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Natur- und Landschaftsschutzgebiet "Untere Allerniederung im Landkreis Verden"

Kennzeichen: NSG LÜ 306 / LSG VER 058


Das Schutzgebiet, dass sich aus einem Naturschutzgebiet (LÜ 306) und einem Landschaftsschutzgebiet (VER 058) zusammensetzt, umfasst den Niederungsbereich der Aller im Landkreis Verden, der insbesondere durch die Aller selbst, die uferbegleitenden Auengebüsche und Hochstaudenfluren, ein vielfältiges und artenreiches Auengrünland sowie die noch zahlreichen Stillgewässer und Altwasser geprägt ist.

Der Flusslauf der Aller und seine begleitende Flussaue weisen auch heute noch überwiegend einen naturnahen Charakter auf. Zwar sind die Allerböschungen durch Ausbaumaßnahmen einer flusstypischen Dynamik entzogen, es haben sich jedoch aufgrund ihres mäandrierenden Laufes, eingeleiteter Renaturierungs- und Rückbaumaßnahmen und einer zuletzt eher schonenden bedarfsorientierten Unterhaltung bis heute viele naturnahe Landschaftselemente erhalten oder wieder entwickelt. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang insbesondere Weidengebüsche, Uferröhrichte, Hochstaudenfluren und naturnahe Auwaldbereiche.

Die angrenzende, weitgehend offene, von regelmäßigen Überschwemmungen geprägte Wiesen- und Weidenlandschaft beherbergt eine Reihe von charakteristischen Lebensgemeinschaften ungenutzter und genutzter Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie, wie Röhrichte, Rieder, Feuchtgebüsche, Stillgewässer, kleinflächige Auen- und Bruchwälder sowie Nass- und Feuchtwiesen und darüber hinaus – mit sehr großen Flächenanteilen – mesophiles Grünland. Mehr kleinflächig finden sich Eichen- und Hainbuchenmischwälder in den höher gelegenen eher sandigen Bereichen.

Die Grünlandbereiche sind Lebensraum zahlreicher für die Allerniederung wertbestimmender Brutvogelarten wie Weißstorch, Braunkehlchen und sonstiger charakteristischer Arten wie Feldlerche und Schafstelze. In den Herbst- und Wintermonaten, vor allem bei Überschwemmungen, beherbergt die Allerniederung zudem eine große Zahl rastender Zugvogelarten, oftmals von landesweiter Bedeutung.

In räumlicher und funktionaler Verzahnung mit den angrenzenden niederungstypischen Biotoptypen, insbesondere den Stillgewässern und Altarmresten, bietet die Aller Lebensraum für überwiegend bestandsbedrohter fließ- und stillgewässergebundene Wirbellose (z. B. die Libellenart Grüne Flussjungfer), Fische und Rundmäuler (u. a. Fluss- und Meerneunauge, Steinbeißer, Groppe) sowie einige selten gewordener Säugetierarten wie Fischotter und Biber.

Bis heute herrscht ein wenig beeinträchtigtes, naturnahes Landschaftsbild vor. Da überwiegende Teile des Gebietes sich zudem fernab von Städten oder größeren Ansiedlungen befinden, ist Ruhe und Störungsarmut ein besonders charakteristisches Merkmal dieser Landschaft.

Der Nordteil der Allerniederung, wo sich die für den Natur- und Artenschutz besonders bedeutsamen Flachland-Mähwiesen konzentrieren, sowie die Aller selber sind als Naturschutzgebiet geschützt.

Der Süden des Schutzgebietskomplexes mit vergleichsweise intensiver landwirtschaftlicher Nutzung sowie einige Randbereiche sind als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 090 „Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker“ und des EU-Vogelschutzgebietes V23 „Untere Allerniederung“.

Zuständig ist der Landkreis Verden als untere Naturschutzbehörde.

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Untere Allerniederung im LK Verden   Bildrechte: LK Verden
Untere Allerniederung im LK Verden   Bildrechte: LK Verden
Untere Allerniederung im LK Verden   Bildrechte: LK Verden
Übersicht der Verordnungskarte  

Verbindlich sind für alle Schutzgebiete die im Amtsblatt veröffentlichten Verordnungen bzw. Karten.

NSG-Schild  

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Artikel-Informationen

Nds. Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz
Göttinger Chaussee 76 A
D-30453 Hannover

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