Der NLWKN berät durch die Betriebsstelle Hannover/Hildesheim in grundsätzlichen landesweiten Fragen der Eingriffsregelung, FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP), Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Strategischer Umweltprüfung (SUP) sowie der Landschaftsplanung und bei Naturschutzbeiträgen zur räumlichen Gesamtplanung. Dazu gehört auch die Erstellung von Arbeitshilfen.
Alle vier Betriebsstellen des Geschäftsbereiches Naturschutz beraten bei Einzelvorhaben von überregionaler Bedeutung aus den Bereichen Eingriffsregelung, FFH-VP, UVP und SUP.
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