NLWKN Niedersachsen klar Logo

Göttingen und Northeim: Neue Überschwemmungsgebiete

NLWKN liefert Daten an untere Wasserbehörden / Förmliches Verfahren folgt // Presseinformation vom 31. März 2014


„Außerordentliche Hochwasser werden für die Menschen immer dann zur Katastrophe, wenn sie sich der Hochwassergefahr nicht mehr bewusst sind“, betont Herma Heyken, Pressesprecherin des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) und begründet damit auch die Aktivitäten ihrer Behörde im Bereich der Hochwasservorsorge: Umfangreiche Messungen und Berechnungen sind Grundlage der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten in Niedersachsen, die der NLWKN landesweit vorläufig sichert. Sie gelten damit bis zur endgültigen Verordnung als festgesetzt. Der Landesbetrieb hat jetzt aktuelle Daten für Überschwemmungsbiete in den Landkreisen Göttingen und Northeim veröffentlicht.

Auf dem Gebiet der Samtgemeinde Gieboldehausen und der Stadt Duderstadt liegen die Überschwemmungsgebiete der Hahle und der Nathe (Gesamtlänge 26 Kilometer). Knapp 17 Kilometer lang sind die Überschwemmungsgebiete an der Schede und der Nieme, die in Dransfeld und Hann. Münden liegen. Das Überschwemmungsgebiet der Suhle gehört zu den Samtgemeinden Gieboldehausen und Radolfshausen (Gesamtlänge 11,5 Kilometer). Im Landkreis Northeim wurde das Überschwemmungsgebiet an der Moore (Stadt Northeim) ebenso gesichert wie das am Ummelbach (Flecken Nörten-Hardenberg und Stadt Moringen).

In Niedersachsen müssen Überschwemmungsgebiete an Flüssen auf einer Länge von mehr als 7000 Kilometern überprüft und berechnet werden. Seit 2007 sind rund 4700 Kilometer abgearbeitet, das heißt, sie sind vorläufig gesichert oder schon festgesetzt. Davon ist knapp die Hälfte durch die Unteren Wasserbehörden festgesetzt worden.

Für die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten gelten einheitliche Kriterien. Die Grenzen ergeben sich aus einem Hochwasser, das statistisch alle hundert Jahre zu erwarten ist. Dabei wird in den amtlichen Verordnungskarten nur das dargestellt, was sich in der Natur bei entsprechenden Wasserständen von selbst einstellt. Heyken betont: „Überschwemmungsgebiete werden bei Hochwasser immer überschwemmt – auch ohne staatliche Ausweisung“.

Ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet habe aber einen entscheidenden Vorteil: „Wer das im Hochwasserfall überschwemmte Gebiet kennt, kann schon im Vorfeld die Schäden minimieren – sei es durch eine Einschränkung der Baumaßnahmen oder eine Änderung der Nutzung“. Überschwemmungsgebiete wurden übrigens bereits zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts in preußischen Gebieten ausgewiesen.

Der NLWKN versteht sich dabei als Dienstleister, der den Unteren Wasserbehörden – den Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbstständigen Städten – als fachliche Vorarbeit die so genannte HQ100-Linie liefert und diese Gebiete vorläufig sichert. Die Unteren Wasserbehörden führen anschließend auf dieser Grundlage ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung zur endgültigen Festsetzung der Überschwemmungsgebiete durch. Die Verordnungstexte und die Arbeitskarten können bei den jeweiligen Kommunen eingesehen werden.

Piktogramm @

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.03.2014

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln