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Naturschutzgebiet "Vehnemoor"

Kennzeichen: NSG WE 270


Das Naturschutzgebiet Vehnemoor in den Gemeinden Bösel im Landkreis Cloppenburg und Edewecht im Landkreis Ammerland ist 1.676 ha groß. Es gehört zur Hunte-Leda-Moorniederung und ist die größte zusammenhängende Moorlandschaft, die von dem historisch erheblich ausgedehnteren Moorkomplex "Vehnemoor" noch verblieben ist.

Markant für das Vehnemoor ist bis heute der großflächige industrielle Torfabbau. Die bestehenden Abbaugenehmigungen reichen teilweise noch bis in die 2020er Jahre hinein. Zug um Zug, je nach Zeitpunkt des Abbauendes, wird sich das Vehnemoor über die verschiedenen Stadien der Hochmoorrenaturierung hinweg zu einer Landschaft entwickeln, die wieder einen Eindruck des ehemaligen naturräumlichen Charakters und des besonderen Charmes der oldenburgisch-ostfriesischen Geest vermitteln kann.

Nach dem der Torfabbau beendet ist, wird das Vehnemoor auf ganzer Fläche Lebensraum sein für wild wachsende bzw. wild lebende hochmoortypische Tier- und Pflanzenarten.

Reste der typischen Arten- und Lebensgemeinschaften, die sich in den ehemaligen Naturschutzgebieten Dustmeer und Jordanshof kleinteilig erhalten haben, sind für die Wiederbesiedlung der Renaturierungsflächen sehr wichtig. Deshalb sind diese beiden ehemaligen Naturschutzgebiete in das Naturschutzgebiet Vehnemoor einbezogen worden.

Auf den Flächen, die bereits renaturiert sind , z. B. im Osten des Schutzgebietes parallel zur Georg-Schumacher-Straße, sind bereits die ersten Vernässungsflächen entstanden. Mit der Vernässung wird die Renaturierung des Vehnemoores eingeleitet. Auch wenn die vollständige Renaturierung des Vehnemoors viele Jahre in Anspruch nehmen wird, ist die Grundlage für einen nachhaltigen Schutz des Hochmoores jetzt geschaffen.

Zuständig sind die Landkreise Cloppenburg und Ammerland als untere Naturschutzbehörden.

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Blicks ins Naturschutzgebiet "Vehnemoor"   Bildrechte: NLWKN
Blicks ins Naturschutzgebiet "Vehnemoor"
Polder im NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
In Teilen des NSG "Vehnemoor" wurde durch den Bau von Poldern bereits die Wiedervernässung und damit die Regeneration des Hochmoores eingeleitet
Libelle in der Ufervegetation des NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Libelle in der Ufervegetation des NSG "Vehnemoor"
Polder im NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
In Teilen des NSG "Vehnemoor" wurde durch den Bau von Poldern bereits die Wiedervernässung und damit die Regeneration des Hochmoores eingeleitet
Azurjungfer in der Ufervegetation des NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Azurjungfer in der Ufervegetation des NSG "Vehnemoor"
Polder im NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
In Teilen des NSG "Vehnemoor" wurde durch den Bau von Poldern bereits die Wiedervernässung und damit die Regeneration des Hochmoores eingeleitet
Polder im NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
In Teilen des NSG "Vehnemoor" wurde durch den Bau von Poldern bereits die Wiedervernässung und damit die Regeneration des Hochmoores eingeleitet
Birkenaufwuchs in einem ungenutzten Teil des NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Birkenaufwuchs in einem ungenutzen Teil des NSG "Vehnemoor"
Polder im NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
In Teilen des NSG "Vehnemoor" wurde durch den Bau von Poldern bereits die Wiedervernässung und damit die Regeneration des Hochmoores eingeleitet
Pfeifengras- und Birkenaufwuchs in einem ungenutzten Teil des NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
Pfeifengras- und Birkenaufwuchs in einem ungenutzten Teil des NSG "Vehnemoor"
Frästorfmiete im NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
In Teilen des Naturschutzgebietes "Vehnemoor" findet bis zum Auslaufen alter Genehmigungen noch industrieller Torfabbau statt
Frästorfmiete im NSG "Vehnemoor"   Bildrechte: Hans-Jürgen Zietz
In Teilen des Naturschutzgebietes "Vehnemoor" findet bis zum Auslaufen alter Genehmigungen noch industrieller Torfabbau statt
Übersichtskarte des Schutzgebietes   Bildrechte: NLWKN

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Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amts- bzw. Ministerialblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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