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Technische Vorschriften

Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten technischen Vorschriften stellen keine
............... vollständige Aufzählung der zu beachtenden Vorschriften dar!
............... Beispielsweise sind Vorschriften des Bau- oder Arbeitsschutzrechts
............... zusätzlich zu beachten.


Um den Besorgnisgrundsatz im Sinne des WHG zu erfüllen und den bestmöglichen
Schutz der Gewässer
zu gewährleisten, müssen Anlagen zum Umgang mit wasser-
gefährdenden Stoffen mindestens entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der
Technik (a.a.R.d.T.) beschaffen sein sowie entsprechend eingebaut, aufgestellt, unter-
halten und betrieben werden.

Für den Gewässerschutz hat das Niedersächsische Umweltministerium insbesondere
nachfolgende technische Vorschriften als allgemein anerkannte Regeln der Technik
eingeführt:

  • Die von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und
    Abfall e.V. (DWA vormals ATV-DVWK)
    im Auftrag der Länderarbeitsgemein-
    schaft Wasser (LAWA) erarbeiteten technischen Regeln im Sinne von § 161
    Abs. 3 NWG. Diese technischen Vorschriften gelten mit ihrer Veröffentlichung
    für Niedersachsen auch ohne Bekanntmachung im Nds. MBl.

  • Die vom Deutschen Ausschuss für Stahlbeton (DAfStb) erarbeitete Richtlinie
    "Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" ist durch Gemein-
    samen Runderlass des Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums vom
    12.03.1997, Nds. MBl. S. 469, gemäß § 3 VAwS eingeführt worden.

Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS)

ATV-DVWK-A 779, erschienen 04/2006
Allgemeine Technische Regelungen
TRwS 779/2006
ATV-DVWK-A 780-1, erschienen 12/2001
Oberirdische Rohrleitungen
Teil 1: Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen
TRwS 780-1/2001
ATV-DVWK-A 780-2, erschienen 12/2001
Oberirdische Rohrleitungen
Teil 2: Rohrleitungen aus polymeren Werkstoffen

TRwS 780-2/2001
zusätzlich erschienen 12/2003:
ATV-DVWK-Kommentar zur A 780 Teile 1 und 2
ATV-DVWK-A 781, erschienen 08/2004
Tankstellen für Kraftfahrzeuge
TRwS 781/2004
ATV-DVWK-A 781-2, erschienen 05/2007
Tankstellen für Kraftfahrzeuge,
Teil 2: Betankung von Kraftfahrzeugen mit
wässriger Harnstofflösung

TRwS 781-2/2007
ATV-DVWK-A 781-3, erschienen 10/2008
Tankstellen für Kraftfahrzeuge,
Teil 3: Betankung von Kraftfahrzeugen mit Mischungen aus Ethanol und Ottokraftstoff

TRwS 781-3/2008
zusätzlich erschienen 9/2004:
ATV-DVWK-Kommentar zur A 781

DWA-A 782, erschienen 05/2006
Betankung von Schienenfahrzeugen
TRwS 782/2006
DWA-A 783, erschienen 12/2005
Betankungsstellen für Wasserfahrzeuge
TRwS 783/2005
DWA-A 784, erschienen 04/2006
Betankung von Luftfahrzeugen
TRwS 784/2006
DWA-A 785, erschienen 07/2009
Bestimmung des Rückhaltevermögens bis
zum Wirksamwerden geeigneter Sicherheits-vorkehrungen -R1-
TRwS 785/2009
DWA-A 786, erschienen 10/2005
Ausführung von Dichtflächen
TRwS 786/2005
DWA-A 787, erschienen 07/2009
Abwasseranlagen als Auffangvorrichtungen
TRwS 787/2009
DWA-A 788, erschienen 05/2007
Flachbodentanks aus metallischen Werkstoffen
zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
TRwS 788/2007
DWA-A 789, erschienen 07/2010
Bestehende unterirdische Rohrleitungen
TRwS 789/2010
DWA-A 790, erschienen 12/2010
Bestehende einwandige unterirdische Behälter
aus metallischen Werkstoffen
TRwS 790/2010
DWA-A 791 (Entwurf), erschienen 01/2009
Heizölverbraucheranlagen

TRwS 791/E2009

Das DVWK-, ATV-DVWK- und DWA-Regelwerk
ist zu beziehen über die:
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfall e.V. (DWA
),
Theodor-Heuss-Allee 17,
53773 Hennef






































Richtlinien und Hefte des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb)

DAfStb-Richtlinie
Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Teil 1: Grundlagen, Bemessung und Konstruktion unbeschichteter
........... Betonbauten
Teil 2: Baustoffe und Einwirken von wassergefährdenden Stoffen
Teil 3: Instandsetzen und Ertüchtigung
Ausgabe
10/2004
DAfStb-Heft 474:
Beitrag 1: Injizierte Risse unter Medien- und Lasteinfluss,
................ Teil 1: Grundlagenversuche,
Beitrag 2: Injizierte Risse unter Medien- und Lasteinfluss,
................ Teil 2: Bauteiluntersuchungen,
Beitrag 3: Oberflächenschutzmaßnahmen zur Erhöhung der
................ chemischen Dichtungswirkung,
Beitrag 4: Korrossionsschutz der Bewehrung bei Einwirkung
................ umweltgefährdender Flüssigkeiten
Ausgabe
07/1997
DAfStb-Heft 481:
Beitrag 1: Sicherheitskonzept für Bauten des Umweltschutzes,
Beitrag 2: Erfahrungen mit Bauten des Umweltschutzes,
Beitrag 3: Qualitätskontrollmaßnahmen bei Betonkonstruktionen
Ausgabe
10/1997
DAfStb-Heft 519:
Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen,
Zweiter Sachstandsbericht mit Beispielsammlung
Ausgabe
10/2001
Vorgenannte Richtlinie und Hefte sind zu beziehen
über die Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.





Neue technische Entwicklungen und Lösungen
können als allgemein anerkannte
Regeln der Technik angesehen werden, wenn sie zur Wahrung des Besorgnisgrund-
satzes ein vergleichbares Schutzniveau wie die vorstehenden Regeln erreichen.

Unmittelbar geltendes Bundesrecht für den anlagenbezogenen Gewässerschutz ergibt
sich aus dem Gerätesicherheitsgesetz vom 23.10.1992, BGBl. I S. 1793 i. d. F. vom
11.05.2001, BGBl. I S. 866, zuletzt geändert am 25.11.2003, BGBl. I S 2304, und der
auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnung über Sicherheit und Gesund-
heitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei
der Arbeit über Sicherheit beim Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen und
über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (Betriebssicherheits-
verordnung-BetrSichV)
. Artikel 1 der Verordnung vom 27.09.2002 (BGBl. I S. 3777).
Das BGBl. I ist bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft, Amsterdamer Straße 192,
50735 Köln, erhältlich.

Der Deutsche Ausschuß für brennbare Flüssigkeiten gibt hierzu dem Stand der
Technik entsprechende Regeln - Technische Regeln für brennbare Flüssigkeiten
TRbF
- heraus und passt diese laufend dem Stand der Technik an. Die TRbf werden
durch den Verband der technischen Überwachungsvereine e.V., Friedrichstraße 136,
10117 Berlin, herausgegeben.

Die geänderte Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
beim Lagern wassergefährdender Stoffe
(Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie)
ist durch Bek. d. MS vom 28.02.2001, Nds. MBl. S. 359 und folgende als Technische
Baubestimmung eingeführt worden.

Übersicht