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Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie

Ein zentrales Instrument zur Erreichung der wasserwirtschaftlichen Ziele sind die für die Flussgebietseinheiten erstellten Bewirtschaftungspläne mit folgenden Inhalten:
  • Beschreibung des Einzugsgebiets nach hydrologischen und naturräumlichen Gegebenheiten
  • Erfassung der signifikanten Einflüsse menschlicher Aktivitäten auf die Gewässerzustände
  • Darstellung der Schutzgebiete (z. B. Naturschutzgebiete, Wasserschutzgebiete)
  • Ökonomische Analyse zur Festsetzung kostendeckender Wasserpreise
  • Aufstellung eines verbindlichen Maßnahmenkataloges

Zentrale Bestandteile der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) sind:

  • Die Erarbeitung und der Betrieb von problembezogenen Überwachungsnetzen
  • Die intensive Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne
  • Eine regelmäßige Berichterstattung an die EU-Kommission in Brüssel

In Niedersachsen wird die Flussgebietsplanung in drei Ebenen durchgeführt:

Flussgebietseinheiten

Koordinierung aller Fragen, die das gesamte Flussgebiet betreffen

Koordinierungsräume

Aggregation der Berichte der 3. Ebene (Bearbeitungsgebiete) für die Berichterstattung an die EU-Kommission in Brüssel (Leine, Aller, Weser, Küstengewässer, Ems, Mittlere und Untere Elbe)

Bearbeitungsgebiete

Durchführung der räumlich differenzierten Flussgebietsplanung mit allen inhaltlichen Anforderungen insbesondere mit Maßnahmenbezug

Bearbeitungsgebiete Niedersachsen

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