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Auch ohne Führerschein: Fahren auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal

Neue Verordnung regelt auch Fahrbetrieb mit gecharterten Fahrzeugen/ Presseinformation vom 29. Juli 2016


Oldenburg/ Haren – Seit dem 21. Juli gilt die neue Verordnung des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) über die Schifffahrt auf dem Haren-Rütenbrock-Kanal, die den Verkehr auf diesem Wasserweg zwischen der Schleuse I in Haren und der niederländischen Grenze regelt.

Die wichtigste Neuerung für Bootsfahrer: Auch ohne Führerschein können gecharterte Wasserfahrzeuge, die nicht länger als 15 Meter sind und einschließlich des Fahrzeugführers nicht mehr als zwölf Personen transportieren über den Kanal gesteuert werden. „Die Eignung zum Führen von Fahrzeugen kann in dem Fall über eine Bescheinigung eines zugelassenen Charterbetriebes nachgewiesen werden. Weitere Änderungen der Verordnung erfolgten zur Anpassung an aktuelle Rechtsvorschriften, so zum Beispiel im Hinblick auf zuständige Behörden“, erklärte Doris Fuhrmann vom NLWKN in Oldenburg.

Die komplette Verordnung finden Interessierte im Niedersächsischen Ministerialblatt vom 20. Juli 2016.

Piktogramm Kompass
Verordnung zur Nutzung des Haren-Rütenbrock-Kanals

(nicht vollständig barrierefrei)

  Verordnung zur Nutzung des Haren-Rütenbrock-Kanals
(PDF, 1,75 MB)

Artikel-Informationen

erstellt am:
29.07.2016
zuletzt aktualisiert am:
10.08.2016

Ansprechpartner/in:
Achim Stolz

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