Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten technischen Vorschriften stellen keine
............... vollständige Aufzählung der zu beachtenden Vorschriften dar!
............... Beispielsweise sind Vorschriften des Bau- oder Arbeitsschutzrechts
............... zusätzlich zu beachten.
Um den Besorgnisgrundsatz im Sinne des WHG zu erfüllen und den bestmöglichen
Schutz der Gewässer zu gewährleisten, müssen Anlagen zum Umgang mit wasser-
gefährdenden Stoffen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) beschaffen sein sowie entsprechend eingebaut, aufgestellt, unter-
halten und betrieben werden.
Für den Gewässerschutz hat das Niedersächsische Umweltministerium insbesondere
nachfolgende technische Vorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technik
eingeführt:
- Die von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und
Abfall e.V. (DWA vormals ATV-DVWK) im Auftrag der Länderarbeitsgemein-
schaft Wasser (LAWA) erarbeiteten technischen Regeln im Sinne von § 161
Abs. 3 NWG. Diese technischen Vorschriften gelten mit ihrer Veröffentlichung
für Niedersachsen auch ohne Bekanntmachung im Nds. MBl. - Die vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) erarbeitete Richtlinie
"Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" ist durch Gemein-
samen Runderlass des Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums vom
12.03.1997, Nds. MBl. S. 469, gemäß § 3 VAwS eingeführt worden.
Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)
| ATV-DVWK-A 779, erschienen 04/2006 Allgemeine Technische Regelungen |
TRwS 779/2006 |
| ATV-DVWK-A 780-1, erschienen 12/2001 Oberirdische Rohrleitungen Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen |
TRwS 780-1/2001 |
| ATV-DVWK-A 780-2, erschienen 12/2001 Oberirdische Rohrleitungen Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen |
TRwS 780-2/2001 |
| zusätzlich erschienen 12/2003: ATV-DVWK-Kommentar zur A 780 Teile 1 und 2 |
|
| ATV-DVWK-A 781, erschienen 08/2004 Tankstellen für Kraftfahrzeuge |
TRwS 781/2004 |
| ATV-DVWK-A 781-2, erschienen 05/2007 Tankstellen für Kraftfahrzeuge, Teil 2: Betankung von Kraftfahrzeugen mit wässriger Harnstofflösung |
TRwS 781-2/2007 |
| ATV-DVWK-A 781-3, erschienen 10/2008 Tankstellen für Kraftfahrzeuge, Teil 3: Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Ethanol und Ottokraftstoff |
TRwS 781-3/2008 |
| zusätzlich erschienen 9/2004: ATV-DVWK-Kommentar zur A 781 |
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| DWA-A 782, erschienen 05/2006 Betankung von Schienenfahrzeugen |
TRwS 782/2006 |
| DWA-A 783, erschienen 12/2005 Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge |
TRwS 783/2005 |
| DWA-A 784, erschienen 04/2006 Betankung von Luftfahrzeugen |
TRwS 784/2006 |
| DWA-A 785, erschienen 07/2009 Bestimmung des Rückhaltevermögens bis zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheits-vorkehrungen -R1- |
TRwS 785/2009 |
| DWA-A 786, erschienen 10/2005 Ausführung von Dichtflächen |
TRwS 786/2005 |
| DWA-A 787, erschienen 07/2009 Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen |
TRwS 787/2009 |
| DWA-A 788, erschienen 05/2007 Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten |
TRwS 788/2007 |
| DWA-A 789, erschienen 07/2010 Bestehende unterirdische Rohrleitungen |
TRwS 789/2010 |
| DWA-A 790, erschienen 12/2010 Bestehende einwandige unterirdische Behälter aus metallischen Werkstoffen |
TRwS 790/2010 |
| DWA-A 791 (Entwurf), erschienen 01/2009 Heizölverbraucheranlagen |
TRwS 791/E2009 |
| Das DVWK-, ATV-DVWK- und DWA-Regelwerk ist zu beziehen über die: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA), Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef |
Richtlinien und Hefte des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton
(DAfStb)
| DAfStb-Richtlinie Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Teil 1: Grundlagen, Bemessung und Konstruktion unbeschichteter ........... Betonbauten Teil 2: Baustoffe und Einwirken von wassergefährdenden Stoffen Teil 3: Instandsetzen und Ertüchtigung |
Ausgabe 10/2004 |
| DAfStb-Heft 474: Beitrag 1: Injizierte Risse unter Medien- und Lasteinfluss, ................ Teil 1: Grundlagenversuche, Beitrag 2: Injizierte Risse unter Medien- und Lasteinfluss, ................ Teil 2: Bauteiluntersuchungen, Beitrag 3: Oberflächenschutzmaßnahmen zur Erhöhung der ................ chemischen Dichtungswirkung, Beitrag 4: Korrossionsschutz der Bewehrung bei Einwirkung ................ umweltgefährdender Flüssigkeiten |
Ausgabe 07/1997 |
| DAfStb-Heft 481: Beitrag 1: Sicherheitskonzept für Bauten des Umweltschutzes, Beitrag 2: Erfahrungen mit Bauten des Umweltschutzes, Beitrag 3: Qualitätskontrollmaßnahmen bei Betonkonstruktionen |
Ausgabe 10/1997 |
| DAfStb-Heft 519: Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Zweiter Sachstandsbericht mit Beispielsammlung |
Ausgabe 10/2001 |
| Vorgenannte
Richtlinie und Hefte sind zu
beziehen über die Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin. |
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Neue technische Entwicklungen und Lösungen können als allgemein anerkannte
Regeln der Technik angesehen werden, wenn sie zur Wahrung des Besorgnisgrund-
satzes ein vergleichbares Schutzniveau wie die vorstehenden Regeln erreichen.
Unmittelbar geltendes Bundesrecht für den anlagenbezogenen Gewässerschutz ergibt
sich aus dem Gerätesicherheitsgesetz vom 23.10.1992, BGBl. I S. 1793 i. d. F. vom
11.05.2001, BGBl. I S. 866, zuletzt geändert am 25.11.2003, BGBl. I S 2304, und der
auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung über Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei
der Arbeit über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und
über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheits-
verordnung-BetrSichV). Artikel 1 der Verordnung vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777).
Das BGBl. I ist bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Amsterdamer Straße 192,
50735 Köln, erhältlich.
Der Deutsche Ausschuß für brennbare Flüssigkeiten gibt hierzu dem Stand der
Technik entsprechende Regeln - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
TRbF - heraus und passt diese laufend dem Stand der Technik an. Die TRbf werden
durch den Verband der technischen Überwachungsvereine e.V., Friedrichstraße 136,
10117 Berlin, herausgegeben.
Die geänderte Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
beim Lagern wassergefährdender Stoffe (Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie)
ist durch Bek. d. MS vom 28.02.2001, Nds. MBl. S. 359 und folgende als Technische
Baubestimmung eingeführt worden.
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