NLWKN Niedersachsen klar Logo

EU-Vogelschutzgebiet V41 Kuppendorfer Böhrde

DE3419-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Kuppendorfer Böhrde“ umfasst Wald- und Ackerflächen auf einem für den Naturraum Diepholzer Moorniederung auffällig reliefierten Geestrücken südlich von Kirchdorf. Das als Endmoräne in der Saale-Eiszeit entstandene Gelände ist in weiten Teilen durch einen hohen Grenzlinienanteil gekennzeichnet, der sich aus einem Mosaik von lichten Kiefernforsten und landwirtschaftlich genutzten Offenlandbereichen ergibt. Im Osten des Gebietes, benachbart zum FFH-Gebiet 431 „Hohes Moor bei Kirchdorf“, bereichert die Kirchdorfer Heide die Lebensraumvielfalt und bietet einen Einblick in das ehemals auf den Sanden der Kuppendorfer Böhrde weit verbreitete Landschaftsbild.

Zu den wertbestimmenden Vogelarten gehören Bewohner strukturreicher trocken-warmer Standorte wie Ortolan und Heidelerche. Das Vogelschutzgebiet dient dem Erhalt einer kleinen, lokalen Verbreitungsinsel des europaweit im Rückgang befindlichen Ortolans. Abgelegen von dem heutigen Verbreitungsschwerpunkt im äußersten Osten Niedersachsens und darüber hinaus in Sachsen-Anhalt und Brandenburg besteht um die Kuppendorfer Börde das westlichste dauerhaft besiedelte Brutgebiet Nordwestdeutschlands. Der Ortolan brütet mit ausgeprägter Standorttreue in sandgeprägten Getreidefeldern strukturreicher Kulturlandschaften mit zahlreichen Waldrändern und Gehölzlinien, die als Nahrungsraum und als Singwarten genutzt werden. Der Trend zu intensiv betriebenem Mais- und Spargelanbau sowie der Verlust von Saumbereichen mit Bäumen mit tiefhängenden Ästen werden als mögliche Gründe dafür angesehen, weshalb der Ortolan in den letzten Jahren nicht mehr als Brutvogel im Vogelschutzgebiet nachgewiesen wurde.

Die Lebensraumansprüche der Heidelerche ähneln denen des Ortolans. Maßgeblich für die Auswahl der Flächen war auch der Gartenrotschwanz, der vor allem lichte, höhlenreiche Altholzbestände und parkartige Landschaften besiedelt. Für alle drei Vogelarten ist das Gebiet von landesweiter Bedeutung.

Ortolan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Ortolan - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Heidelerche - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Heidelerche - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Gartenrotschwanz - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Gartenrotschwanz - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
V41   Bildrechte: AGNL
V41   Bildrechte: AGNL
V41  
  

Sicherung des Gebietes

Die Sicherung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln