- Beschreibung des Einzugsgebiets nach hydrologischen und naturräumlichen Gegebenheiten
- Erfassung der signifikanten Einflüsse menschlicher Aktivitäten auf die Gewässerzustände
- Darstellung der Schutzgebiete (z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete)
- Ökonomische Analyse zur Festsetzung kostendeckender Wasserpreise
- Aufstellung eines verbindlichen Maßnahmenkataloges
Zentrale Bestandteile der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind:
- Die Erarbeitung und der Betrieb von problembezogenen Überwachungsnetzen
- Die intensive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne
- Eine regelmäßige Berichterstattung an die EU-Kommission in Brüssel
In Niedersachsen wird die Flussgebietsplanung in drei Ebenen durchgeführt:
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Flussgebietseinheiten |
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Koordinierung aller Fragen, die das gesamte Flussgebiet betreffen |
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Koordinierungsräume |
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Aggregation der Berichte der 3. Ebene (Bearbeitungsgebiete) für die Berichterstattung an die EU-Kommission in Brüssel (Leine, Aller, Weser, Küstengewässer, Ems, Mittlere und Untere Elbe) |
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Bearbeitungsgebiete |
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Durchführung der räumlich differenzierten Flussgebietsplanung mit allen inhaltlichen Anforderungen insbesondere mit Maßnahmenbezug |
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