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EU-Vogelschutzgebiet V03 Westermarsch

DE2408-401


Das EU-Vogelschutzgebiet „Westermarsch“ liegt westlich der Stadt Norden binnendeichs in den Naturräumen Emsmarschen sowie Ostfriesische Seemarschen an der Leybucht. Seewärtig grenzt das Gebiet an den Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, welcher als EU-Vogelschutzgebiet V01 ausgewiesen ist. Einzelne Abschnitte, wie der Leybuchtpolder, wurden erst im 20. Jahrhundert durch den Bau des Hauptdeichs sowie die anschließende Entwässerung und Kultivierung der Nordsee abgerungen.

Die entstandenen Marschenflächen sind von zahlreichen schilfbestandenen Gräben durchzogenen. Überwiegend werden sie intensiv ackerbaulich genutzt, da das vergleichsweise junge Alter der Marschenböden ihnen eine hohe Fruchtbarkeit verleiht. Grünland spielt mit Hauptvorkommen in den tieferen Bereichen wie am Norder oder dem Langhauser Tief eine untergeordnete Rolle; artenreich kommt es unter extensiver Bewirtschaftung nur noch auf den historischen Schlafdeichen der älteren Deichlinien vor. Siedlungsstrukturen sind auf mehrere verstreute Gehöfte reduziert.

Die Westermarsch ist ein wichtiges Rast-, Überwinterungs- und Nahrungsgebiet für viele Wat- und Wasservögel (z. B. Goldregenpfeifer, Brachvogel, Grau- und Ringelgans). Die Zahlen rastender Weißwangengänse erreichen jährlich nationale Bedeutung. Sie stärken sich im Vogelschutzgebiet mit proteinreichen Gräsern für den Zug in die Brutgebiete, die häufig in der nordischen Tundraregion liegen.

Durch das Fehlen von Deichvorländern an der nordwestlichen Küstenlinie wird der Wert der Flächen als Rastplatz für Vogelarten des Wattenmeeres entscheidend erhöht.

Weiterhin wertbestimmend als Brutvögel sind das Blaukehlchen als Bewohner von Röhrichtzonen und die Wiesenweihe, für die die zahlreichen Getreide- und Rapsfelder potenziell geeignete Bruthabitate bieten. Darüber hinaus gewinnen die Brutvorkommen der Limikolenarten Kiebitz und Uferschnepfe in der Westermarsch an Bedeutung. Sie haben ihren Verbreitungsschwerpunkt im von jüngeren Meereseinbrüchen unberührten Altmarschgebiet östlich von Utlandshörn, wo noch Weidenutzung vorherrscht.

Das Gebiet ist zugleich Projektgebiet des integrierten LIFE-Projektes „GrassBirdHabitats“.

Wiesenweihe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: G.-M. Heinze
Wiesenweihe - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Ringelgans - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: T. Krüger
Ringelgans - besonders geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt   Bildrechte: N. Janinhoff-Verdaat
Blaukehlchen - streng geschützte Art sowie im Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie geführt
Westermarsch   Bildrechte: NABU Ostfriesland
Westermarsch
Westermarsch   Bildrechte: NABU Ostfriesland
Westermarsch
Westermarsch   Bildrechte: Matthias Bergmann
Westermarsch
Westermarsch   Bildrechte: Matthias Bergmann
Westermarsch
V03  

Sicherung des Gebietes

Das Gebiet ist durch folgendes Schutzgebiet gesichert:

Erhaltungsziele des Gebietes

Die Erhaltungsziele des Gebietes sind derzeit in Erarbeitung.

Management des Gebietes

Allgemeine Hinweise zum Management im Gebiet vorkommender Vogelarten

(Die Hinweise sind tw. aktualisierungsbedürftig, der Stand ist jeweils angegeben.)

Gebietsspezifische Maßnahmenblätter, Maßnahmen-/Managementpläne

Die Maßnahmenplanung des Gebietes ist derzeit in Erarbeitung.

Natura 2000 Bildrechte: Europäische Union

Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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