niedersächsische Landesregierung hat eine Reihe von Umweltgesetzen erlassen und ist in nationale und internationale Vertragswerke zum Schutz der Umwelt eingebunden. Als analytisches Fachzentrum des Landes für Umweltfragen bedient das Landeslabor mit seiner Analysentechnik insbesondere die vom Land eingegangenen Verpflichtungen und zu beachtenden Gesetze:

> Rechtliche Umweltschutzvorgaben der Europäischen Union (die sogenannte Wasserrahmenrichtlinie)

> Internationale Messprogramme z.B. zum Schutz der Elbe und der Nordsee

> Nationale Messprogramme z.B. zum Schutz der Weser und das Bund-Länder-Messprogramm Nord- und Ostsee

> Niedersächsische Messprogramme besitzen besonders hohe Bedeutung zur langfristigen Verfolgung des Zustandes
. unserer verschiedenen Gewässertypen, das sogenannte GÜN (Gewässer Überwachung Niedersachsen).
. Hier untersuchen wir seit 1979:

  • Grundwasser an landesweit 1283 Messpunkten – Brunnen mit maximal ca. 100 m Tiefe
  • Fliessgewässer wie Ströme, Flüsse und Bäche an landesweit 369 Messpunkten
  • Stehende Gewässer, hier insbesondere die großen Niedersächsischen Seen an 35 Messpunkten
  • Regenwasser – landesweit an 61 Messpunkten
  • Sedimente von der Gewässersohle von Flüssen und Seen an 116 Messpunkten

Dienstleistungen gegen Gebühr

Neben Pflichtaufgaben im hoheitlichen Interesse tritt das Labor auch als Dienstleister auf und analysiert gegen Gebühr Proben von staatlichen und privaten Institutionen, dazu gehören:

  • Die Kläranlagenüberwachung. Diese Untersuchungen müssen mit z.T. sehr speziellen und gesetzlich vorgegebenen Analysenverfahren erfolgen. Die Einleitung von Abwasser ist für den Einleiter mit Kosten verbunden – je höher der Anteil an gefährlichen Inhaltsstoffen, desto teurer wird die Einleitung oder sie wird sogar untersagt. Die zur Untersuchung eingesetzten Analysenverfahren und die Messungen selbst müssen deshalb hohen juristischen Anforderungen genügen und mit ganz besonderer Sorgfalt durchgeführt werden.
  • Die Deponieüberwachung. Sickerwässer aus alten Abfalldeponien enthalten stets hohe Konzentrationen einer Vielzahl von Schadstoffen. Sie müssen daher ähnlich wie Abwasser gereinigt und dann überwacht werden. Üblicherweise wird der Wirkungsgrad der Reinigung analytisch überprüft.
  • Aufgrund der speziellen Erfahrungen unseres Labors werden wir regelmäßig von privater Seite beauftragt. Dies gilt insbesondere:
    - für den Bereich der recht schwierigen Meerwasseruntersuchungen
    - auf Grund der guten und langjährigen Kenntnis der niedersächsischen Gewässer
    - für die speziellen radiochemischen Messverfahren
    - für unsere langjährigen Erfahrungen mit toxikologischen Gutachten

Normung und Gesetzgebungsverfahren

Sehr spezielle und weitgehend unbekannte Aufgaben unseres Labors bestehen in der Mitarbeit an Analysennormen für die Umweltanalytik und in der Beteiligung an Gesetz- gebungsverfahren.

Die Umweltanalytik erfolgt stets unter Anwendung von Normen – dies sind Analysen- vorschriften, die von Fachgremien erstellt werden und nationale (DIN), europäische (EN) oder internationale (ISO) Geltung besitzen. Hier arbeiten Fachleute aus unserem Labor im nationalen Rahmen an der Erstellung von neuen Analysenverfahren und der Pflege und Weiterentwicklung der bestehenden Verfahren mit.

Die Normen fließen dann teilweise in Gesetze mit ein (z.B. in das Abwasserabgaben- gesetz). Auch für die oft komplizierte Einbindung von Analysenverfahren in Gesetzes- texte oder Verwaltungsvorschriften ist die fachliche Erfahrung unseres Labors erforderlich.

Zur Präzisierung der Normen für spezielle gesetzgeberische Zwecke werden von der Gemeinschaft der Landesumweltlaboratorien und dem Umweltbundesamt weiter- gehende Vorschriften zur Verbesserung der Qualität der Analysen erarbeitet und als AQS-Merkblätter veröffentlicht. AQS steht für „analytische Qualitätssicherung". Die Anwendung dieser Merkblätter wird für Analysen im Rahmen von staatlichen Aufgaben vorgeschrieben. Auch hieran arbeiten Fachleute aus dem Labor mit.

Sonderprojekte

Die Umweltanalytik ist ein sehr dynamisches Arbeitsfeld. Dies erklärt sich unter anderem daraus, dass die Menschheit mehrere Millionen verschiedener Substanzen entwickelt hat und ständig in den Umlauf und damit auch in die Umwelt bringt. Ein gutes Umweltlabor ist dazu in der Lage 1000 bis 2000 verschiedene Substanzen zu untersuchen. Es gibt also viele Stoffe, die nicht überwacht werden können. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass regelmäßig neue Problemstoffe in der Umwelt nachge- wiesen werden. Diese neuen Problemstoffe werden im Rahmen von Sonderprojekten daraufhin untersucht, ob sie für die Gewässer in Niedersachsen relevant sind. Wenn ja, müssen neue Analysenverfahren entwickelt, genormt und in der Überwachung eingesetzt werden.

Andere Sonderprojekte befassen sich mit auffällig stark belasteten Gewässern. Im Rahmen der Projekte werden diese Gewässer besonders intensiv untersucht, um die Quellen der Belastung zu identifizieren. Sind die Quellen bekannt, können gezielte Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

In einigen Bereichen werden Sonderprojekte auch durch die Politik initiiert. Beispielsweise wurden gentoxische Effekte (Schädigungen der Erbsubstanz) oder auch endokrine Wirkungen (das sind hormonelle Effekte) als schädliche Auswirkungen auf Umweltorganismen erkannt. Die Politik forderte von den Umweltanalytikern neue Verfahren zur Bestimmung dieser Wirkungen in Gewässerproben.

Daphnienzucht

Daphnienzucht

Artikel-Informationen

Ansprechpartner/in:
Nils Müller

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln